Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Beschaffung von MALDI-TOF Massenspektrometer
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberBAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
AusführungsortDE-12205 Berlin
Frist17.06.2019
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=254950
TED Nr.231501-2019
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Unter den Eichen 87

12200 Berlin

Fax: +49 30-81042147

Telefon: +49 30-81042140


E-Mail: veli.bingoel@bam.de

Internet: www.bam.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: MALDI-TOF Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 14/19


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38433100


II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: MALDI-TOF Massenspektrometer (Flugzeit-Massenspektrometer) gemäß Vergabeunterlagen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE Hauptort der Ausführung: Berlin


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: MALDI-TOF Massenspektrometer (Flugzeit-Massenspektrometer) gemäß Vergabeunterlagen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 1 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Allgemeine Angaben zum Unternehmen (oder durch EEE): Name, Sitz, Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort. Alternativ: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnort des Bewerbers oder geeigneter Nachweis des Herkunftslandes. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (oder durch EEE) Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor. Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an. Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (oder durch EEE).


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (oder durch EEE). Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (oder durch EEE). Bankauskunft zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung (oder durch EEE). Erklärung über ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bzw. vor Behörde oder Notar abgegebene eidesstattliche (oder ähnliche) Erklärung (oder durch EEE). Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmen (oder durch EEE). Eigenerklärung/Liste über/mit einschlägigen geeigneten Referenzen (mindestens 3 Referenzen) über Kunden in den letzten 3 Jahren (getrennt nach öffentlichen und privaten Auftraggebern) mit Systemen/Anlagen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar sind mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes und der Kontaktdaten des Referenzgebers (oder durch EEE). Es sind Referenzen (Firmen/ Anwender) anzugeben, bei denen bisher gelieferte Referenzgeräte vorhanden sind. Darstellung der Serviceorganisation und Servicestandorte (u. a. Standorte der Servicebereiche, Wartung und Reparaturen, Prinzipien Vor-Ort-Unterstützung, Hotline). Als Referenzadresse werden nur diejenigen gewertet, die auch für Rückfragen zur Verfügung stehen. Die BAM behält sich bei Bedarf eine Konsultation mit dem jeweiligen Anwender vor. Vorlage einer Qualitätsbeschreibung für die Umweltverträglichkeit sowie Nachweis der Einhaltung von Umweltaspekten (z. B. Blauer Engel, Euroblume, TCO, ISO-Norm...). Nachweis Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz nach anerkannten deutschen Richtlinien und EU-Richtlinien. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (oder durch EEE): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer vorzulegen (oder durch EEE). Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Nachunternehmer vorzulegen. Die Nachweise zur Feststellung der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen. Es sind, soweit vorhandenen, die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen/Formularen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Gemäß Vergabeunterlagen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.06.2019 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.08.2019


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 17.06.2019 Ortszeit: 11:30 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind nicht zugelassen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf Internet: www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf Internet: www.evergabe-online.info bereit. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (Internet: www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 Bonn 53113 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. hier gegenüber der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BAM gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BAM.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.05.2019

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 149703 vom 26.05.2019