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Titel
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Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar
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VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Umwelt (LfU) Referat W 21 Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau
Seeburger Chaussee 2, Haus 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist23.06.2020
TED Nr.251889-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umwelt

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam


E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de

Internet: www.lfu.brandenburg.de


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Örtliche Bauüberwachung des Vorhabens „Oderdeichsicherung Flutrinne Genschmar – Biberschutz am Hauptoderdeich – 4. Bauabschnitt (Flutrinne Genschmar) Deich-km 26+025 bis Deich-km 28+200“ Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-225


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg beabsichtigt als vorbeugenden Hochwasserschutz nordöstlich von Genschmar in den Deich-Abschnitten 28+200 bis 27+500, 27+500 bis 26+700 und 26+200 bis 26+025 passive Biberschutzmaßnahmen durchzuführen. Für die Sicherung des Hauptoderdeiches vor Grabungen des Bibers und anderer Wühltiere ist die Verlegung von Schutzgitter geplant. Die örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) ist für die Ausführung der Bauleistung (20.7.2020 bis 30.6.2021) anzubieten. Die ÖBÜ hat die Aufgabe, für die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes Sorge zu tragen. Nach Abschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen. Es ist davon auszugehen, dass neben der Aufgabenwahrnehmung der ÖBÜ vor Ort zusätzlich je 20 Baurapporte mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. Gleichfalls ist der Termin einer VOB-Endabnahme einschließlich der erforderlichen Nebenkosten in das Gesamtangebot einzukalkulieren. Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ÖBÜ ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der ÖBÜ als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die ÖBÜ auf der Baustelle vertreten sein muss. Für die ÖBÜ ist ein entsprechend fachlich qualifizierter Bearbeiter namentlich zu benennen. Für den Vertreter der ÖBÜ gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Benennung, die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation. Optionale Positionen Im Fall einer Verlängerung der Ausführungsfrist sowie Nachbereitung der Maßnahme ist im Angebot davon auszugehen, dass diese mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten verbunden ist. Somit ist im Angebot eine Verlängerung der ÖBÜ bis zu 4 Wochen zu berücksichtigen. Im Fall einer Bauzeitüberschreitung darüber hinaus ist mit dem Angebot als Bedarfsposition eine Bauzeitverlängerung ÖBÜ einschl. NK je Woche anzubieten. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1 070 000.00 EUR.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.05.2020


VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 101-244286


Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text


Abschnitt Nummer: II.1.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:


Anstatt:


muss es heißen: Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1 070 000.00 EUR. [[Ergänzung der Auftragssumme der zu überwachenden Bauleistung]]


VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: Eine geänderte Leistungsbeschreibung, die die geschätzte Auftragssumme für die Bauleistung enthält, wurde dem Bereich „Vergabeunterlagen“ hinzugefügt und kann im Abschnitt „Leistungsbeschreibung“ abgerufen werden.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 153011 vom 02.06.2020