Titel | Entnahme und labortechnische Untersuchung von Grundwasserproben | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Amt für Straßen und Verkehr Lindenallee 10 45127 Essen | |
Ausführungsort | DE-45127 Essen | |
Frist | 11.08.2016 | |
TED Nr. | 244913-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr Lindenallee 10 45127 Essen
E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de Internet: www.use24.essen.de/Webportal/agency/default.aspx
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A40 Frillendorf Nord – Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben. Referenznummer der Bekanntmachung: 16-103-EUÖ
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Entnahme und labortechnische Untersuchung von Grundwasserproben aus Vertikalfiltermessstellen. Die Grundwasserproben sind aus 71 zwischen ca. 10 m und ca. 24 m tiefen Vertikalfiltermessstellen, davon 62 Messstellen DN 80 und 9 Messstellen DN 50, auf dem Gelände der ehemaligen Zeche und Kokerei Hubert zwischen der Hubertstraße und der Bundesautobahn A 40 zu entnehmen. Die Probenahmestellen werden im Herbst 2016 beiderseits geplanter Straßen eingerichtet, welche die neue Ausfahrt Essen-Frillendorf der Bundesautobahn A 40 an das städtische Straßennetz anbinden werden. Aus den 71 Probenahmestellen sind an 25 Stichtagen Grundwasserproben zu entnehmen. Stichtag im Sinne dieser Ausschreibung ist ein Zeitraum von nicht mehr als 5 Kalendertagen. Der erste Stichtag ist im Herbst 2016, frühestens jedoch einen Monat nach Fertigstellung der Messstellen, der zweite Stichtag im November 2016 und die weiteren Stichtage in den Jahren 2017 bis 2022 im Abstand von jeweils 3 Monaten vorgesehen.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA13 Hauptort der Ausführung: A40 Frillendorf Nord 45139 Essen.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Entnahme und labortechnische Untersuchung von Grundwasserproben aus 71 Vertikalfiltermessstellen. Aus den 71 Probenahmestellen sind an 25 Stichtagen Grundwasserproben zu entnehmen. Stichtag im Sinne dieser Ausschreibung ist ein Zeitraum von nicht mehr als 5 Kalendertagen. Der erste Stichtag ist im Herbst 2016, frühestens jedoch einen Monat nach Fertigstellung der Messstellen, der zweite Stichtag im November 2016 und die weiteren Stichtage in den Jahren 2017 bis 2022 im Abstand von jeweils 3 Monaten vorgesehen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 05.09.2016 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß § 122 Abs. 3 GWB kann der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß §§ 43 bis 47 VgV (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ vorzulegen oder alternativ die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 3 VgV durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV zu belegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer aus, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124_VgV.pdf) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe unter III. 1.1).
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot ist der Nachweis zu führen, dass der Bieter über die Anforderungen von Teil 3 der „Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten“ (SUBodAV NRW) erfüllt und für den ausgeschriebenen Untersuchungsbereich (P 3) und für alle ausgeschriebenen Untersuchungsparameter über die Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie über die personelle und gerätetechnische Ausstattung gemäß Anlage 2 der SUBodAV NRW verfügt, beispielsweise durch Vorlage einer gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 durch die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter Berücksichtigung des Fachmoduls (FM) oden/Altlasten. § 11 Abs. 3 SUBodAV NRW gilt entsprechend.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 01/12). Hiernach müssen Bieter/innen, deren Nachunternehmer/innen oder Verleiher/innen von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt. Hierüber erfolgt auch unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ der kostenlose Zugang zu den Vergabeunterlagen.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 11.08.2016 Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07.10.2016
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12.08.2016 Ortszeit: 12:00 Ort: Raum 301a, Lindenallee 10, 45127 Essen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Alle Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet. Rechnungen für Teillieferungen werden erst nach vollständiger Lieferung aller im Abrufauftrag aufgeführten Artikel beglichen. Es geltem die städtischen Vertragsbedingungen: Wenn keine günstigeren Zahlungsbedingungen angeboten werden, erfolgt ein Skontoabzug von 3 % bei Rechnungsbegleichung innerhalb von 3 Wochen und 2 % bei Rechnungsbegleichung von 4 Wochen. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch nicht vor dem Tag der Erfüllung der Leistung. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLY4XE.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf Am Bonneshof 35 Düsseldorf 40474 Deutschland Telefon: +49 2211473055 E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 2211472891 Internet: www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.07.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 136468 vom 18.07.2016 |