Titel | Entwicklung eines Projekts zur Minderung der Nähr- und Schadstoffbelastung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau | |
Ausführungsort | DE-06844 Dessau-Roßlau | |
Frist | 26.03.2019 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=240029 | |
Beschreibung | 1. a) Umweltbundesamt Referat Z 6 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: +49 340 21032863 Telefax: +49 340 21042863 E-Mail: rainer.hepp@uba.de Internet: www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a). 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Projektnummer 118785; Aktenzeichen: 20554-2/13 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.03.2019 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 18.04.2019 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr). 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 26.03.2019 - 14:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Im Jahr 2016 verabschiedeten die Vertragsparteien der Helsinki-Kommission (HELCOM) die Empfehlung 37/3 "Nachhaltige Aquakultur im Ostseeraum". Sie revidiert die alte HEL-COM-Empfehlung 25/4 "Maßnahmen zur Verringerung von Einleitungen aus Süßwasser- und Meeresfischzucht". Beide Empfehlungen schaffen den Rahmen für eine nachhaltige marine und landbasierte Aquakultur im Ostseeraum. Emissionen und Einleitungen aus der Meer- und Süßwasseraquakultur sollen vermieden und minimiert, generell sollen nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt z.B. durch raumordnerische Maßnahmen minimiert und der Druck auf die Wildfischbestände verringert werden. Bei der Errichtung neuer und dem Ausbau bestehender Aquakulturanlagen im Ostseeraum sollten negative Umweltauswirkungen vermieden oder minimiert werden. Der Anwendungsbereich der HELCOM-Empfehlung 37/3 im Hinblick auf die Auswirkungen der Aquakultur ist recht umfangreich und betrifft Einträge von Nährstoffen, organischem Material, Müll, Chemikalien, gebietsfremden und genetisch veränderten Arten sowie den Umgang mit Krankheiten und entwichenen Fischen. Die Empfehlung sieht vor, Maßnahmen zur Entwicklung, Anwendung und Durchsetzung der besten verfügbaren Technik (BVT) und der besten Umweltpraxis (BUP) zu entwickeln, anzuwenden und durchzusetzen, die auf eine nachhaltige Aquakultur im Ostseeraum abzielen. Die Leitlinien für solche BVT- und BUPMaßnahmen sind im Anhang der Empfehlung 37/3 enthalten. Die Entwicklung von BVT und BUP für Aquakulturanlagen in Übereinstimmung mit der HELCOM-Empfehlung 37/3 hat gerade erst begonnen. Die HELCOM Korrespondenzgruppe Aquakultur (CG Aquaculture) hat zum Ziel, dieses Thema voranzubringen. Die Gruppe traf sich im November 2018 zum zweiten Mal und begann mit der Entwicklung von BVT und BUP. Deutschland übernahm die Leitung bei der Weiterentwicklung von BVT und BUP für Nähr- und Schadstoffe. Man einigte sich darauf, ein Projekt mit dem Ziel zu starten, BVT und BUP für Aquakulturanlagen im HELCOM Gebiet zu entwickeln und diesen Prozess zu unterstützen. Allgemeines Ziel des Projekts ist die Entwicklung konkreter Vorschläge für Maßnahmen im Rahmen von BVT/BUP zur Vermeidung oder Minderung der Nährund Schadstoffbelastung aus Aquakulturbetrieben. Das Projekt soll sich schwerpunktmäßig mit mariner Aquakultur beschäftigen. Dennoch soll die landbasierte Aquakultur ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie die Gewässer der Ostsee belastet. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. c) Ort der Leistungserbringung Dessau-Roßlau 6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los. b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für nur ein Los. 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein. 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Ausführungsfrist beträgt 5 Monate. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). 11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Nachweis englischer Sprachkenntnisse (mündlich und schriftlich fließend); - fundierte Kenntnisse der marinen (und landbasierten) Aquakulturindustrie mit Blick auf die Minderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen, nachzuweisen durch mindestens drei Projekte/Publikationen in den letzten 5 Jahren, die sich mit diesem Thema befassten; - fundierte Kenntnisse des Ostseeraums in Bezug auf die Meeresumwelt und seines Einzugsgebietes, nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Publikation in den letzten 5 Jahren, das sich mit diesem Thema befasste; - Einschlägige Kenntnisse der Aquakulturindustrie (Produktionsweisen, Produktionsbedingungen, Techniken zur Minimierung der Umweltauswirkungen etc.), nachzuweisen durch entsprechende Ausführungen hierzu; - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung. 12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt. 13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 148671 vom 24.02.2019 |