Titel | Ausführung von Baugrundverfestigungsarbeiten | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Knappenstr. 1 01968 Senftenberg | |
Ausführungsort | DE-01968 Senftenberg | |
Frist | 28.04.2017 | |
Vergabeunterlagen | lmbv.de | |
TED Nr. | 125593-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Knappenstraße 1 01968 Senftenberg Fax: +49 3573/84-4643 Telefon: +49 3573/84-4275 E-Mail: Falk.Michel@lmbv.de Internet: lmbv.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: lmbv.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Unternehmen des Bundes I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Bergbausanierung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geotechnische Sicherung Knappensee. Referenznummer der Bekanntmachung: 1771200201 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45111230 II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit von setzungsfließgefährdeten Bereichen mittels see- und landseitiger Rütteldruckverdichtung als Gefahrenabwehrmaßnahme nach SächsHohlrVO im Auftrag des SächsOBA, werden Leistungen für die geotechnische Sicherung der Bereiche D-Ost, A/B-Nord (Sicherungsphase 2), U und D-West (Sicherungsphase 3) notwendig. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45112500 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED23 Hauptort der Ausführung: Lohsa. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Knappensee entstand 1945 durch eine unkontrollierte Flutung des Restlochs des ehemaligen Tagebaus Werminghoff I. Auf Grund der geotechnischen Verhältnisse kann es am Knappensee zu unkontrollierten Geländebewegungen der angrenzenden Kippenflächen und -böschungen des ehemaligen Tagebaus kommen, sodass eine konkrete Gefahr für Personen, bauliche Anlagen und Nutzflächen besteht. Um diese Gefahr zu beseitigen, ist die abschnittsweise geotechn. Sicherung der Uferbereiche des Sees erforderlich. Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) ist als Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, die durch unterirdische Hohlräume, Halden und Restlöcher hervorgerufen werden und durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden, zuständig. Zur Beseitigung der Gefährdung sind Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr auszuführen. Dies erfolgt hauptsächlich durch see- bzw. landseitige Rütteldruckverdichtung (RDV) sowie durch Massenabtrag bzw. Massenauftrag. Die Sicherungsarbeiten sind dabei in einzelne zum Teil parallel abzuarbeitende Uferabschnitte eingeteilt. Die geotechnische Sicherung umfasst folgende Hauptleistungen: Bereich A/B-Nord: — seeseitige Massenzugabe: 21 500 m3; — LRV: 117 000 m3; — RDV –seeseitig: 432 000 m3; — seeseitiger Massenabtrag: 22 900 m3; — Profilierung landseitig: 22 300 m3; — Profilierung seeseitig: 59 400 m3; — Sondierungen see- und landseitig; — PWD-Überwachung; — Wachschutz. Bereich D-West: — RDV –landseitig: 1 600 000 m3; — landseitiger Massenabtrag: 259 000 m3; — landseitiger Massenauftrag: 259 000 m3; — Sondierungen landseitig; — PWD-Überwachung; — Wachschutz. Bereich D-Ost: — RDV –seeseitig: 526 800 m3; — seeseitige Massenzugabe: 41 400 m3; — LRV: 171.000 m3; — seeseitiger Massenabtrag: 56 300 m3; — seeseitiger Massenauftrag: 74 900 m3; — landseitiger Massenauftrag: 15 100 m3; — Sondierungen landseitig; — PWD-Überwachung; — Wachschutz. Bereich U: — RDV –landseitig: 1 939 900 m3; — LRV –landseitig: 347 500 m3; — landseitiger Massenabtrag: 10 500 m3; — landseitiger Massenauftrag: 10 500 m3; — Sondierungen landseitig; — PWD-Überwachung; — Wachschutz. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2017 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Leistung vom 01.01.2021 bis 31.08.2021 optional (stehen unter Finanzierungsvorbehalt). II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Leistung vom 1.1.2021 bis 31.8.2021 optional (stehen unter Finanzierungsvorbehalt). II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die folgenden Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: Ja / Nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission) Nachweis einer entsprechenden (dem Vorhaben bzw. Angebotswert entsprechend) Berufshaftpflichtversicherung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die folgenden Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Angaben nach §6a EU VOB/A — Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, — Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal, — Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, — Angabe, dass keine Tatbestände nach § 6e EU VOB/A vorliegen, — Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist, — Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen — Die Eignung kann auch durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) „Geotechnische Kippenstabilisierung (vorzugsweise seeseitig)“ —Sicherungsarbeiten im Bereich von Tagebaukippen / Tagebaurestlöchern mittels Rütteldruckverdichtung (Rütteltiefen bis 25 m) unter Beachtung spezieller geotechnischer Verhaltensvorgaben. —Sicherungsarbeiten im Bereich von Tagebaukippen / Tagebaurestlöchern mittels oberflächennaher Rüttelverdichtung (Rütteltiefen bis 5 m) unter Beachtung spezieller geotechnischer Verhaltensvorgaben. —Arbeiten unter Bergaufsicht oder im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen (Sächsische Hohlraumverordnung). Erfahrung in Rahmen von seeseitigen Erdbaumaßnahmen (Aufträge, Abträge, Profilierung). Gerätelisten: —Mit den Gerätelisten ist die für den Einsatz der Arbeiten vorgesehene Gerätetechnik aufzulisten. Hierfür ist die in den Anlagen beigefügte Liste für die Anforderungen Gerätetechnik auszufüllen. —Es ist Gerätetyp, Spezifikation und technische Einsatzparameter eindeutig darzulegen. —Der Einsatzzweck hat dabei ersichtlich zu sein (Aufgliederung / Gruppierung nach den Leistungsschwerpunkten.) —Angaben Schuten (Gewicht, Abmessungen, Tiefgang beladen und unbeladen) —Für die Spezialgerätetechnik sind die technischen Datenblätter beizufügen, die die Gerätespezifikation nachweisen. Verfügbarkeit —Die Verfügbarkeit der RDV-Gerätekomplexe, RDV < 5 m, (Bereich A und B Nord RDV < 8 m), LRV sowie der seeseitigen Spezialtechnik (Pontons, Amphibienbagger) ist für den geplanten Arbeitszeitraum nachzuweisen und zu bestätigen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderung an den Rüttler RDV (Betriebsparameter) für alle Bearbeitungsbereiche — Zentrifugalkraft max. 400 kN – 500 kN, — Amplitude max. 40 mm – 50 mm, — Frequenz ca. 40 Hz – 60 Hz. Mindestanforderung (Betriebsparameter)an den Rüttler RDV < 5 m (Bereich D-Ost) bzw. RDV < 8 m (Bereich A/B-Nord,) — Zentrifugalkraft max. 180 kN – 200 kN, — Amplitude max. 10 mm – 20 mm. 1. Nachweise RDV-Gerätetechnik: Für die RDV Geräte sind für jeden Teilbereich (A und B Nord, D Ost, D West und U) gesondert die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ausladungen und Traglasten rechnerisch nachzuweisen. Unter Ausladung wird der Abstand zwischen Ansatzpunkt und nächstliegender Außenkante Fahrwerk Trägergerät bzw. bei seeseitigem Einsatz nächstliegender Stütze des Trägerpontons verstanden. 1.1 Vorgaben für die Bereiche A und B Nord, D Ost (RDV-Hauptstützkörper): —Ausladung: > 25 m (zwischen Ansatzpunkt und nächstliegender Stütze Ponton). Hierfür ist der Aufbau (Größe, Abmessungen, technische Parameter) der RDV-Einheit (Raupenkran und Ponton) zur Prüfung graphisch und mit Bemaßung darzustellen, —Traglast RDV-Gerät: Der Kran muss bei einer seitlichen Auslage von 25 m zwischen Ansatzpunkt und nächstliegender Stütze Ponton unter Berücksichtigung des Abstandes von Mitte Trägergerät bis Stütze mind. eine 1,25-fach höhere Zugkraft in Bezug auf das Lanzengewicht aufweisen (Lanzenlänge: 35 m), 1.2 Vorgaben für den Bereich A und B Nord (RDV-bis 15m Tiefe; Zusatzstützkörper): —Ausladung: bis 40 m (zwischen Ansatzpunkt und Uferlinie). Hierfür ist der Aufbau (Größe, Abmessungen, technische Parameter) der RDV-Einheit (Raupenkran und Ponton) zur Prüfung graphisch und mit Bemaßung darzustellen, —Traglast RDV-Gerät: Der Kran muss bei der sich ergebenden Auslage vom am weitesten entfernten Ansatzpunktes bis zur von Mitte Trägergerät mind. eine 1,25-fach höhere Zugkraft in Bezug auf das Lanzengewicht aufweisen (Lanzenlänge: 15 m), 1.3 Vorgaben für den Bereich D West: Stützkörper —Ausladung: > 32 m, —Lanzenlänge: 12…32 m (gemäß erforderl. Verdichtungstiefe), Das Trägergerät muss unter Berücksichtigung der notwendigen Zuglast das 1,5-fache des Lanzengewichtes (12 m bis 32 m Lanze) bei einer seitlichen Ausladung von 32 m realisieren können. Max. Bodenpressung des Trägerätes: 160 kN/m2. Der Stützkörpervortrieb muss stets über die gesamte Mindestbreite des Versteckten Dammes von 60 m erfolgen. Einzuhaltender Sicherheitsabstand zwischen Verdichtungspunkt und Fahrwerk (Vorland): bv = 21 m. Für den An- und Abtransport der Massen während Auf- und Rückbau des RDV-Arbeitsplanums sind gemäß den geotechnischen Anforderungen ausschließlich Fahrzeuge bis zu einer maximalen Gesamtlast von 30 t zulässig. 1.4 Vorgaben für den Bereich U: Hauptstützkörper: —Ausladung: > 25 m, —Lanzenlänge: 46 m, Hinterlandstützkörper: —Ausladung: bis 46 m, —Lanzenlänge: 18 m, Vorlandstützkörper: —Ausladung: bis 61,5 m, —Lanzenlänge: 13 m, —Traglast RDV-Gerät: Der Kran muss bei der sich ergebenden Auslage vom am weitesten entfernten Ansatzpunkt bis zur Mitte Trägergerät mind. eine 1,25-fach höhere Zugkraft in Bezug auf das Lanzengewicht aufweisen (Lanzenlänge: entsprechend den vorstehenden Vorgaben), 2. Erdbautechnik Massenzugabe RDV: Mindestabstand zwischen Schaufel und Vorderkante Radfahrwerk 2,5 m, Maximalgewicht 20 t. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 28.04.2017 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.06.2017 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 28.04.2017 Ortszeit: 10:00 Ort: Senftenberg. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Die Angebote sind jeweils in einem verschlossenen Umschlag und als solche unter Angabe der Vergabenummer entsprechend zu kennzeichnen. Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) ist als Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, die durch unterirdische Hohlräume, Halden und Restlöcher hervorgerufen werden und durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht werden, zuständig. Ihm obliegt die Entscheidung über Inhalt, Art, Umfang und Zeitpunkt der Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO). Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wurde vom SächsOBA als Projektträgerin mit der Realisierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Gebiet des Knappensees beauftragt. Die LMBV fungiert als Auftraggeber (AG) für die Durchführung der geplanten Sicherungsphasen. Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt LMBV mbH Knappenstraße 1 Senftenberg 01968 Deutschland VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 31.03.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139139 vom 11.04.2017 |