Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei
Drucken  
VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesanstalt für Immobilienaufgaben Verkauf Hauptstelle Berlin
Fasanenstraße 87
10623 Berlin
AusführungsortDE-10623 Berlin
Frist18.06.2019
TED Nr.263766-2019
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Fasanenstr. 87

10623 Berlin

Telefon: +49 30-31811550

Fax: +49 30-31811560


E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de

Internet: www.bundesimmobilien.de


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe Rahmenvertrag für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei, Direktionen Dortmund, Koblenz und Freiburg – bundesweit – VOEK 209-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 209-19


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71620000 - QB44


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Vergabe von Rahmenverträge für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Dortmund, Koblenz und Freiburg.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.06.2019


VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 083-197339


Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text


Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Anstatt: Eigenerklärung über die Leistungserbringung — Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können, — Eigenerklärung, dass die Personen, die die Probenahmestellen identifizieren, eine Schulung nach der VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ erfolgreich absolviert haben. Dies ist vor der Leistungserbringung gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen, — Eigenerklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probennahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung definiert und sind im Rahmen der Bieterauskunft durch den Auftragnehmerin vorzuweisen bzw. zu belegen, — Eigenerklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung ist. Der Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (gültige Akkreditierungsurkunde) ist mit dem Angebot einzureichen. (im Vordruck Anhang B-03 enthalten). Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Wirtschaftseinheit bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03 des Rahmenvertrags) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Personalausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Darüber hinaus ist für die Wirtschaftseinheiten 137437 und 145542 der Antrag Zuverlässigkeitsprüfung BGH (Anlage C-08 Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung BGA) zuzustimmen wie auch auszufüllen und für die Wirtschaftseinheit 145543 der Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA (Anlage C-09 Antrag Zuverlässigkeitsprüfung GBA) zuzustimmen sowie auszufüllen. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen — Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? — Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, — Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, — Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. (im Vordruck Anhang B-03 enthalten). Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Bei Bewerbung auf ein Los: Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen anzugeben. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Legionellen“ mindestens 80 % der zu beprobenden Gebäude des geschätzten Leistungsumfangs des ausgeschriebenen Loses und bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Blei“ mindestens 60 % der zu beprobenden Gebäude auf Blei des geschätzten Leistungsumfangs des ausgeschriebenen Loses aufweist. Bei Bewerbung auf mehrere Lose: Der Bieter hat je Leistungsart mindestens 3 Referenzen anzugeben. Eine Referenz gilt erst dann als vergleichbar, wenn sie bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Legionellen“ mindestens 80 % der Anzahl der zu beprobenden Gebäude und bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Blei“ mindestens 60 % der Anzahl der zu beprobenden Gebäude des geschätzten Leistungsumfangs des umfangreisten Loses aufweist, auf das der Bieter geboten hat. Weitere Angaben unter VI.3)


muss es heißen: Eigenerklärung über die Leistungserbringung — Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können, — Eigenerklärung, dass es sich bei den Personen, die die Probenahmestellen festlegen, um hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachweisbarer Qualifikation gemäß den Anforderungen der geltenden Trinkwasserverordnung und den UBA- Empfehlungen handelt. Dies ist vor der Leistungserbringung gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen, — Eigenerklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probennahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung definiert und sind im Rahmen der Bieterauskunft durch den Auftragnehmerin vorzuweisen bzw. zu belegen, — Eigenerklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung ist. Der Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (gültige Akkreditierungsurkunde) ist mit dem Angebot einzureichen. (im Vordruck Anhang B-03 enthalten). Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Wirtschaftseinheit bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03 des Rahmenvertrags) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Personalausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Darüber hinaus ist für die Wirtschaftseinheiten 137437 und 145542 der Antrag Zuverlässigkeitsprüfung BGH (Anlage C-08 Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung BGA) zuzustimmen wie auch auszufüllen und für die Wirtschaftseinheit 145543 der Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA (Anlage C-09 Antrag Zuverlässigkeitsprüfung GBA) zuzustimmen sowie auszufüllen. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen — Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? — Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, — Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, — Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. (im Vordruck Anhang B-03 enthalten). Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Bei Bewerbung auf ein Los: Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen anzugeben. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Legionellen“ mindestens 80 % der zu beprobenden Gebäude des geschätzten Leistungsumfangs des ausgeschriebenen Loses und bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Blei“ mindestens 60 % der zu beprobenden Gebäude auf Blei des geschätzten Leistungsumfangs des ausgeschriebenen Loses aufweist. Bei Bewerbung auf mehrere Lose: Der Bieter hat je Leistungsart mindestens 3 Referenzen anzugeben. Eine Referenz gilt erst dann als vergleichbar, wenn sie bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Legionellen“ mindestens 80 % der Anzahl der zu beprobenden Gebäude und bei der Leistungsart „Trinkwasseranalyse auf Blei“ mindestens 60 % der Anzahl der zu beprobenden Gebäude des geschätzten Leistungsumfangs des umfangreisten Loses aufweist, auf das der Bieter geboten hat. Weitere Angaben unter VI.3)


Abschnitt Nummer: IV.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


Anstatt: Tag: 05.06.2019 Ortszeit: 12:00


muss es heißen: Tag: 18.06.2019 Ortszeit: 12:00


Abschnitt Nummer: IV.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Anstatt: Tag: 06.06.2019 Ortszeit: 01:00


muss es heißen: Tag: 19.06.2019 Ortszeit: 00:00


VII.2) Weitere zusätzliche Informationen

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 149899 vom 14.06.2019