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Titel
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Ausführung von Bauarbeiten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberVerwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz
Ilgerstr. 23
99768 Ilfeld
AusführungsortDE-99768 Ilfeld
Frist29.08.2017
Beschreibung

a) Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz

Ilgerstraße 23

99768 Harztor/OT Ilfeld

Tel.: +49 36331 3730

Fax: +49 36331 37312


E-Mail: service@vg-hohnstein.de


1. Gemeinde Neustadt in der VG Hohnstein/Südharz 2. Gemeinde Harzungen in der VG Hohnstein/Südharz 3. Landgemeinde Harztor in der VG Hohnstein/Südharz 4. Straßenbauamt Nordthüringen Siemensstraße 12, 37327 Leinefelde-Worbis Tel.: +49 361 57-4174501, Fax: +49 361 57-4174502 E-Mail: post@sbant.thueringen.de 5. Wasserverband Nordhausen Hallesche Straße 132, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631 60710, Fax: +49 3631 607160 E-Mail: info@wvn-online.de


b) Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)


Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes


c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Die Abgabe darf nur in Papierform erfolgen.


d) Bauauftrag


e) Freistaat Thüringen, Landkreis Nordhausen L 1037 Neustadt/Harztor


f) Los 0 - Gemeinsame Leistungen - Alle Auftraggeber - Baubüro mit Vorhaltung - Verkehrssicherungsmaßnahmen - Leistungen SiGeKo - Beweissicherungsverfahren - Kampfmitteluntersuchung und -beräumung


Los 1 - Schutzstreifen, DE, Straßenbeleuchtung - SBA Nordthüringen und Gemeinde Neustadt - 250 m² Aufbruch befestigter Flächen - 3 000 m² Asphalt fräsen - 1 900 m³ Bodenaushub - 360 m Sickerstrang herstellen - 75 m Durchlässe DN 400 - 700 m³ Frostschutzmaterial - 500 t Asphalttragschichten - 4 200 m² Asphaltdeckschichten - 450 m Bankette - 11 St. Demontage Lichtmasten - 8 St. Lichtmasten aufstellen und verkabeln


Los 2 - Rad-/Gehweg Neustadt-Harzungen-Harztor (Nsw.)


Los 2.1- Straßenbauamt Nordthüringen und Gemeinde Neustadt


Los 2.2 - Straßenbauamt Nordthüringen und Gemeinde Harzungen


Los 2.3 - Straßenbauamt Nordthüringen und Gemeinde Harztor (Niedersachswerfen) - 500 m² Aufbruch befestigter Flächen - 26 500 m³ Bodenaushub - 9 400 m³ Dammschüttung - 2 900 m Sickerstrang herstellen - 320 m Entwässerung/Durchlässe DN 300 bis 800 - 5 500 m³ Frostschutzmaterial - 2 400 t Asphalttragschichten - 11 100 m² Asphaltdeckschichten - 6 900 m Bankette - 1 St. Fertigteilbrücke - 2 St. Lichtmasten aufstellen und verkabeln


Los 3 - Trinkwasserleitung Neustadt-Harzungen - Wasserverband Nordhausen - ca. 1 060 m Trinkwasserversorgungsleitung PE100 RC da 125 x 7,4 SDR 17 einschl. Form- und Verbindungsstücke - ca. 120 m Trinkwasserversorgungsleitung PE 100 RC da 40 x 3,7 SDR 11 einschl. Form- und Verbindungsstücke Verlegung im Schutzrohr PE100 da 63 - 3 St. offene Gewässerquerungen mit temporärer Gewässerverrohrung Leistungen einschl. erforderlicher Erd- und Nebenarbeiten (im Rohrgrabenbereich) sowie Baustelleneinrichtung und - sicherung Abschnittsweise erfolgen Maßnahmen der Oberflächenaufnahme und -wiederherstellung.


g) entfällt


h) Die Auftragserteilung erfolgt auf das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtangebot bei Zusammenfassung aller Einzellose an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft. Eine Vergabe von nur einzelnen Losen an mehrere Bieter ist nicht vorgesehen.


i) Bauzeit: 01.11.2017 - 02.11.2018


j) 1. Nebenangebote sind nicht zugelassen für die Lose 0, 1 und 2 2. Für das Los 3 gilt: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, als besondere Anlage zum Angebot und gesondert als solche kenntlich zu machen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen.


k) Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz Ilgerstraße 23, 99768 Harztor/OT Ilfeld Tel.: +49 36331 3730, Fax: +49 36331 37312 E-Mail: service@vg-hohnstein.de


l) Entgelt für Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgeltes: 70,00 EUR (einschl. 19 % MwSt.) Zahlungsweise: Überweisung Empfänger: VG Hohnstein/Südharz Bankverbindung der VG: IBAN: DE43 8205 4052 0033 1930 77 BIC: HELADEF1NOR bei: Kreissparkasse Nordhausen Verwendungszweck: GM RGW Neustadt-Harztor Eine Rückerstattung erfolgt nicht.


m) entfällt


n) bis 29.08.2017, um 10:00 Uhr


o) Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz Ilgerstraße 23, 99768 Harztor/OT Ilfeld Die Übersendung an eine andere Anschrift trägt das Risiko des Ausschlusses in sich!


p) Sie sind in deutscher Sprache abzufassen.


q) Eröffnungstermin: am 29.08.2017, um 10:00 Uhr Anschrift: s. Pkt. o), Sitzungszimmer Erdgeschoss Bieter und ihre Bevollmächtigten


r) Für Los 0 - 2 gilt: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme Hinweis: Die Sicherheiten/Bürgschaften sind getrennt für die Auftraggeber zu stellen. Für das Los 3 gilt: Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme oder entsprechende Bürgschaft Sicherheit für Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme oder entsprechende Bürgschaft


s) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.


t) gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter


u) Nachweise zur Eignung:


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.


Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich in den Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen.


Mit dem Angebot vorzulegen: - Qualifikationsnachweis des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Nachunternehmererklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Thüringer Vergabegesetz) - Nachunternehmererklärung zur Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen (Thüringer Vergabegesetz) Für Los 3 gilt zusätzlich: Grundsätzlich werden mit dem Angebot gefordert: - Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue zu §§ 10 und 12 ThürVgG - Ergänzende Vertragsbedingungen ILO-Kernarbeitsnormen zu §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG - Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG - DVGW-Zulassung GW 301 o. Fremdüberwachungsvertrag Weitere Nachweise/Bescheinigungen siehe Verdingungsunterlagen.


v) 17.10.2017


w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):


1. Los 0 bis 2 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abt. 2 Ref. 28 - Vergabeangelegenheiten Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt Fax: +49 361 37-91299 Postfach 90 03 62, 99106 Erfurt


2. Los 3 Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer Weimarplatz 4, 99423 Weimar Nachprüfungsstelle (§ 19 ThürVgG): § 19 ThürVgG findet Anwendung. Beanstandungen von beabsichtigten Vergabeentscheidungen nach § 19 Abs. 2 ThürVgG sind in Schrift- oder Textform zu richten an die unter


a) genannte Vergabestelle. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, legt sie den Vorgang der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die Vergabekammer erhebt für ihr Tätigwerden Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühren betragen mindestens 100,00 EUR, sollen aber den Betrag von 1.000,00 EUR nicht übersteigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, werden die Gebühren und Auslagen zu Lasten des Beanstandungsführers erhoben.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 140294 vom 14.08.2017