Titel | Projekt „Intervento“ dient zur Beschaffung eines Tools | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Fellerstraße 21 3003 Bern | |
Ausführungsort | CH-3003 Bern | |
Frist | 26.09.2018 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch/…/Search?NOTICE_NR=1033685 | |
TED Nr. | 366089-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Fellerstraße 21 3003 Bern E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch Internet: www.simap.ch I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen Fellerstraße 21 Bern 3003 Schweiz Kontaktstelle(n): Projekt (18140) 810 Intervento E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch NUTS-Code: CH0 Internet-Adresse(n): Internet: www.simap.ch I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Kontrolleur Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: (18140) 810 Intervento II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72000000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die hydrologischen Messnetze werden von verschiedenen Partnern gepflegt. Dies umfasst neben der Datenerhebung auch technische Interventionen an den Messsystemen und -stationen. Diese Interventionen werden mit mehreren dezentralen Anwendungen überwacht und dokumentiert. Zu den Hauptkostentreibern im Betrieb der unterschiedlichen Messnetze zählen Störungen, welche eine technische Intervention erfordern. Aktuell verfügt das BAFU über keine Möglichkeit diese Störungen schweizweit systematisch zu dokumentieren, analysieren und entsprechende Massnahmen auszulösen. Das Projekt „Intervento“ dient zur Beschaffung eines Tools, welches dem BAFU erlaubt, das Interventionsmanagement zu optimieren und zentral zu überwachen, um, die mit der Instandhaltung verbundenen Kosten besser zu überwachen und die Qualität der Interventionen und der hydrologischen Daten hoch zu halten. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Schweiz, Bern II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die hydrologischen Messnetze werden von verschiedenen Partnern gepflegt. Dies umfasst neben der Datenerhebung auch technische Interventionen an den Messsystemen und -stationen. Diese Interventionen werden mit mehreren dezentralen Anwendungen überwacht und dokumentiert. Zu den Hauptkostentreibern im Betrieb der unterschiedlichen Messnetze zählen Störungen, welche eine technische Intervention erfordern. Aktuell verfügt das BAFU über keine Möglichkeit diese Störungen schweizweit systematisch zu dokumentieren, analysieren und entsprechende Massnahmen auszulösen. Das Projekt „Intervento“ dient zur Beschaffung eines Tools, welches dem BAFU erlaubt, das Interventionsmanagement zu optimieren und zentral zu überwachen, um, die mit der Instandhaltung verbundenen Kosten besser zu überwachen und die Qualität der Interventionen und der hydrologischen Daten hoch zu halten. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1: Lösungsvorschlag / Gewichtung: 60 % Kostenkriterium - Name: ZK2: Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK3: Serviceleistungen Anbieter / Gewichtung: 10 % II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.03.2019 Ende: 31.12.2029 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (1.3.2019 – 30.9.2019) und Optionen (1.3.2019 – 31.12.2029). Option 1: Mitwirkung an Detailkonzepten, optional / Option 2: Realisierung, Parametrisierung und Integration Intervento (inkl. Lizenzen) / Option 3: Support und Wartung von Intervento (inkl. wiederkehrende Lizenzen) / Option 4: Unterstützung Wartung technischer Betreiber / Option 5: Weiterentwicklung Intervento / Option 6: Mitwirkung Betreiberwechsel der Abteilung Hydrologie des BAFU / Option 7: End-of-Life Service II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten; b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1b). Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels: — Selbsttest Logib (Internet: www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt „Fazit (rtp_fazit)“ ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen, Oder — Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen, Oder — Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (Internet: www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird. Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (Internet: www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html). Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK03 Erfahrung CMDB Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von zwei abgeschlossenen inhaltlich vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren (erfolgreicher Projektabschluss 2013 oder später) nach. Pro Referenz sind folgende Erfahrungen nachzuweisen: — Einführung von Configuration Management Database (CMDB) beim Kunden, d.h. konfiguriert, parametrisiert und im Kundensystem implementiert, — es wurde keine Standard CMDB-Lösung, sondern eine CMDB nach Kundenvorgabe implentiert. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis: Schriftlicher Nachweis der Referenzen mittels Anhang 1a mit mindestens folgenden Angaben: — Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern, — Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags, — Umfang des durchgeführten Auftrages, — Umschreibung der erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben … III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.09.2018 Ortszeit: 23:59 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch IV.2.6) Bindefrist des Angebots IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 02.10.2018 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: — die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010), — Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010), — Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter Internet: www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Verhandlungen: bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Rechtsmittelbelehrung: gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin / Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen; b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf Internet: www.simap.ch stellen. Zu spät … VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.08.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 146138 vom 26.08.2018 |