Titel | Durchführung der Lärmkartierung 2017 | |
Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe | |
Ausführungsort | DE-76185 Karlsruhe | |
Frist | 21.09.2016 | |
Beschreibung | a) Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Postfach 10 01 63 76231 Karlsruhe Telefax: 0721/5600-1456 Tel. 0721/5600-2375 /-2260 Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de E-Mail: laerm@lubw.bwl.de b) Angebot Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über. c) Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe d) Das Angebot muss bis zum 21.09.2016, 15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. e) Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstr. 1 und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sowie eine der oben genannten Adressen anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner f) Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 Ende der Angebotsfrist: 21.09.2016, 15:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.12.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden. g) Vergabe Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. h) Die Öffnung der Angebote erfolgt am 22.09.2016, 10:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. i) Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Vertragsgegenstand Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland BadenWürttemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und den §§ 47a-f BImSchG sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (VBUS, VBUSCH und VBEB). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2017 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg. Zu kartieren ist der Lärm von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 000 000 Kfz pro Jahr (DTV > 8 200) und von nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen pro Jahr landesweit außerhalb der neun Ballungsräume Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Zu berücksichtigen sind zudem grenzüberschreitende und grenznahe Hauptverkehrsstraßen außerhalb des LUBW-Zuständigkeitsbereichs, z. B. im Randbereich innerhalb der Ballungsräume oder an der Landesgrenze. Da noch keine aktuellen Verkehrszahlen (Zählung 2015) vorliegen, stehen die Streckenlängen der zu kartierenden Straßen derzeit noch nicht endgültig fest. Zu kartieren sind ca. 5 600 km Straßen und ca. 120 km Schienenwege (teils mit geteilter Fahrbahn bzw. mehrgleisiger Strecke). Für den Fall einer Überschreitung dieser Streckenlängen sind im Angebot die Kosten gemäß Teil C pro km zusätzlich zu kartierender Strecke zu benennen. j) weitere Informationen unter:Internet: www.bund.de/SiteGlobals/Functions/anlage/anlageGenericJSP;jsessionid=DC72BC09562A2271A54BB9554E2123A4.1_cid296 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137078 vom 31.08.2016 |