Titel | Durchführung von Bodenuntersuchungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffenburg | |
Ausführungsort | DE-63743 Aschaffenburg | |
Frist | 08.11.2016 | |
TED Nr. | 350259-2016 | |
Beschreibung | Auftragsbekanntmachung Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffenburg DEUTSCHLAND Fax: +49 60213123101
E-Mail: wna-aschaffenburg@wsv.bund.de Internet: www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Internet: www.evergabe-online.de Internet: www.evergabe-online.de null Internet: www.evergabe-online.de Deutschland
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en): Verkehr
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausführung der Beweissicherung an Anlagen Dritter im Rahmen der Schleusenneubaumaßnahmen Erlangen und Kriegenbrunn.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aschaffenburg und im Bereich der Neubaumaßnahmen der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn.
NUTS-Code DE261
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Im Zuge des Neubaus der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn ist eine Beweissicherung für die baulichen Anlagen Dritter, die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden könnten, durchzuführen. Im Schadensfall ist der Schaden hinsichtlich Ursache, weiterem Vorgehen, wie z. B. Schadensbeseitigung, sowie ggf. Zuordnung von Schadensersatzansprüchen zu beurteilen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71351500, 71310000 Beschreibung: Bodenuntersuchungen. Technische Beratung und Konstruktionsberatung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.03.2017 Abschluss 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Vertragsentwurf.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vertragsentwurf.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vertragsentwurf Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das entsprechende Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 45 (1) 3 VgV: Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen auf Verlangen vorzulegen: – Zu § 45 (4) 2: Versicherungsbescheinigung in Kopie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 45 (4) VgV: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. – Zu § 47 (3): Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung vereinbart.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Folgende Angaben sind im Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ nicht zu leisten: – Zu § 46 (3) 3 VgV – Zu § 46 (3) 4 VgV – Zu § 46 (3) 7 VgV – Zu § 46 (3) 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens – Zu § 46 (3) 11 VgV Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: – Zu § 46 (3) 1 VgV: Referenzen mit in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zu Maßnahmenbezeichnung mit kurzer Beschreibung, Ausführungsdauer, Auftragsvolumen, Auftraggeber mit Ansprechpartner – Zu § 46 (3) 2 VgV: Eigenerklärung, dass der Sachverständige öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige auf dem ausgeschriebenen Leistungsgebiet (Schäden an Gebäuden, Beweissicherung oder vergleichbar) ist. Für Vertreter nicht erforderlich.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Zu § 46 (3) 1 VgV: Es werden nur Referenzmaßnahmen gewertet, bei welchen die Ausführung einer Beweissicherung erfolgte (entsprechend gehen Maßnahmen, die ausschließlich Schadensbeurteilungen ohne vorangegangene Beweissicherung enthalten, nicht in die Wertung ein). – Zu § 46 (3) 2 VgV: Der Sachverständige muss öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige auf dem ausgeschriebenen Leistungsgebiet (Schäden an Gebäuden, Beweissicherung oder vergleichbar) sein. Für Vertreter nicht erforderlich. – Zu § 46 (3) 8 VgV: Im Mittel der letzten 3 Jahre sind mind. 2 fachkundige Beschäftigte bzw. Führungskräfte nachzuweisen. Definition „fachkundige Beschäftigte“ s. II.2.9 – Zu § 47 (5) VgV: Folgende Aufgaben müssen Auftragnehmer selbst bzw. bei Arbeitsgemeinschaften von einem Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden: Sachverständigentätigkeiten.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) VgV: – Umsatz der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen, Gewichtung: 20 % Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen und/ oder Bewertung von Schäden an baulichen Anlagen Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 500 000 EUR/a 4 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 200 000 EUR/a 3 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 100 000 EUR/a 2 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 20 000 EUR/a 1 Punkt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen = 5 000 EUR/a 0 Punkte: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen < 5 000 EUR/a Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 1 VgV: – Mind. 3 Referenzen des Bewerbers/ Büros mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren, Gewichtung: 60 % Als Referenz ist die Maßnahmenbezeichnung mit kurzer Beschreibung, Ausführungsdauer, Auftragsvolumen, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Bearbeiter zu nennen. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen und/ oder Bewertung von Schäden an baulichen Anlagen. Als komplex gelten Maßnahmen zur Beweissicherung, die an mehreren Anlagen (z. B. mehrere Gebäude in einem Straßenzug) oder einer umfangreichen Anlage (z. B. einem Werksgelände) durchgeführt wurden. Es werden nur Referenzmaßnahmen gewertet, bei welchen die Ausführung einer Beweissicherung erfolgte (entsprechend gehen Maßnahmen, die ausschließlich Schadensbeurteilungen ohne vorangegangene Beweissicherung enthalten, nicht in die Wertung ein) Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: Mindestens drei komplexe Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 4 Punkte: Mindestens zwei komplexe Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 3 Punkte: Mindestens drei Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 2 Punkte: Mindestens zwei Maßnahmen im Bereich der Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 1 Punkt: Eine Maßnahme im Bereich Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen an baulichen Anlagen. 0 Punkte: keine erbrachte Dienstleistung aus dem o. g. Bereich Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 8 VgV: – Anzahl Beschäftigte inkl. Führungskräfte (nur Techniker und Ingenieure), die in dem Unternehmen für die Ausführung von Beweissicherungsmaßnahmen und/ oder Schadensbeurteilung zuständig sind (= fachkundige Beschäftigte). Nicht aufgeführt werden sollen Mitarbeiter, die nicht in direktem Zusammenhang mit der fachlichen Ausführung der Maßnahme stehen (z. B. Schreibkräfte im Büro). Gewichtung: 20 % Folgende Bepunktung ist vorgesehen: 5 Punkte: mehr (>) als 5 fachkundige Beschäftigte 4 Punkte: --- 3 Punkte: vier oder 5 fachkundige Beschäftigte 2 Punkte: --- 1 Punkt: 2 oder 3 fachkundige Beschäftigte 0 Punkte: weniger (<) als zwei fachkundige Beschäftigte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2016/631/019
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 08.11.2016 - 10:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05.10.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137431 vom 10.10.2016 |