Titel | Durchführung eines Projektes „Power2X“ | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Umweltstiftung WWF Deutschland Reinhardtstraße 14 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 18.03.2020 | |
Beschreibung | 1. WWF Deutschland Reinhardtstrasse 18 10117 Berlin 1.2 Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Bezeichnung: WWF Deutschland Postanschrift: Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin 1.3. E-Mail-Adresse für die Einreichung von Bieter-Fragen/Auskünften: E-Mail: Tina.Harms@wwf.de mit cc. E-Mail: Gabriella.Gyori@wwf.de 2. Auftragsgegenstand 2.1 Art und Umfang der Leistung Art der Leistung: Dienstleistung Der Auftrag wird im Rahmen des Projektes „Power2X“ vergeben, durchgeführt im Verbund von WWF Deutschland, der RWTH Aachen, dem Forschungszentrum Jülich GmbH, der Dechema e.V. und weiteren Partnern. Das Projekt wird vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) gefördert. Im Arbeitspaket Roadmap (Förderzeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2022) werden die beiden Technologiepfade, welche in der 2. Förderphase weiterverfolgt werden (Wasserstoff und Synthesegas), auf ihre technischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Eigenschaften hin untersucht. Ziel ist es, alle im Projekt entwickelten Technologien untereinander sowie mit relevanten Referenztechnologien anhand der oben genannten Dimensionen zu vergleichen. Aus Sicht der Zivilgesellschaft müssen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gewährleisten, dass natur- und sozialverträgliche Lösungsansätze im Fokus stehen. Dies kann nur durch eine intensive und breite Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure funktionieren. Der WWF ist daher in fast allen Arbeitspakete der Roadmap aktiv und bietet Formate an, um eine energie- und klimapolitische Sichtweise einzubringen. Die Aktivitäten des WWF im AP Kommunikation sind eng mit dem Roadmapping verzahnt. Ziel ist es zum einen den Wissensstand über P2X in der (Fach-) Öffentlichkeit zu verbessern, zum anderen soll der transdisziplinäre Diskurs gestärkt werden. Auftragsgegenstand ist die Umsetzung einer Kommunikationskampagne mit Social Media Influencern, deren Ziel es ist, neue und für die Zukunft relevante Zielgruppen über die Ergebnisse des Projekts zu informieren und dabei den Beitrag dieser Technologie für die Energiewende zu verdeutlichen und hervorzuheben. Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung (in der Anlage). Hinweis: Der Auftragnehmer hat weiterhin sicherzustellen, dass die Leistungen unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Wettbewerbsrecht) erbracht werden. Sollte der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Dienstleistungen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, haftet er der Auftraggeberin für den hieraus entstehenden Schaden. Die Haftungsfreistellung umfasst auch die Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme zur Abwehr derartiger Forderungen. 2.2 Erfüllungsort: Deutschland, WWF Berlin 2.3 Ausführungsfristen Dauer (ab Auftragsvergabe): Beginn: ab Ende der Auftragsvergabe, voraussichtlich ab Anfang April 2020. Ende: 12.31.2020 2.4 Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Es ist keine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen. 2.5 Nebenangebote Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2.6 Mehrere Hauptangebote Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. 3. Durchführung des Vergabeverfahrens 3.1 Anforderung an das Angebot und die Abgabe o Art der akzeptierten Angebote: Postalischer Versand Das vollständige, im Original unterschriebene Angebot ist schriftlich auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe bei der Poststelle des WWF einzureichen. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" (WWF Deutschland, Berlin), Punkt 1.1., Seite 1. Bei einer Versendung per Post ist zu beachten, dass als maßgeblicher Nachweis zur Einhaltung der Angebotsfrist der Eingang beim Auftraggeber gilt und nicht der Poststempel. Im Fall einer persönlichen Abgabe der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Poststelle beim Auftraggeber nur zu folgenden Zeiten besetzt ist: Mo – Do: 09:00-16:30 Uhr, Fr. 09:00 – 15:00 Uhr. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der elektronischen Version gilt der Inhalt des Originals. Das vollständige Angebot ist in einen Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o.ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen (vgl. Formblatt Kennzeichnung Angebote): NICHT ÖFFNEN Angebot im Vergabeverfahren „Social Media Kampagne – BMBF Förderprojekt Power2X“ Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen. Weitere Hinweise: 1. schriftliche Angebote auf gelochtem DIN A4 Papier abgeben 2. bei schriftlichen Angeboten auf Bindungen jeglicher Art, insbesondere auf Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern verzichten 3. keine Register oder Klarsichthüllen verwenden und 4. auf eine Lesbarkeit bei Schwarzweiß-Ausdruck achten. 3.2 Fristen Siehe oben, an der Seite 1. - Angebotsfrist Das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes. - Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. 3.3 Bieterfragen Soweit Sie im Rahmen der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Auftraggeber. Die Fragen sind elektronisch an folgende EMail- Adresse zu übermitteln: E-Mail: Tina.Harms@wwf.de mit cc. E-Mail: Gabriella.Gyori@wwf.de Um Ihre Frage richtig zuordnen zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage den konkreten Bezug in den Vergabeunterlagen an (insbesondere Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer). Da das WWF Deutschland gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 5 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Angebotsende angefordert werden. Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die Vergabe-Plattform der Internet: www.bund.de veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrensteilnehmer versandt werden. Die Fragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Teilnehmer ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilen Sie diese bitte in der Frage ausdrücklich mit. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. 3.4 Angebotsbestandsteile Ein vollständiges Angebot besteht aus: - dem ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Angebotsvordruck (Anlage 1: Formblatt Angebotsvordruck), - Dem vom Bieter selbständig erstellten Grobkonzept (DIN A4 Papierform, max. 8 Seite formlos) inkl. Referenzen und Nachweise für die Mindestanforderungen. - Angebotspreis bzw. Aufschlüsselung des Angebotspreises (inkl. Reisekosten) gemäß Anlage Preisblatt (Anlage 2: Angebotsblatt, Preisblatt): Das Mengen- und Preisgerüst ist transparent und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen, falls zutreffend. Fällt keine Umsatzsteuer an, ist dies anzugeben. - Eigenverklärung Zuverlässigkeit (Anlage 3: Bieter Eigenerklärung zur Eignung) - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Anlage 4: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe) - Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (Anlage 5) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 6: Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen) - Angaben zum Bieter/zum Mitglied der Bietergemeinschaft (sofern zutreffend, Anlage 7 Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft) - Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer (sofern zutreffend, Anlage 8 Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer und Anlage 9: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) - Vertragsentwurf (Anlage 10) - Leistungsbeschreibung (Anlage 11) Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person). 3.5 Anforderungen an das Grobkonzept Wir erwarten von eingehenden Angeboten ein nach den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Vorgaben des Auftraggebers qualitativ hochwertiges Konzept für die Leistungserbringung, in welchem u.a. skizziert wird, - Herangehensweise zur Leistungserbringung: Vorgehensweise bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Ausgestaltung der Leistungspakete gemäß der Leistungsbeschreibung werden und Sicherstellung der Zielerreichung der Leistungspakete im geforderten Umfang; - wie der Bieter die Zielerreichung des Projekts gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung in zeitlicher und personeller Hinsicht gestalten möchte und mit welchen Kosten er für die vorgeschlagenen Produkte/Teilleistungen kalkuliert. - Hierzu gehört eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung des vorgegebenen Kostenrahmens (von 67.000 EUR (netto) inklusive Reisekosten). Fremdleistungen, die als Unteraufträge oder durch den Auftraggeber gesondert zu vergeben sind, müssen dabei eindeutig gekennzeichnet werden, sofern sie wesentliche Leistungsbestandteile betreffen. - wie Erfahrungen des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals bei der Auftragsausführung nutzbar gemacht werden. Die Angebote sollen insofern Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen des mit der Auftragsausführung betrauten Personals enthalten (siehe Leistungsbeschreibung) Das Grobkonzept sollte 8 Seiten nicht überschreiten. 3.6 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen. 3.7 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sind auf Kosten des Bieters zu übersenden. 3.8 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) - Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 4. Bieter 4.1 Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung - Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und im Fall der Abgabe in Papierform im Original dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied der Vordruck „Bieter Eigenerklärung“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes. 4.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigt der Bieter, - Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO), so muss der Bieter WWF Deutschland von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat WWF Deutschland nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss WWF Deutschland ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck „Bieter Eigenerklärung“ abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden: - Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und im Fall der Abgabe in Papierform im Original dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck „Bieter Eigenerklärung“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist dem WWF Deutschland nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie, selbstschuldnerische Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen. - Unteraufträge: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen die Vorlagen „Erklärung der Zusammenarbeit mit einer Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ vorgesehen. Bei der Verwendung sind diese Vorlagen vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck „Bieter Eigenerklärung“ einzureichen. WWF Deutschland überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss WWF Deutschland die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. 4.3 Bevorzugte Bieter Nach §§ 224, 226 SGB IX zählen hierzu die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und die Blindenwerkstätten. Eine Bevorzugung nach den Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Verbindung mit §§ 224, 226 SGB IX ist nach derzeitiger Rechtslage nur in Vergabeverfahren möglich, deren geschätzte Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Sofern ein Bevorzugungstatbestand berücksichtigt werden soll, ist dieser vom Bieter nachzuweisen. Nachforderung von Unterlagen WWF Deutschland entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung. Es ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen den Ausschluss Ihres Angebots zur Folge haben können 5. Mindestanforderungen Erforderliche Fachkenntnisse der Bieter bzw. dessen Team Nachweise Mindestens 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Social Media Kampagnen Der Anbieter muss Referenzen für mindestens 3 Projekte Social Media Kampagnen vorlegen, welche in den letzten 3 Jahren erstellt worden sind. In den Projektreferenzen sollten mindestens Angaben über Titel, Dauer, geografischen Umfang und Budget enthalten sein. Mindestens 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung in der Umsetzung von Projekten zur Wissenschaftskommunikation Der Anbieter muss Referenzen für mindestens 3 Projekte Social Media Kampagnen vorlegen, welche in den letzten 3 Jahren erstellt worden sind. In den Projektreferenzen sollten mindestens Angaben über Titel, Dauer, geografischen Umfang und Budget enthalten sein. Mindestens 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung in der Arbeit mit Nichtregierungsorganisationen oder Stiftungen Der Anbieter muss Referenzen für mindestens 3 Projekte Social Media Kampagnen vorlegen, welche in den letzten 3 Jahren erstellt worden sind. In den Projektreferenzen sollten mindestens Angaben über Titel, Dauer, geografischen Umfang und Budget enthalten sein. 6. Entscheidungskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird auf Bestes Preis-Leistung Verhältnis bestimmt (siehe nachfolgende Kriterien und im Übrigen die Leistungsbeschreibung): Kriterien Nr. Kriterium Gewichtung Punkte 1 Preis 40% Max. 40 2 Umsetzungskonzept 60% Max. 60 6.1. Bewertung des Umsetzungskonzeptes: Zuschlagkriterien Anteil an der Bewertung in % und Punkte Qualität der vorgeschlagenen Methodik - Beschreibung und Herangehensweise für die eingehenden Analysen, sowie genutzte Methodiken. - Beschreibung und Vorgehensweise bei der Analyse von verschiedenen Szenarien. 30% (Max. 30 Punkte) Organisation der Arbeit und Ressourcen - Fundierte Zusammensetzung des Teams und der im Team vertretenen Kompetenzen - Qualität des Arbeitsplans und Organisation des Arbeitsablaufs unter den Teammitgliedern sowie die vorgeschlagenen Kommunikationsmethoden zwischen Team und WWF, um eine effiziente Ausführung des vorgeschlagenen Arbeitsplans zu gewährleisten. 30% (Max. 30 Punkte) Qualitätssicherung - Maßnahmen, sie eine hohe Qualität der Projektergebnisse (z. B. Überarbeitung von Materialien, Peer Reviews usw.) sicherstellen. - Maßnahmen, welche die Einhaltung der Fristen (z. B. Sicherungsplan zur Deckung unvorhergesehener Abwesenheiten von Teammitgliedern usw.) sicherstellen. 20% (Max. 20 Punkte) Dokumentiertes Verständnis von wissenschaftlichen Kontexten im Rahmen der Power2X-Forschung - Darstellung eines Verständnisses der aktuellen Power2- Forschung, der Potentiale der Energiewende in Deutschland, der Zusammenhänge der nachhaltigen Energieversorgung und der Grundlagen des menschengemachten Klimawandels. 20% (Max. 20 Punkte) Summe (Max. 100 Punkte) 100% 6.2. Bewertung eines Angebotes: Gesamtpunkte für Angebot “X” = [(Niedrigster Angebotspreis / Gesamtpreis Angebot „X“) x 40] + [(Gesamtpunkte der Umsetzungskonzept Angebot „X“ / 100) x 60] Das Angebot ist mit der höchsten Gesamtpunktezahl erhält den Zuschlag. 6.3. Gesamtpreis (nach Preisblatt) Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. In Fällen der Umkehr der Umsatzsteuerschuld (reverse-charge Verfahren), oder soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt. 6.4. Geschätzter Auftragswert Nach voraussichtlicher Einschätzung, das Budget für die Veranstaltungs- und Kommunikationskonzepte einschließlich Fremdleistungen wie Produktions- und aller Reisekosten sollte EUR 67.000, - plus Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer nicht überschreiten. 7. Mitteilung und Bekanntmachungen 7.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten WWF Deutschland informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß §§ 30 UVgO. 7.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus §§ 19 VOL/A, 30 UVgO, 39 VgV. Danach sind insbesondere auch der Name des Auftragnehmers, der Auftragsgegenstand und (ausgenommen hiervon Verfahren nach UVgO) der Auftragswert bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht, wenn deren Veröffentlichung einer der in §§ 19 VOL/A, 30 Abs. 2 UVgO, 39 Abs. 6 VgV, 35 Abs. aufgeführten Gründe entgegensteht. Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe entgegenstehen, haben Sie dies dem WWF Deutschland mitzuteilen. WWF Deutschland entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen. 8. Sprache und Zusatz für ausländische Bieter: Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit WWF Deutschland ist in deutscher Sprache zu führen. Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher oder in englischer Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 151882 vom 14.02.2020 |