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Titel
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Lieferung und Betrieb einer Grundwasseraufbereitungsanlage
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
AusführungsortDE-99084 Erfurt
Frist12.04.2016
Beschreibung

1) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

0361 655-1286

0361 655-1289


E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de


2) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOL/A Vergabe-Nr. ÖAL 21 9/201 6-31


3) Form, in der die Angebote einzureichen sind: schriftlich


4) Ort und Art der Leistung Standort der ehemaligen chemischen Reinigung "Am Gelben Gut"/Wendenstraße in 99089 Erfurt, Gemarkung Ilversgehofen, Flur 16, Flurstück 37/7, 37/6 Ausführung von Leistungen nach VOL


5) Umfang der Leistung Lieferung und Betrieb einer Grundwasseraufbereitungsanlage für Regelbetrieb 10 m³/h mit 5 Tauchmotorpumpen, 2 Vorlagebehältern, Strip-Kolonne mit Gebläse, Aktivkohlebehälter Luft 2 m³, 2 Aktivkohlebehälter Wasser 2 m³, Leitungssystem, Steuer- und Regeltechnik, GSM-Überwachung; Vor Inbetriebnahme ist eine Baufeldfreimachung , u.a. mit Beräumung, Rodung und Profilierung sowie die Herstellung einer Rigole zur Versickerung erforderlich


6) Aufteilung in Lose: Nein.


7) Ausführungsfrist-, Zeitraum. 24. KW 2016 bis 26. KW 2017


8) Nebenangebote sind zugelassen - nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.


9) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe Pkt. 1)


10) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe des Entgeltes 11,00 EUR inkl. Postversand und CD Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Stadtverwaltung Erfurt IBAN DE51 82020086 0003 9099 99 BIC HYVEDEMM498 Geldinstitut Hypovereinsbank Verwendungszweck (Kassenzeichen) KZ 49.01 394.9 Anforderung möglichst bis 12.04.2016 Versand laufend Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 9) genannten Stelle angefordert wurden und das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.


11) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle-Zimmer 103, Fisch markt 1, 99084 Erfurt


12) Angebotseröffnung am 20.04.2016 um 11.30 Uhr Vergabestelle, siehe Pkt. 1] Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.


13) Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen


- mit dem Angebot Zum Nachweis der Eignung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A hat der Bieter folgende Unterlagen vorzulegen/Angaben zu machen: Haftpflichtversicherung 2 Mio. SachVPersonenschäden, 1 Mio. Vermögensschaden je Vermögensfall Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommenssteuergesetz Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie die Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger Erklärung, dass der Bieter nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder anderen solchen entsprechenden Maßnahmen teilgenommen hat Sachkundenachweis nach BGR 128 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" für verantwortlichen Bauleiter des Auftragnehmers Darüber hinaus hat der Bieter folgende weitere Unterlagen vorzulegen/Angaben zu machen: Termin- und Ablaufplan Entsorgungs-/Verwertungswege getrennt nach AVV-Nr. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen vorzulegen.


14) Wertungskriterien bei Haupt-und Nebenangeboten: Niedrigster Preis


15) Zuschlagsfrist 10.06.2016


16) Nachprüfungsstelle Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon-Nr. 0361 3773-7254 Fax-Nr. 0361 3773-9354 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de


17) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)


(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.


(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.


(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de.


(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.


(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 135551 vom 04.04.2016