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Titel
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Verfüllung und Verschluss von geologischen Endlagern
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Wegelystraße 8
10623 Berlin
AusführungsortDE-10115 Berlin
Frist26.10.2020
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352984
TED Nr.454035-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30187-676761521


E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de

Internet: http.:www.base.bund.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352984 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352984


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 4720F10301 – Verfüllung und Verschluss von geologischen Endlagern: Bewertung des aktuellen Kenntnisstandes zu Verfüll- und Verschlussmaterialien sowie Konzepten (VergE) Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62220/4720F10301 - 2


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 73000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Verfüllung und Verschluss von geologischen Endlagern: Bewertung des aktuellen Kenntnisstandes zu Verfüll- und Verschlussmaterialien sowie Konzepten (VergE).


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE3


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gemäß des „Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG)“ soll ein Standort bestimmt werden, der die bestmögliche Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle für 1 Million Jahre bietet. Moderne Konzepte, um die radioaktiven Abfallstoffe zu isolieren und einzuschließen, beruhen unter anderem auf zielgerichteten Engineered Barrier Systemen (EGS), die Verfüll- und Verschlussmaterialien enthalten. Hierbei ist die Auswahl von Verfüllungs- und Verschlussmaterialien sowie die Entwicklung von Konzepten – im Folgenden Verfüllmaterialien/-konzepte genannt – von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheitsfunktionen der Deep Geoligical Repository (DGR)-Barrieren zu gewährleisten. Die Verfüllung und Abdichtung von geologischen Endlagen weist besondere Herausforderungen auf. Die in Deutschland zu verwendenden Verfüllmaterialien/-konzepte wurden noch nicht ausgewählt. Als Regulierungsbehörde muss das BASE nicht nur die naturwissenschaftlich-technischen Ergebnisse der BGE mbH in Bezug auf die im StandAG genannten Kriterien und Anforderungen sowie Sicherheitsuntersuchungen bewerten sondern auch die gewählten methodischen Ansätze sowie deren möglichen Auswirkungen auf die erzielten Ergebnisse beurteilen können. Dieses FoV zielt auf die Darstellung und Bewertung (i) des Standes von Wissenschaft und Technik in Bezug auf Verfüllmaterialien/-konzepte genannt – für geologische Tiefenlager in den 3 Wirtsgesteinen Tongestein, Steinsalz und Kristallingestein sowie (ii) der Anwendbarkeit numerischer Modelle für die Simulation und Vorhersage von Prozessen in Verfüllmaterialien.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 22 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352984&criteriaId=8453


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen: — Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE); — Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt; — Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.10.2020 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2020


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.10.2020 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Zwei Vertreter der Auftraggeberin


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.09.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 154620 vom 01.10.2020