Titel | Lieferung hochwertiger geodätischer GNSS-Antennen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg | |
Ausführungsort | DE-39104 Magdeburg | |
Frist | 25.06.2018 | |
Beschreibung | 1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg Telefon: +49 391 5678507 Telefax: +49 391 5677821 E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de. 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A b) Vertragsart: Lieferauftrag c) Geschäftszeichen: 13.206-147/2018. 3. a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung hochwertiger geodätischer GNSS-Antennen des Herstellers Leica Geosystems mit Roboter- und Kammer-Antennenkalibrierung zum Einsatz auf SAPOS-Referenzstationen, die Rücknahme von Altgeräten und die Lieferung SAPOS-Rover des Herstellers Leica Geosystems für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. d) Lieferort Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg e) Bestimmungen über die Lieferfrist Die vollständig und uneingeschränkt abnahmefähigen Leistungen sind schnellstmöglich zu erbringen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. 4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1. b) Frist 25.06.2018 - 15:00 Uhr 5. a) Ablauf der Angebotsfrist 25.06.2018 - 15:00 Uhr b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1. c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr). 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers) a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A und VOF wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de, Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) • die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV) bzw. IHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: • der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie • die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft • die Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) • die Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) b) Und mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: • Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 – Basisparagraphen) • Angebotsschreiben • Leistungsbeschreibung mit Preisangebot • Erklärung zu den VB LVermGeo • Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen autorisierter Fachhändler sowie Support/Service-Anbieter für GNSS-Systeme/Technik der Firma Leica Geosystems ist c) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Eignungsnachweise nachfordern darf. 10. Zuschlags- / Bindefrist 24.07.2018. 11. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises. Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt. 12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. 13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 144870 vom 06.06.2018 |