Titel | Vergabe der geophysikalischen Untersuchung des Untergrundes | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20359 Hamburg | |
Frist | 09.11.2017 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173172 | |
TED Nr. | 387209-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 970 Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg
E-Mail: vergabestelle@bsh.de Internet: www.bsh.de Internet: www.evergabe-online.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ergabe der geophysikalischen Untersuchung des Untergrundes im Rahmen der Flächenvoruntersuchung nach WindSeeG in 2 Losen. Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z11-1114/002/332
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351710
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Vergabe der geophysikalischen Untersuchung des Untergrundes im Rahmen der Flächenvoruntersuchung nach WindSeeG. Los 1: Untersuchung der Meeresbodenoberfäche, Los 2: Untersuchung des Untergrundes.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1.000.000,00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja maximale Anzahl an Losen: 2 Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung der Meeresbodenoberfäche
Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351710 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Die Leistung wird naturgemäß ausgeführt in der AWZ der Ost- oder Nordsee, je nachdem, welches Gebiet später tatsächlich untersucht wird. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 1.1.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es, entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ermöglichen, sowie die Eignung der Flächen festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird eine vollständige, flächendeckende Untersuchung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation geophysikalischer Untersuchungen mit vier verschiedenen Messsystemen/-verfahren: — Bathymetrie inklusive Backscatter; — Seitensichtsonar inklusive „Ground thruthing“ und Klassifizierung; — Magnetometer; — Subbottom Profiler. Dabei sind die Messungen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen. Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess werden z. B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in anwendungsbezogene physikalische Größen, die Georeferenzierung, die Prozessierung der Rohdaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die vom Bieter zu untersuchenden Gebiete können zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht festgelegt werden. Es werden nur Flächen zur Ausschreibung kommen, welche nach den Rechtsnormen des WindSeeG an den Staat zurückgefallen sind. Welche Flächen an den Staat zurückfallen, entscheidet sich im Frühjahr 2018. Die Festlegung, welche von diesen Flächen zuerst Gegenstand der Voruntersuchungen sind, trifft der Auftraggeber (AG) dann auf Grundlage eines konsultierten Vorentwurfs des von ihm zu entwickelnden Flächenentwicklungsplans (FEP) im Sommer 2018. Daher kann dem Auftragnehmer (AN) erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden, welches der im Folgenden genannten hypothetischen Untersuchungsgebiete tatsächlich zu untersuchen ist. Diese Mitteilung erfolgt zum 1.7.2018. Vom AG werden daher zunächst lediglich die hypothetischen Untersuchungsgebiete für die Planung und Kalkulation der Einzelpreise zur Verfügung gestellt (Beschreibung der Leistung Karte 1 und 2). Für jede Fläche wird der Quadratkilometerpreis vom Bieter kalkuliert. Aus den Einzelpreisen für alle hypothetischen Untersuchungsgebiete wird das arithmetische Mittel gebildet, welches den Wertungspreis dieses Bieters darstellt und über seine Platzierung entscheidet. Nach der späteren Festlegung, welches der potentiellen Gebiete tatsächlich zu untersuchen ist, muss sich der AN an dem von ihm für dieses Untersuchungsgebiet gebotenen Einzelpreis festhalten lassen. Ist es nicht notwendig, die ganze angegebene Fläche zu untersuchen, wird nur der benötigte Teil beauftragt. Der AG wird eine Fläche von mindestens 65 Quadratkilometern beauftragen. Diese kann sich über mehrere der angegebenen hypothetischen Gebiete in der AWZ der Nord- und/oder Ostsee verteilen. Dabei kann die kleinste zu untersuchende Fläche 15 Quadratkilometern betragen. Die in Bezug auf die nicht ausgewählten Untersuchungsgebiete gebotenen Einzelpreise sind weder für zukünftige Ausschreibungsverfahren verbindlich noch werden sie vom AG zur diesbezüglichen Preisermittlung verwendet. Auch sind die Untersuchungsgebiete lediglich für diese konkrete Ausschreibung festgelegt worden, um den Bietern eine Grundlage für die Abgabe vergleichbarer Angebote zu geben. Hierin liegt keine Vorabfestlegung für die in zukünftigen Verfahren zu vergebenden Voruntersuchungen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 650.000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2018 Ende: 01.12.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung des Untergrundes
Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351710 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Die Leistung wird naturgemäß ausgeführt in der AWZ der Ost- oder Nordsee, je nachdem, welches Gebiet später tatsächlich untersucht wird. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 1.1.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es, entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ermöglichen, sowie die Eignung der Flächen festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird eine vollständige, rasterförmige Untersuchung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation geophysikalischer Untersuchungen mit drei verschiedenen Messsystemen/-verfahren: — Einkanalseismik, — Mehrkanalseismik, — Subbottom Profiler. Dabei sind die Messungen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen. Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess werden z.B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in anwendungsbezogene physikalische Größen, die Georeferenzierung, die Prozessierung der Rohdaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die vom Bieter zu untersuchenden Gebiete können zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht festgelegt werden. Es werden nur Flächen zur Ausschreibung kommen, welche nach den Rechtsnormen des WindSeeG an den Staat zurückgefallen sind. Welche Flächen an den Staat zurückfallen, entscheidet sich im Frühjahr 2018. Die Festlegung, welche von diesen Flächen zuerst Gegenstand der Voruntersuchungen sind, trifft der Auftraggeber (AG) dann auf Grundlage eines konsultierten Vorentwurfs des von ihm zu entwickelnden Flächenentwicklungsplans (FEP) im Sommer 2018. Daher kann dem Auftragnehmer (AN) erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden, welches der im Folgenden genannten hypothetischen Untersuchungsgebiete tatsächlich zu untersuchen ist. Diese Mitteilung erfolgt zum 1.7.2018. Vom AG werden daher zunächst lediglich die hypothetischen Untersuchungsgebiete für die Planung und Kalkulation der Einzelpreise zur Verfügung gestellt (Abbildung 1 und 2 der Beschreibung der Leistung). Für jede Fläche wird der Quadratkilometerpreis vom Bieter kalkuliert. Aus den Einzelpreisen für alle hypothetischen Untersuchungsgebiete wird das arithmetische Mittel gebildet, welches den Wertungspreis dieses Bieters darstellt und über seine Platzierung entscheidet. Nach der späteren Festlegung, welches der potentiellen Gebiete tatsächlich zu untersuchen ist, muss sich der AN an dem von ihm für dieses Untersuchungsgebiet gebotenen Einzelpreis festhalten lassen. Ist es nicht notwendig, die ganze angegebene Fläche zu untersuchen, wird nur der benötigte Teil beauftragt. Der AG wird eine Fläche von mindestens 65 Quadratkilometern beauftragen. Diese kann sich über mehrere der angegebenen hypothetischen Gebiete in der AWZ der Nord- und/oder Ostsee verteilen. Dabei kann die kleinste zu untersuchende Fläche 15 Quadratkilometern betragen. Die in Bezug auf die nicht ausgewählten Untersuchungsgebiete gebotenen Einzelpreise sind weder für zukünftige Ausschreibungsverfahren verbindlich noch werden sie vom AG zur diesbezüglichen Preisermittlung verwendet. Auch sind die Untersuchungsgebiete lediglich für diese konkrete Ausschreibung festgelegt worden, um den Bietern eine Grundlage für die Abgabe vergleichbarer Angebote zu geben. Hierin liegt keine Vorabfestlegung für die in zukünftigen Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Voruntersuchungen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 400.000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2018 Ende: 01.12.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Formblatt „Beschreibung der Leistung“.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 09.11.2017 Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2017
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 09.11.2017 Ortszeit: 11:00 Ort: Im BSH Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Personen dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3) Zusätzliche Angaben
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter Internet: www.evergabe-online.de oder Internet: www.evergabe-online.info). (2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können. (3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU. (4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen. (5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. (6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt. (7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. (8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. (9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird: — Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016, — Bekanntmachung dieser Ausschreibung, — VOL/B – , nachrangig die AGB des BSH, einzulesen unter: Internet: www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen. — Angebot des Teilnehmers. (10) Es gilt deutsches Recht.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499561 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, — Justitiariat Z11 -, 20359 Hamburg, Fax.: +49 40 3190 5001.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.09.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 140865 vom 04.10.2017 |