Titel | Geophysikalische Untersuchungen von Brunnen, Grundwassermessstellen und Aufschlussbohrungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Berliner Wasserbetriebe Geschäftsbereich Einkauf Bauleistungen Cicerostr. 24 10709 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10709 Berlin | |
Frist | 15.06.2018 | |
Beschreibung | 1 Berliner Wasserbetriebe Cicerostr. 24 10709 Berlin
2 Verfahren. Vergabenummer: EK-B_I-2018-0162. Maßnahmennummer: 21868/19573 Geophysikalische Untersuchungen. Verfahrensart: nicht förmlich. Vergabeart: Freihändige Vergabe im Wettbewerb mit Bewerbung.
3 Ort der Ausführung: Maßnahme / Ort der Ausführung Geophysikalische Untersuchungen von Brunnen, Grundwassermessstellen und Aufschlussbohrungen im Einzugsbereich aller Wasserwerke der BWB.
4 Art und Umfang der Leistung: Auftragsgegenstand: Geophysikalische Untersuchungen sowohl an neu errichteten als auch bestehenden Brunnen und Grundwassermessstellen sowie an Aufschlussbohrungen. Umfang der Leistung: Gefordert sind u.a. folgende Verfahren: SAL, IL, FEL, GR, GG.D, NN, RGG.D, SGL, SGG.D, CAL3, TEMP, SAL/TEMP, FLOW, FWPACK, EMDS, PT, GDT, BA. Zur Erbringung der Leistungen ist die Gestellung von Pumpen und Notstromaggregat notwendig. Die Untersuchungen an rund 80 -100 Brunnen, 50 Grundwassermessstellen und rund 30 Aufschlussbohrungen erfolgt unregelmäßig in unterschiedlicher Stückzahl. Die Untersuchungen sind mit Interpretation der Ergebnissezu dokumentieren.
5 Termine: Ende der Bewerbungsfrist: 15.06.2018, 10:00 Uhr. Voraussichtliche Absendung der Vergabeunterlagen: 25. KW 2018. Voraussichtliche Ausführungsfristen: Juli 2018 bis Juni 2021.
6 Nachweise: Folgende Nachweise können gefordert werden: Der Bewerbung sind die genannten notwendigen Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) beizufügen. Für Nachunternehmer, sofern sie zur Erfüllung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorgesehen sind, sind die Nachweise der Bewerbung ebenfalls beizufügen. Hinweise: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß Paragr. 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergabe-rechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des Paragr. 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Unvollständige Unterlagen können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 144902 vom 08.06.2018 |