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Titel
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Neubau eines Laborgebäudes; Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberMax-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Hofgartenstraße 8
80539 München
AusführungsortDE-22761 Hamburg
Frist30.09.2016
Beschreibung

A) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

(Bauabteilung)

Hofgartenstraße 8

80539 München


Kontaktstelle: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Generalverwaltung - (Finanzabteilung, Sachgebiet Vergabemanagement) Hofgartenstraße 8 80539 München Bieterfragen können entweder über das Fragen- und Antwortenforum der Deutschen eVergabe unter Internet: www.deutsche- evergabe.de , oder – außerhalb der elektronischen Ausschreibungsplattform ausschließlich in Schriftform - per Email an E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de gerichtet werden. Es ist immer die jeweilige Referenznummer anzugeben.


B) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren (EU) [VOB]


C) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter Internet: www.deutsche-evergabe.de Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung - die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet "Nicht vor Termin öffnen - Angebot für 01167_VOB_SDMA_310.1 Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube“ an folgende Adresse zu richten: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. -Sachgebiet Vergabemanagement- Hofgartenstr. 8 80539 München (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.) Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot. Angebote per Fax oder eMail sind nicht zugelassen.


D) Art des Auftrags: Art des Auftrages: Bauleistung: Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube Referenznummer: 01167_VOB_SDMA_310.1 Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube


E) Ort der Ausführung: 22761 Hamburg


F) Art und Umfang der Leistung: MPI f. Struktur und Dynamik der Materie, Neubau eines Laborgebäudes; Gewerk: Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube; Leistungsumfang: Herstellung einer Baugrube mit Baugrubensicherung in Form von Trägerbohl- (ca.1700m²), Bohrpfahlwänden (ca. 700 Bohrmeter), Ankern (ca. 70 St.) sowie Erdarbeiten (ca. 35.000 m³), Kampfmittelsondierungen, Wasserhaltung, Spritzbetonarbeiten (ca.140 m²).//Wir bitten um Beachtung: Die Mengen der entsorgenden Böden sind auf Grundlage des Bodengutachtens grob geschätzt. Es betrifft den Titel 7 im Leistungsverzeichnis. Eine Mitte September 2016 durchzuführende Rastersondierung des Baufeldes führt zur genauen Bestimmung der Mengen in diesem Titel. Diese Mengen werden Ihnen noch gesondert Mitte September (19.9) während der Angebotsphase mitgeteilt.


G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:


H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: Loseweise Vergabe ist nicht vorgesehen.


I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 09.01.2017 Bis: 28.04.2017


J) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.


K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter Internet: portal.deutsche-evergabe.de abrufen. Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf Internet: www.deutsche-evergabe.de erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zwingend eine elektronische Signatur erforderlich.


L) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen unter Internet: portal.deutsche-evergabe.de zur Einsichtnahme und zum Download direkt und kostenfrei zur Verfügung.


M) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden:


N) Frist für den Eingang der Angebote: 30.09.2016 10:00:00


O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter Internet: www.deutsche-evergabe.de. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung - die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet "Nicht vor Termin öffnen - Angebot für 01167_VOB_SDMA_310.1 Spezialtiefbauarbeiten/ Baugrube “ an folgende Adresse zu richten: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. -Sachgebiet Vergabemanagement- Hofgartenstr. 8 80539 München (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.) Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot. Angebote per Fax oder eMail sind nicht zugelassen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter N) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/ Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter N) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter O) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.


P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch


Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.


R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen


S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Siehe Vergabeunterlagen


T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.


U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. ( Präqualifikationsverzeich nis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeich nis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter Internet: www.mpg.de/6609468/Eigenerklaerung_VHB_124. Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind


V) Zuschlagsfrist: 18.11.2016


W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer. suedbayern@ reg- ob. bayern. de Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 136915 vom 23.08.2016