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Titel
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Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt Nordsachsen Dezernat Hauptverwaltung Kommunalamt
Schlossstraße 27
04860 Torgau
AusführungsortDE-04860 Zinna
Frist14.03.2017
TED Nr.49938-2017
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Landkreis Nordsachsen

Sachgebiet Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Schlossstraße 27

04860 Torgau

Fax: +49 3421758854110

Telefon: +49 342370974142

 

E-Mail: michael.syska@lra-nordsachsen.de

Internet: www.landkreis-nordsachsen.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Behandlung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) aus dem Gebiet des ehem. Landkreises Delitzsch. Referenznummer der Bekanntmachung: LK-NOS/341/Sy/720.2/RAB-DZ

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90510000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Behandlung von im Gebiet des ehem. LK Delitzsch anfallenden und vom Auftraggeber übergebenen Restabfällen und von Sperrmüll bzw. (im Nebenangebot) von einem Gemisch dieser Abfälle. Die Behandlung der Abfälle schließt die Verwertung der Abfälle am Standort der vom Bieter für die Anlieferung der Restabfälle benannten Abfallbehandlungsanlage(n), die weitergehende Verwertung/ Beseitigung aller aus dieser Behandlung resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) und aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. Vorbehandlungsleistungen wie mechanische Sortierung, Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen ein. Die jeweiligen Abfälle sind an einer vom Bieter anzugebenden Anlieferstelle entgegenzunehmen. Der Transport dorthin wird jedoch vom Auftraggeber organisiert.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Behandlung von Restabfällen aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch

 

Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED32 Hauptort der Ausführung: Delitzsch, DE. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Restabfällen aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca.12 500Mg/a bis 14 000Mg/a. Die Anlieferanlage muss die in der Leistungsbeschreibung angeführten Kriterien erfüllen. Ein reiner Umschlagplatz oder eine Umladestation genügt dafür nicht. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2018 Ende: 31.12.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen sind --Nebenangebote-- für die Übernahme und Behandlung der Rest- und Sperrabfälle als Gemisch (also als gemischte Siedlungsabfälle) vorgeschrieben, wenn der Bieter ein Angebot für Los 1 und 2 abgibt und weitere in den Bewerbungsbedingungen genannte Voraussetzungen (identischer Behandlungsweg für beide Abfallarten) erfüllt. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Behandlung von Sperrmüll aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch

 

Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED32 Hauptort der Ausführung: Delitzsch, DE. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Sperrmüll aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca. 4 000 Mg/a bis 6 000 Mg/a. Die Anlieferanlage muss die in der Leistungsbeschreibung angeführten Kriterien erfüllen, insbesondere zur Annahme von Abfällen mit AVV- Nr. 20 03 07 genehmigt sein, u.U. also auch Sortieranlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2018 Ende: 31.12.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen sind --Nebenangebote-- für die Übernahme und Behandlung der Rest- und Sperrabfälle als Gemisch (gemischte Siedlungsabfälle) vorgeschrieben, wenn der Bieter ein Angebot für Los 1 und 2 abgibt und weitere in den Bewerbungsbedingungen genannte Voraussetzungen (identischer Behandlungsweg für beide Abfälle) erfüllt.

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Die Bieter muss, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Zum Nachweis genügt im ersten Verfahrensschritt mit dem Angebot die Erklärung hierüber in Teil IV A.1) des Formulars Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. 2. Falls die Bieter nur als Vermittler/Makler tätig werden, müssen sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 KrWG nachweisen. Mit dem Angebot genügen Erklärungen hierzu in Teil IV. A. 2) der EEE. Erst auf Anforderung der Vergabestelle ist eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG einzureichen.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags finden sich im Teil Vertragsbedingungen (Teil IV.) in den Vergabeunterlagen sowie in der Leistungsbeschreibung. Insbesondere wird auf die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und hier wiederum besonders auf die §§ 6,7 und 8 KrWG hingewiesen, die bei der Vertragsdurchführung zu beachten sind. So sind unter anderem die Anforderungen der Energieeffizienz nach der Fußnote zum Verfahren R 1 im Anhang 2 zum KrWG zu beachten, wenn der Bieter eine Verfahrensstufe der thermischen Behandlung in einer Verbrennungsanlage vorsieht, deren Zweck in der Behandlung von festen Siedlungsabfällen besteht.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14.03.2017 Ortszeit: 12:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2017

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14.03.2017 Ortszeit: 12:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich unter Anwesenheit von Mitarbeitern des Auftraggebers.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

— Bitte beachten Sie die Anforderungen der Bewerbungsbedingungen für Unterauftragnehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften. Zusammengefasst gilt danach: Für Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung (Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und für sie dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat dem Angebot separate Eigenerklärungen (EEE) der in den unten angeführten Anstrichen genannten Unterauftragnehmer beizufügen. Diese haben darin Erklärungen unter Teil II, A. und B sowie in Teil III zu den Ausschlussgründen und in Teil IV Abschnitt A, B und C zu den nach Ziffer VI. geforderten Erklärungen zu machen. Dies gilt für Unterauftragnehmer, welche eingesetzt werden sollen für

 

— den Betrieb der Anlieferanlage und/oder

 

— den Betrieb der Behandlungsanlage, in welcher die maßgeblichen Behandlungs-schritte stattfinden (also z. B. thermische Verwertung der angelieferten Abfälle oder Recycling oder Vorbereitung zur Wiederverwertung),

 

— den Betrieb der sog. Ausfallanlage. Für die zur Eignungsleihe eingesetzten Dritten gelten hinsichtlich der Eignung ebenfalls grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter, soweit sie diese dem Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stellen. Es gelten außerdem die Regelungen zu den Ausschlussgründen entsprechend. Nimmt der Bieter für den Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit zum Ausgleich von eigenen Defiziten im Wege der Eignungsleihe z. B. für die geforderte Erfahrung im Sinne von Referenzen die Kapazitäten Dritter in Anspruch, müssen diese Dritten die Leistung dann auch erbringen (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). Entsprechendes gilt (wegen der Wertungsrelevanz der Entfernung von der Umladestation des Auftraggebers zur Anlieferanlage) auch für den Fall, dass der Bieter sich mangels eigener verfügbarer technischer Ausrüstung auf die Ausrüstung (im Sinne von Behandlungsanlagen, insbesondere der Anlieferanlage) eines Dritten beruft. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied je Los eine gesonderte EEE einzureichen, die Angaben zu den für den Bieter abgefragten Ausschlussgründen sowie den abgefragten Erklärungen zur Eignung enthalten muss. Die Erklärungen und Nachweise für den Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Erklärungen und Nachweise zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich deren wirtschaftlicher und finanzieller sowie der technischer und fachlicher Leistungsfähigkeit werden dagegen in der Summe bewertet.

 

— Bitte beachten Sie zudem die besonderen Anforderungen an die vorgeschriebenen Nebenangebote für die Übernahme und Behandlung der grds. losweise ausgeschriebenen Abfälle als Gemisch (gemischte Siedlungsabfälle) in den Bewerbungsbedingungen, dazu oben schon unter Ziffern II.2.14 bei den Erläuterungen zu den Losen. Zur Wertung der Haupt- und Nebenangebote enthalten die Bewerbungsbedingungen unter Ziffer XIII. ausführliche Hinweise.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04147 Deutschland Telefon: +49 3419773800 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 – 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.02.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 138526 vom 10.02.2017