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Titel
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Bestimmung von persistenten organischen Luftverunreinigungen im Niederschlag
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist10.05.2016
Beschreibung

a) Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.:(0340)2103 3110

Fax:(0340)2104 3110

Gz.: Z6- 54 550-4/25


b) Projektnummer 71254


c) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für


d) Leistungen - Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A)


e) Form der Angebote Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen


f) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Bestimmung von persistenten organischen Luftverunreinigungen im Niederschlag und in der Außenluft im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes im Zeitraum 2016 bis 2019 Das Umweltbundesamt (UBA) betreibt zur Untersuchung weiträumig transportierter Luftverunreinigungen in relativ gering belasteten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland ein Luftmessnetz. Zu den Aufgaben dieses Luftmessnetzes gehört auch die Bestimmung persistenter organischer Verbindungen (POP) in der Außenluft und im Niederschlag. Zum POP-Messprogramm gehört die Bestimmung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), polychlorierten Biphenylen (PCB) und Organochlorpestiziden (OCP) im Niederschlag und in der Außenluft an den UBA-Messstellen Westerland, Zingst, Waldhof, Schmücke und Schauinsland. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Bestimmung von POP im Niederschlag und in der Außenluft an den vorgenannten Messstationen, dazu zählen POP in Niederschlags- und Management der Probenahme Probentransport/ Probenlagerung Extraktion und Analyse von Außenluftproben Qualitätskontrolle / Datenprüfung Berichterstattung / Datenlieferung


g) Ort der Leistungserbringung: Sitz des Auftragnehmers, Langen


h) Losaufteilung Die Gesamtleistung bildet ein Los.


i) Ausführungsfrist Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung auf das Angebot und endet spätestens am 30.04.2020. Aufgrund haushaltsrechtlicher Restriktionen ist der Vertrag zunächst bis zum 30.11.2017 befristet, mit der Option um Verlängerung um je ein weiteres Jahr bis längstens 30.04.2020, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die vorgenannte Vertragsverlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern ihr von einer der Vertragsparteien nicht bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres widersprochen wird.


j) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbst- ständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes Internet: www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen


k) Angebotsfrist 10.05.2016,12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau) Bindefrist 17.06.2016


l) Zahlungen Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B


Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:


1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,


- sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,


- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und


- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung). Diese Erklärung ist auf der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung abzugeben.


2. Der Auftragnehmer muss mehrjährige, weitreichende Erfahrung in der Bestimmung von POP im Niederschlag und in der Außenluft an gering belasteten, ländlichen Stationen besitzen (Nachweise und Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen).


3. Der Auftragnehmer muss den vollständigen, qualitätsgerechten Messbetrieb (gemäß Punkt 2.1 - 2.3 der Leistungsbeschreibung) spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, sicherstellen und die Datenverfügbarkeit > 90 % im gesamten Beprobungszeitraum gewährleisten (das Lösungskonzept ist im Angebot darzulegen).


4. Der Auftragnehmer muss für die geforderte Analysenmethode (= Gaschromatographie mit hochauflösender Massenspektrometrie zur Bestimmung von PAK, PCB und OCP in gering belasteten Niederschlags- und Außenluftproben, gemäß Anlagen A, B, C der Leistungsbeschreibung) sowie für die Methoden DIN EN 15980 und DIN EN 15549 die Akkreditierung des Prüflabors gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 besitzen (der Nachweis der Akkreditierungen ist dem Angebot beizufügen).


5. Der Auftragnehmer muss die geforderten Analysenmethoden anwenden. Andere akkreditierte (Haus-)Methoden dürfen eingesetzt werden, sofern die Gleichwertigkeit zu den geforderten Analysenmethoden nachgewiesen ist (entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen).


6. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung der Anforderungen an Messparameter, Methoden-Blindwerte und Verfahrens-Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenzen sowie an die laborinterne Qualitätssicherung gewährleisten (s. Abschnitte 2.1, 2.2, 2.3 sowie Anlagen A, B, C der Leistungsbeschreibung). Die Einhaltung der Anforderungen ist im Angebot zu erläutern und zu bestätigen.


7. Der Auftragnehmer muss an internationalen Vergleichsmessungen / Ringversuchen zur Bestimmung der geforderten Parameter bereits erfolgreich teilgenommen haben (dem Angebot sind bestätigte Ergebnisse der Vergleichsmessungen/Ringversuche beizufügen). sonstige Angaben Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 101a GWB. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt. Eine urkundliche Festlegung ist vorgesehen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name unter den Voraussetzungen der §§ 19 Abs. 1 VOL/A sowie 101a GWB bekannt gegeben wird. Ferner stimmt der erfolgreiche Bieter unter den in § 19 Abs. 2 VOL/A benannten Voraussetzungen der Veröffentlichung seines Namens zu. Sofern der erfolgreiche Bieter eine natürliche Person ist, kann er der Veröffentlichung seines Namens widersprechen. Der Widerspruch ist im Angebot zu erklären. Angebotsunterlagen werden nur auf Wunsch unter Beifügung eines adressierten Freiumschlages zurückgegeben.


m) Für eventuelle Nachprüfungsverfahren zuständige Vergabekammer Vergabekammern des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 135659 vom 18.04.2016