Titel | Durchführung von Brunnenbohrungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen | |
Ausführungsort | DE-45888 Gelsenkirchen | |
Frist | 19.07.2018 | |
TED Nr. | 253002-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Stadt Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 7 Gelsenkirchen 45888 Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle Telefon: +49 209169-2874 E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de Fax: +49 209169-3530 NUTS-Code: DEA32 Internet: www.gelsenkirchen.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDHYKUB Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: EU 43.019 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45262220 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45259000 50511100 50532000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA32 Hauptort der Ausführung: Stadt Gelsenkirchen Goldbergstr. 12 45894 Gelsenkirchen. Es müssen insgesamt 15 Anlagen im Stadtgebiet Gelsenkirchens gewartet werden. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Betrieb und Instandhaltung der Zierbrunnen, Wasserbecken und Strom- und / oder Wasserentnahmestellen im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Es handelt sich hierbei um 15 Anlagen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2018 Ende: 31.08.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Es ist eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr vorgesehen, sofern nicht einer der beiden Vertragsparteien fristgemäß den Auftrag kündigt. Nach Ablauf des dritten Verlängerungsjahres endet der Vertrag automatisch. Somit bedarf in diesem Fall keiner gesonderten Kündigung. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 19.07.2018 Ortszeit: 23:59 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2018 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.07.2018 Ortszeit: 11:30 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Die Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen endet am 12.7.2018. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen. Referat Personal und Organisation. Abteilung Zentrale Dienste. Zentrale Beschaffungsstelle. 45875 Gelsenkirchen E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de Fax: +49 209-169 3530. Zweckdienlicherweise hat die Kommunikation über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes zu erfolgen. Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYKUB. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48128 Deutschland Telefon: +49 251-411-1691 Fax: +49 251-411-2165 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48128 Deutschland Telefon: +49 251-411-1691 Fax: +49 251-411-2165 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.06.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 145050 vom 18.06.2018 |