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Titel
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Sozialforschung - 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter
AusführungsortDE-10099 Berlin
Frist18.05.2020
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321145
TED Nr.164507-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30-183331523


E-Mail: ausschreibungen@bfs.de

Internet: www.bfs.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten. Referenznummer der Bekanntmachung: Z4/AG-R-08313/3620S12281


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 79315000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/51/Euratom im Rahmen der geänderten Trinkwasserverordnung sind Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in Abhängigkeit Ihrer Versorgungsgröße verpflichtet, Erstuntersuchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen (TrinkwV Anlage 3a). Aufgrund des vorgegebenen Rahmens für die Erstuntersuchung bei Bestandsanlagen von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung am 26. November 2019, sollten zum jetzigen Zeitpunkt diese Daten den Betreibern und den zuständigen Behörden der Länder vorliegen. Eine bundesweite zentrale Erfassung der Daten ist vom Gesetz nicht vorgesehen, würde es aber ermöglichen, einen umfänglichen räumlichen und zeitlichen Überblick über die Radionuklidgehalte natürlichen Ursprungs im Trinkwasser in Deutschland zu erhalten. Damit könnte der Einfluss auf die Strahlenexposition der Bevölkerung detaillierter bewertet und hieraus erforderlichenfalls Schutzkonzepte abgeleitet werden. Aufgabe des Vorhabens ist die vorliegenden Anlage 3a-Daten von den ca. 4 200 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen abzufragen. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung und Validierung dieser von ca. 15 000 Wasserversorgungsanlagen vorliegenden Daten in einer Datenbank. Im Hinblick auf die weitere Auswertung der Daten durch das BfS ist die Datenbank durch zusätzliche Informationen hinsichtlich der Geologie des Grundwasserleiters, zur Herkunft des genutzten Trinkwassers, zur Wasseraufbereitung im Wasserwerk und zu den zeitgleich zu Anlage 3a-Daten erhobenen chemischen Parametern (TrinkwV Anlage 2, Anlage 3 Teil I) zu ergänzen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Es sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen in Form von Referenz- und Veröffentlichungslisten nachzuweisen: — Erfahrung bei der Messung und/oder Bewertung von Daten, die im Rahmen der Trinkwasserverordnung erhoben werden (Anlage 2, Anlage 3 Teil I, Anlage 3a); — Management von komplexen Datensätzen mit mehr als 1 000 Einträgen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen: — Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen; — Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt; — Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:01


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.04.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152536 vom 08.04.2020