Titel | Beseitigung von verseuchtem Boden | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH Karl-Liebknecht-Straße 33 10178 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10178 Berlin | |
Frist | 25.09.2017 | |
Vergabeunterlagen | www.dtvp.de/…/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YYQYBJR%22 | |
TED Nr. | 337644-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altlastenstandorten mbH Karl-Liebknecht-Str. 33 10178 Berlin Telefon: +49 3024513192 E-Mail: andreas.kucht@gesa-info.de Internet: www.gesa-info.de Internet: www.dtvp.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Mittelbare Bundesgesellschaft I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Sanierung, Entwicklung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle ab Oktober 2017. Referenznummer der Bekanntmachung: 10025-2017-EU-Verfahren II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90522200 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle AVV 170503*, 170106* in der Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen Entsorgungsvertrag gebunden ist. In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Bodenbehandlungsverfahren zur Anwendung kommen: — Bodenwäsche; — Thermische Verwertung; — Thermische Behandlung zur Beseitigung. Eine Massenzuordnung zu den Verfahren ist derzeit nicht möglich, da im Ergebnis der Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen noch Deklarationen durchgeführt werden müssen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 4.500.000,00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: GESA-Gelände; Glienicker Weg/Adlergestell; 12489; Berlin. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Zuge von Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen werden auf dem Gelände der GESA im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2021 gefährliche mineralische Abfälle (AVV 170503*, 170106*) einer Entsorgung zuzuführen sein, die Leistungsgegenstand dieser Beschaffung ist. Die gefährlichen mineralischen Abfälle können folgende Schadstoffkonzentrationen aufweisen: Chlororganische Pestizide: > 5 – 10 000 mg/kg TS; Chlorbenzole: > 5 – > 200 mg/kg TS; EOX: > 10 – 15 000 mg/kg TS; BTEX: > 1 – > 1 500 mg/kg TS; LHKW: > 1 – > 500 mg/kg TS; MKW: > 1.000 – 250 000 mg/kg TS. In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Behandlungsverfahren zum Einsatz kommen: — Bodenwäsche; — Thermische Verwertung; — Thermische Behandlung zur Beseitigung. Die Abfälle können auch weitere Schadstoffe mit Konzentrationen >Z2 gem. LAGA aufweisen, diese sind jedoch für die Wahl des Behandlungsverfahrens nicht entscheidend. Die GESA mbH beabsichtigt im Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2021 Aufträge zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, in Abhängigkeit von Schadstoffkonzentrationen und notwendigen Annahmekapazitäten zu vergeben. Die Entsorgungsunternehmen werden aus dem Rahmenvertrag zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Annahmegrenzwerte oberhalb der Schadstoffkonzentrationen der gefährlichen mineralischen Abfälle liegen und die die erforderlichen Annahmemengen gewährleisten. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 4.500.000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.10.2017 Ende: 30.09.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 5 Höchstzahl: 12 II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Auszug aus dem Handelsregister. 2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate). 3. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden je Schadensereignis. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personenschäden und sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse. 7. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen. Die Unterlagen 1. – 7. sind mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen 1. -7. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Angebotssaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften. Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015). 2. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015). Die Unterlagen zu 1. und 2. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen zu 1. und 2. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung. Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1: 2 000 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015). Zu 2: 250 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015). III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Verfahrensbeschreibung der Anlage und Darlegung der Aufbereitungstechnologie. 2. Nachweis der Genehmigung für den Anlagenbetrieb von der zuständigen Umweltbehörde. 3. Nachweis der zugelassenen Abfallarten nach AVV. 4. Annahmekapazität pro Jahr, Monat, Woche und Tag. 5. Annahmebedingungen der Anlage (Öffnungszeiten, letzte Übernahme am Tag, erforderliche Bodeneigenschaften). 6. Benennung der zugelassenen Annahmegrenzwerte für die Schadstoffe Chlororganische Pestizide, Chlorbenzole, EOX, BTEX, LHKW, MKW. Die Unterlagen 1. – 6. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen 1-6 nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung. Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 3: Die Zulassung muss Abfälle mit den AVV 170 503* und 170 106* beinhalten. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Es werden nur Anlagenbetreiber beauftragt, deren Anlagen die Abfälle aus dem Bauvorhaben Glienicker Weg / Adlergestell seitens der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH zugewiesen bekommen, s.a. Sonderabfallentsorgungsverordnung des Landes Berlin. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgabe wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 12 IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.09.2017 Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Das Zuschlagskriterium „Preis“ gem. II.2.5) dieser Bekanntmachung wird wie folgt definiert: Es wird die Summe gebildet aus: A: Angebotspreis des Bieters „Entsorgung gefährliche Abfälle“ zzgl. B: Kosten des Transports von der Baustelle Glienicker Weg / Adlergestell zur Behandlungsanlage des Bieters. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung von < 50 km wird ein Transportpreis von 0,35 EUR netto pro Tonne und km angesetzt. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km wird ein Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km angesetzt (Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km gilt bei Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km auch für die ersten 50 km). Der Bieter mit der geringsten Summe aus „A + B“ erhält den Zuschlag. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQYBJR. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (10 Kalendertage bei elektronischem Weg oder Fax), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 134 Abs.2 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich oder zulässig 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung. Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.08.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 140493 vom 30.08.2017 |