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Titel
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Unterstützung der Verpflichtungen beim Konvent für Klima und Energie
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleSenatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Württemberische Straße 6
10707 Berlin
AusführungsortDE-10707 Berlin
Frist22.03.2019
Beschreibung

1. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Referat Klimaschutz und Klimaanpassung

AG Internationale Angelegenheiten des Klimaschutzes und Förderangelegenheiten

Württemberische Straße 6

10707 Berlin

Tel.: 030 9025 2149

Fax: 030 9025 2509


E-Mail: gesa.homann@senuvk.berlin.de


2. Ausschreibende Stelle: s. Ziffer 1


3. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A


4. Art der Leistung: Dienstleistung


5. Ort der Leistung: Berlin


6. Wesentlicher Leistungsumfang: s. Anlage (Leistungsbeschreibung)


7. Aufteilung in Lose: nein


8. Ausführungszeit: II. und III. Quartal 2019


9. a) Ablauf der Angebotsfrist: 22.03.2019 Uhr: 10 Uhr


b) Angebote können abgegeben werden: schriftlich. Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat Klimaschutz und Klimaanpassung, AG Internationale Angelegenheiten des Klimaschutzes und Förderangelegenheiten, Frau Gesa Homann, III A 21, Raum 6.007, Brückenstr. 6, 10179 Berlin Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Es ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Anschrift (9.d) zu versehen. Daneben ist er besonders zu kennzeichnen mit: • Auftragsnummer: III A 21 / 19-1 • Bezeichnung der Ausschreibung: „Unterstützung der Verpflichtungen Berlins beim Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie“ • Ablauf der Angebotsfrist: 22.03.2019, 10 Uhr • Hinweis: „Bitte nicht öffnen“ Sonstiges: Darüber hinaus senden Sie bitte Ihr Angebot (ohne die gemäß Ziffer 10 a) geforderten Erklärungen und Nachweise) in Kopie am 22.03.2019 ab 13 Uhr per E-Mail an klimaschutz@senuvk.berlin.de. (Das Einreichen des Angebotes per E-Mail ersetzt nicht die Einreichungsvorschriften nach 9b). Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.


10. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung gemäß § 3 Abs. 3 VOL/A über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte (Wirt 321) - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) - Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderungsverordnung) (Wirt 359) - Bei Bildung einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Wirt 238)


b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzangaben über erfolgreich durchgeführte Vergleichsaufträge unter Angabe von konkreter Tätigkeit, Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass Erfahrungen mit integrierten Klimaschutzkonzepten (Klimaschutz und Klimaanpassung), Kohlendioxidemissions-Bilanzierungen und der Veranschaulichung der Sachzusammenhänge im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung bestehen sowie das Verständnis für die Bedeutung der Mitgliedschaft Berlins beim Bürgermeisterkonvent vorliegt. Es muss sich aus den Referenzen auch ergeben, wie die sprachliche Qualität der englischen Texte sichergestellt wird, entweder durch eigene geeignete Mitarbeiter*innen und eine professionelle Übersetzung. - Bieterprofil: Anzahl der Mitarbeiter, technische Ausstattung, Leistungsschwerpunkte. Es wird erwartet, dass ein Personalkonzept zur Durchführung des angestrebten Projekts vorgelegt wird, das sowohl den Zeitaufwand wie auch die Qualifikation bzw. Erfahrung aller zum Einsatz kommenden Personen darlegt. - Profile der beteiligten Büros (im Falle der Bildung einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und der Vergabe von eignungsrelevanten Unteraufträgen) Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen.


11. Sonstige Erfordernisse: - Darstellung der fachlichen Herangehensweise - Kostenplan: Preisermittlung bezogen auf Sach- und Personalkosten nach Leistungsbausteinen - Zeitplan: Kurzübersicht, orientiert an den Leistungsbausteinen


12. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter (Wirt 313) zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.


13. Nebenangebote sind nicht zugelassen.


14. Auskunft über die Vergabeunterlagen: S. Ziffer 1 Bieter sind zudem verpflichtet, sich während der laufenden Angebotsfrist sowie bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist regelmäßig – mindestens alle 48 Stunden – auf der Internetseite Internet: www.vergabeplattform.berlin.de über Mitteilungen des Auftraggebers mit Bezug zum vorliegenden Vergabeverfahren zu informieren.


15. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 09.03.2019 in Textform zu beantragen.


16. Auftragserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung der Eignung wird der Zuschlag nach folgenden Kriterien erteilt: Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: Gewichtung in %: 1. Preis 30 2. Projektverständnis und Ansatz 30 3. Qualifikation und Erfahrung 35 4. Arbeits- und Zeitplanung 05 Sonstiges: Die Punkteverteilung in den einzelnen Kriterien erfolgt folgendermaßen: 3 Punkte: überzeugt umfassend; 2 Punkte: überzeugt überwiegend; 1 Punkt: überzeugt wenig; 0 Punkt: überzeugt nicht / nicht vorhanden. Die Punkte in den einzelnen Kriterien werden mit den jeweiligen Wichtungen multipliziert und ergeben in Addition die Gesamtpunktzahl. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.


17. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 3 Monate nach Angebotsabgabe


18. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 10) zu erbringen.


19. Zusatz für Untervergabe: Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), sind in Nr. 10 genannten Erklärungen und Nachweise auch vom Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Bei sonstigen Unteraufträgen sind erstmal nur die zu erbringenden Teilleistungen zu benennen und – falls zumutbar – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer (§ 36 VgV).


19. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 10 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.


20. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen– Teil A (VOL/A), Abschnitt 1. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,


a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,


b) die sich in Liquidation befinden,


c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,


d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,


e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.


21. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen (jeweils ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000,- € netto werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 148513 vom 13.02.2019