Titel | Durchführung einer Schadstoffsanierung | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Immobilienwirtschaft der Stadt Essen Lindenallee 59-67 45127 Essen | |
Ausführungsort | DE-45141 Essen | |
Frist | 15.06.2017 | |
Beschreibung | a) Stadt Essen Immobilienwirtschaft Lindenallee 59-67 45127 Essen Telefon +49 201/8860133 Fax +49 201/8860136 E-Mail: vergabe@immo.essen.de Internet: www.essen.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2017-175 Do c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Dies ist kein elektronisches Vergabeverfahren. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYYTZ d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Verwaltungsgebäude/ KiTa HKS Helen-Keller-Str. 8 45141 Essen f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Art der Leistung: Schadstoffsanierung Umfang der Leistung: Asbest-Sanierung KMF-/PCB-Sanierung PAK-Sanierung mit Demontage g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Umbau des Verwaltungsgebäudes in eine Kindertagesstätte. Zweck des Auftrags Schadstoffsanierung des Gebäudebestandes als vorbereitende Maßnahme für Umbauarbeiten. h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: weitere Fristen j) Nebenangebote zugelassen: nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW MR" (http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 15.06.2017 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten Zahlungsweise Empfänger Verwendungszweck Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN BIC Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind Vergabestelle, siehe a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst: sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am 21.06.2017 um 10:00 Uhr Eröffnungstermin am 21.06.2017 um 10:00 Uhr Ort Stadt Essen, Lindenalle 59-67, FB 60-1-3, Zimmer 212, 45127 Essen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Die Bieter und ihre Bevollmächtigten. Die Vertretungsberechtigung ist auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. r) geforderte Sicherheiten s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Zahlungsbedingungen - Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet (siehe unter Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen, diese sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen" beigefügt) t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabemarktplatz NRW MR" (http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt und vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer gemäß. § 6a VOB/A, § 6 a EU VOB/A, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. • Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Mindestumsatz (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs.3 Nr.2 Buchstabe a), § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 45 Abs.1 Nr.1 und Abs.2 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens, aus den letzten drei Geschäftsjahren, von EUR 190.000,00 gefordert. Der Nachweis kann mit dem Formular - VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung - (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt) erfolgen. Technische Leistungsfähigkeit • VHB 444 - Referenzbescheinigungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/ A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen - nicht älter als drei Jahre - mit mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen. • Sach- und Fachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung, dass der Betrieb über die zur Ausführung von Asbest-Sanierungsarbeiten erforderliche Sachkunde verfügt. • Sach- und Fachkunde gemäß TRGS 521 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung, dass der Betrieb über die zur Ausführung von PCB-/KMF-Sanierungsarbeiten erforderliche Fachkunde verfügt. • Sachkundenachweis DGU V - 101-004/ TRGS 524 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung, dass der Betrieb über die zur Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderliche Sachkunde verfügt. Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Verpflichtungserklärung TVgG NRW, ab EUR 20.000,00 (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen zur Ausführung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) sind vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente - in der Datei "Angebot der Stadt Essen" bereits beigefügt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, gem. Punkt 7 der städt. Angebotsseiten mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A vorzulegen. Technische Leistungsfähigkeit • VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular VHB 233 ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs.3 VOB/A - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6 Abs.3 VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung" (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, mit dem Angebot, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können gemäß § 6 Abs.3, 4 VOB/A auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften , Nachunternehmer - Das Formularblatt "VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vor Zuschlagserteilung ausgefüllt vorzulegen. - Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise / Erklärungen zu übergeben: - ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und - eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Vertragsbedingungen der Stadt Essen - siehe auch Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen - siehe auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Essen (AVB) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/ A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können gemäß § 6a Abs.3, 4 VOB/A auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden), ein Mindestjahresumsatz verlangt werden oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. - Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1-3, Abs.3 VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen Leistungsfähigkeit zu überprüfen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a Abs.2 Nr.1-3, Abs.3 VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, noch vor Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen) in Kopie ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. v) Ablauf der Bindefrist: 05.08.2017 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Bezirksregierung Düsseldorf Straße Am Bonneshof 35 PLZ, Ort 40474 Düsseldorf Telefon +49 211/ 4750 Fax +49 211/ 4752671 E-Mail: poststelle@brd.nrw.de Internet www.brd.nrw.de/wirtschaft/ wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/ Das_oeffentliche_Auftragswesen.html Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber 1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren 1.1.) Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http:// www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11 Abs.6 VOB/ A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der EVergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei- Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3.) Angebote 2.3.1.) Übermittlung/ postalische Abgabe der Angebote Der Umschlag ist mit dem beiliegenden "Angebotskennzettel" (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") zu kennzeichnen. Alle Postsendungen, die nicht damit als Angebot gekennzeichnet sind, werden im Posteingang der Immobilienwirtschaft geöffnet und sind damit ungültig. 2.3.2.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im "Angebotsschreiben" bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (wie Skonto) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. 2.3.3.) Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. WICHTIG In den Vergabeunterlagen ist das Dokument "Angebotsschreiben" vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt zum Ausschluss des Angebotes. 2.4.) Unterlagen zum Angebot: Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein: - Einzelkosten der Teilleistungen - Baustellengemeinkosten - Allgemeine Geschäftskosten - Wagnis und Gewinn Die Formulare zu Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VVB 221), Preisermittlung über die Endsumme (VVB 222) und Aufgliederung der Einheitspreise ( VVB 223) sind den Vergabeunterlagen unter " Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt oder sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle entsprechend ausgefüllt vorzulegen. 3.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 10.01.2012 (TVgG)). Hiernach müssen Bieterinnen bzw. Bieter, deren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer oder Verleiherinnen und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. seien müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Bieter (sowie deren Nachunternehmer) sind verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG NRW mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A 2012, § 16a VOB/A 2016, vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 5.) Nebenangebote - Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. WEITERER HINWEIS Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139593 vom 06.06.2017 |