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Titel
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Durchführung von Brunnenbohrungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
AusführungsortDE-45888 Gelsenkirchen
Frist19.07.2018
TED Nr.253002-2018
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Stadt Gelsenkirchen

Wildenbruchplatz 7

Gelsenkirchen 45888

Deutschland

Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle

Telefon: +49 209169-2874

E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de

Fax: +49 209169-3530

NUTS-Code: DEA32

Internet: www.gelsenkirchen.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation


Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDHYKUB Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: EU 43.019

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

45262220

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

45259000

50511100

50532000

II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DEA32

Hauptort der Ausführung:

Stadt Gelsenkirchen

Goldbergstr. 12

45894 Gelsenkirchen.

Es müssen insgesamt 15 Anlagen im Stadtgebiet Gelsenkirchens gewartet werden.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Betrieb und Instandhaltung der Zierbrunnen, Wasserbecken und Strom- und / oder Wasserentnahmestellen im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Es handelt sich hierbei um 15 Anlagen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 01.09.2018

Ende: 31.08.2019

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr vorgesehen, sofern nicht einer der beiden Vertragsparteien fristgemäß den Auftrag kündigt.

Nach Ablauf des dritten Verlängerungsjahres endet der Vertrag automatisch. Somit bedarf in diesem Fall keiner gesonderten Kündigung.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 19.07.2018

Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2018

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 20.07.2018

Ortszeit: 11:30


Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben


Die Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen endet am 12.7.2018.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:

Stadt Gelsenkirchen.

Referat Personal und Organisation.

Abteilung Zentrale Dienste.

Zentrale Beschaffungsstelle.

45875 Gelsenkirchen

E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de

Fax: +49 209-169 3530.

Zweckdienlicherweise hat die Kommunikation über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes zu erfolgen.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYKUB.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Albrecht-Thaer-Straße 9

Münster

48128

Deutschland

Telefon: +49 251-411-1691

Fax: +49 251-411-2165

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Albrecht-Thaer-Straße 9

Münster

48128

Deutschland

Telefon: +49 251-411-1691

Fax: +49 251-411-2165

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Tag: 12.06.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 145050 vom 18.06.2018