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Titel
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Sanierungsbauarbeiten an den bestehenden Sickermulden
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Auftraggebergfw Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
AusführungsortDE-82319 Seewiesen
Frist23.06.2020
Vergabeunterlagenwww.subreport.de/E88844177
TED Nr.236313-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landkreis Starnberg

Team 12.21

Strandbadstr. 2

82319 Starnberg

Telefon: +49 8151/148324

Fax: +49 8151/14811324


E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de

Internet: www.lra-starnberg.de

Internet: www.subreport.de/E88844177


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E88844177 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.subreport.de/E88844177 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erweiterung Landratsamt Starnberg; Sanierung Sickermulden


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45112360


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des Anbaus an das Landratsamt Starnberg werden Sanierungsbauarbeiten an den bestehenden Sickermulden benötigt.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 177.415,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE21L Hauptort der Ausführung: Strandbadstraße 2 82319 Starnberg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Das Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner Straße im Norden erschlossen. Die Einfahrt zur Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße erstellt. Im Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstück an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine Badeanstalt. Im Zuge der Bauarbeiten werden Sanierungsbauarbeiten an den bestehenden Sickermulden notwendig. Der Bieter hat sich unbedingt vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und das zu bearbeitende Gelände zu besichtigen, um sich von der Form und Größe des Objektes ein Bild machen zu können.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 177.415,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03.08.2020 Ende: 23.08.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Sofern eine Ausführung der Arbeiten witterungsbedingt verzögert wird, ist eine Verlängerung möglich.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen / andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen / andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen / andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 23.06.2020 Ortszeit: 14:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.08.2020


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 23.06.2020 Ortszeit: 14:00 Ort: Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Subreport möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw, — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz. Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist. Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176/2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176/2847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landkreis Starnberg Strandbadstraße 2 Starnberg 82319 Deutschland E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de Fax: +49 8151 / 148-11324


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.05.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152953 vom 25.05.2020