Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Erstellen von Datenanalyse
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Kaiser-Friedrich-Straße 5 a
55116 Mainz
AusführungsortDE-55116 Mainz
Frist15.02.2018
Vergabeunterlagenwww.vergabe.rlp.de/…/CXPDYYAY6L2
TED Nr.11548-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Fax: +49 613116172250

Telefon: +49 6131162250

 

E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de

Internet: www.mwvlw.rlp.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYYAY6L2 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fernerkundung 2018-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 02 108-00018/2017-005

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72316000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche. Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln. Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71354000 71355000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB Hauptort der Ausführung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Stiftsstraße 9; 55116; Mainz Weitere: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – DLR Mosel -; Görresstraße 10; 54470; Bernkastel...

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95 % der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden. Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Förderung des Ökolandbaus

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Bieter hat einen Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der Firma vorzulegen.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 12) vorzulegen.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen muss hervorgehen, dass das Unternehmen innerhalb der vergangenen drei Jahre für den Bereich InVeKoS oder vergleichbarer Projekte Interpretationen auf höchst auflösenden Bildern (VHR-Satelliten / DOPS) vorgenommen hat. Aus den Referenzen soll weiterhin hervorgehen, für welches Flächenreferenzsystem die Projekte durchgeführt wurden. Der Bieter hat weiterhin eine Eigenerklärung abzugeben, aus der eindeutig hervorgeht, dass er die in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil aufgeführten Arbeiten durchführt (Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit in Form einer Eigenerklärung). Insbesondere sind die nachfolgenden Ressourcen und Bearbeitungskapazitäten zu beschreiben: — Nachweis der technischen Ausstattung (Hardware und Software) zur termingerechten Erfüllung der angebotenen Leistung, — Sicherstellung der ausreichenden Infrastruktur für alle Arbeitsschritte, — Welche Kapazitäten bereits vorhanden sind, noch zu beschaffen oder zu entwickeln sind. Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen und vorlegen.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) (Anlage 13)“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.02.2018 Ortszeit: 23:59

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2018

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 16.02.2018 Ortszeit: 10:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6L2

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131162113 Internet: www.mwvlw.rlp.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: Internet: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

 

§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b/ Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c/ Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d/ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: Internet: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162250 E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de Fax: +49 613116172250 Internet: www.mwvlw.rlp.de

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 09.01.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 142001 vom 12.01.2018