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Titel
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Durchführung von Grundwasser-Direkt-Beprobungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 96
47051 Duisburg
AusführungsortDE-47051 Duisburg
Frist16.11.2016
Beschreibung

1. Stadt Duisburg

Friedrich-Wilhelm-Str. 96

47051 Duisburg


E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de

Fax.: 0203/283-3400

Frau Niersmann Tel.: 0203 / 283-3144

Frau Lusczymak Tel.: 0203 / 283-3199


2. ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG VON BAULEISTUNGEN NACH VOB Die Stadt Duisburg schreibt öffentlich aus nach VOB/A Ausschreibung-Nr. 2016-0414


3. 8 Grundwasser-Direkt-Beprobungen in Duisburg-Meiderich (durch Mikroinvasive Probennahmetechnik) mit jeweils drei horizontierten Probennahmen. Die Bohrpunkte sind teilweise nur für ein Kleinbohrgerät mit einer Breite von ca. 1,5 m zugänglich.


4. Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b Abs. (1) VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen, spätestens kurzfristig auf besondere Anforderung durch die AG (innerhalb der von der AG kalendermäßig bestimmten Frist von 6 Tagen):


o Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Der Nachweis kann auch durch Eigenerklärung erbracht werden.

o Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann auch durch Eigenerklärung erbracht werden.

o Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresdurchschnitt!, beschäftigten Arbeitskräfte, ggfs. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

o Nachweis über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen durch Eigenerklärung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers zu ersetzen (§ 6a Abs. (2) Nr. 8 VOB/A).

o Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG.

o Eigenerklärung nach § 16 Abs. 5 TVgG-NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu ersetzten (§ 6a Abs. (2) Nr. 7 VOB/A).

o Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a Abs. (2) Nr. 4 VOB/A).

o Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (§ 6a Abs. (2) Nr. 9 VOB/A).

o Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung ggfs. durch Eigenerklärung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. für Personen- und sonstige Schäden (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen. Beim Einsatz von Nachunternehmen haben diese die gleichen Eignungskriterien zu erfüllen sowie Erklärungen und Nachweise zu erbringen wie der Auftragnehmer. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben - soweit erforderlich - die Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW mit dem Angebot abzugeben. Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen könnenentsprechend dem § 6b Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen die durch die ausstellende Stelle (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Sofern in der vorstehenden Aufzählung Nachweise gefordert werden, die nicht durch ihre Präqualifikation erfasst sind, sind diese entsprechend der Aufzählung mit dem Angebot bzw. auf Verlangen vorzulegen.


5. CPV: 45122000-8,90715100-3


6. Auskünfte zum Inhalt erteilt: Herr Rieger, Telefon: 0203/283-5733


7. Bauzeit: 18 Werktage: Baubeginn: 10 Tage nach Auftragserteilung


8. Zuschlagsfrist: 50 Werktage: Bitte Ziffern 1 - 3 der Anmerkungen beachten.


9. Die Vergabeunterlagen werden nur in Papierform verschickt. Der Versand bzw. die Ausgabe erfolgt ab dem 26.10.2016 . Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: 10,50 Euro. Bei 2-facher Anforderung der Unterlagen verdoppelt sich der Kostenbeitrag. Empfänger: Stadt Duisburg Konto-Nr. IBAN: DE05 3505 0000 0200 2004 00 BLZ BIC: DUISDE33XXX Geldinstitut: Stadtsparkasse Duisburg Verwendungszweck: Sako 376272, Ausschr.-Nr. 2016-0414 Bei jeder Anforderung oder Abholung ist der von der Post oder Bank quittierte Einzahlungsbeleg, Onlinebanking-Auszug oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Der eingezahlte Kostenbeitrag wird nicht erstattet. Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt.


10. Eröffnungstermin: 16.11.2016, 9.30 Uhr Submissionsstelle Friedrich-Wilhelm-Str. 96, Zimmer 1502 47051 Duisburg


11. Anmerkungen zu den Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Duisburg:

1. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und die Preise sind in EUR anzubieten. Die Abgabe "digitaler Angebote" ist nicht zugelassen.

2. Vergabeprüfstelle bei der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35 in 40474 Düsseldorf

3. Bieter oder ihre Bevollmächtigten können bei Öffnung der Angebote anwesend sein.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137525 vom 20.10.2016