Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Analysenleistungen für Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben.
Drucken  
VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Flussbereich Sangerhausen
Oberröblinger Bahnhofstr. 1
06526 Sangerhausen
AusführungsortDE-29104 Sachsen-Anhalt
Frist20.03.2017
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=150443
TED Nr.57780-2017
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 5

29104 Magdeburg

Fax: +49 391-5811226

Telefon: +49 391-5811218


E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de

Internet: www.lhw.sachsen-anhalt.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 Magdeburg 29104 Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord Telefon: +49 391-5811218 E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Fax: +49 391-5811226 NUTS-Code: DEE0 Internet-Adresse(n): Internet: www.lhw.sachsen-anhalt.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landesbetrieb


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag Vergabe von Analysenleistungen für Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben. Referenznummer der Bekanntmachung: 17/N/0092/MD


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71900000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Analysenleistungen für Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71900000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0 Hauptort der Ausführung: Laborstandorte: Magdeburg, Halle, Wittenberg (Abholung der Proben).


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1. Die Leistung umfasst den Analysenbedarf für bestimmte organische Schad- und Inhaltsstoffe in Wasserproben aus Fließ- und Standgewässern sowie aus dem Grundwasser, die in den Jahren 2017 und 2018 entnommen werden. Die fachlichen Vorgaben der DIN EN ISO 5667-3: 2013-03 „Wasserbeschaffenheit – Probenahme – Teil 3: Konservierung und Handhabung von Wasserproben“ sind einzuhalten. Die Analysen müssen, der jeweiligen DIN-Methode entsprechend, in den in Tabelle 1 aufgeführten Zeiträumen durchgeführt werden. 2. Die Leistung umfasst den Analysenbedarf für Inhaltsstoffe in Schwebstoff- und Sedimentproben aus Fließ- und Standgewässern, die in den Jahren 2017 und 2018 entnommen werden. 3. Die Proben sind durch den Auftragnehmer an den drei Laborstandorten (Magdeburg, Halle, Wittenberg) des LHW eigenverantwortlich abzuholen. Die übergebenen Probenahmeflaschen sind nach erfolgter Analytik dem Auftraggeber vorgereinigt spätestens 8 Wochen (bei Wasserproben) bzw. 12 Wochen (bei Feststoffen) nach der Probenübergabe zurückzugeben. 4. Die Wirksamkeit der Untersuchungen hängt stark von der Qualität der eingesetzten Verfahren und deren ordnungsgemäßer Durchführung ab. Eine die Ausführung begleitende Qualitätssicherung seitens des Auftragnehmers ist unverzichtbar. Sie muss sicherstellen, dass die auf internationaler Ebene anerkannten Qualitätskriterien und Qualitätsmanagementverfahren gemäß EN ISO/IEC-17025 eingehalten werden. Ergänzend sind die einschlägigen Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20.6.2016, Anl. 9 (Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse), soweit mit der derzeit besten verfügbaren Technik erreichbar, einzuhalten.


II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.05.2017 Ende: 31.12.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Zuschlagskriterien: — Preis (30 %); — Analytische Leistungsfähigkeit (30 %); — Qualitätskriterien (30 %); — Referenzen (10 %).


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eine die Ausführung begleitende Qualitätssicherung seitens des Auftragnehmers ist unverzichtbar. Sie muss sicherstellen, dass die auf internationaler Ebene anerkannten Qualitätskriterien und Qualitätsmanagement-verfahren gemäß EN ISO/IEC-17025 eingehalten werden. In den Anhängen 1 und 2 ist zu vermerken, ob für die geforderten Parameter ein Zertifikat über die erfolgreiche Kompetenzfeststellung durch die jeweils zuständigen nationalen Akkreditierungsgremien vorliegt. Diese Angaben werden bei der Bieterbewertung berücksichtigt. Ergänzend sind die einschlägigen Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20.6.2016, Anl. 9 (Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse), soweit mit der derzeit besten verfügbaren Technik erreichbar, einzuhalten. Die Maßnahmen des Labors zur Analytischen Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Der Verantwortliche für die Qualitätssicherung ist namentlich und hinsichtlich seiner Qualifikation bei Angebotsabgabe zu benennen. Eine tabellarische Erfassung der Ringtestzertifikate der letzten 3 Jahre zu den ausgeschriebenen Parametern und das aktuellste Akkreditierungszertifikat sind dem Angebot beizufügen. Werden im Vertragszeitraum Ring- oder Vergleichsversuche zu den beauftragten Parametergruppen durchgeführt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, daran auf eigene Kosten teilzunehmen und die Ergebnisse dem LHW zu übermitteln. Die Zertifikate zu Ringversuchen sollen dem Angebot nicht beigefügt werden, müssen aber dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich der LHW vor, die im Angebot gemachten Angaben (Analysemethoden, Bestimmungsgrenzen, technische Ausstattung, Qualitätssicherung etc.) durch eine Laborbegehung belegen zu lassen bzw. ein Audit nach Fachmodul Wasser der LAWA durchzuführen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Beteiligung von Nachauftragsnehmern bzw. Eignungsleihen werden für die Analysenleistungen nach Anlage 1 und 2 dieser Ausschreibung gemäß §47, Abs. 5 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12.4.2016 ausgeschlossen (siehe dazu auch Leistungsbeschreibung Teil C „Verpflichtungs- und Einverständniserklärung des Analysenanbieters“).


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.03.2017 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.04.2017


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.03.2017 Ortszeit: 10:00 Ort: LHW Magdeburg. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nein.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragsstellung muss der Bewerber / Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem zulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.02.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 138582 vom 16.02.2017