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Titel
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Maßnahmen der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
AusführungsortDE-55116 Mainz
Frist29.06.2020
VergabeunterlagenLandesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents
TED Nr.254151-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umwelt

Referat 13

Kaiser-Friedrich-Straße 7

55116 Mainz


E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de

Internet: www.lfu.rlp.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY59Y/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY59Y


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FFH-Monitoring Pflanzen – Berichtsperiode 2020-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_22/2020


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Pflanzenarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie: Bromus grossus – Dicke Trespe, Coleanthus subtilis; – Scheidenblütgras, Gladiolus palustris; – Sumpf-Gladiole, Jurinea cyanoides; – Sand-Silberscharte, Marsilea quadrifolia; – Kleefarn und Trichomanes speciosum; – Prächtiger Dünnfarn. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild, die Überprüfung von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Lose 1-6; vgl. auch Kapitel 3.6 der Anlage 1 (Bewerbungsbedingungen)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Bromus grossus – Dicke Trespe


Los-Nr.: Los 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers; — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz; — Vor Ort im Gelände. Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Bromus grossus - Dicke Trespe II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.11.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung): Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Ausnahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im ShapeFormat, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-f der Vergabeunterlagen). 3.1.2.1. Abgrenzung von neuen Vorkommen Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist – insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen. Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren. 3.1.2.2. Datenabgabe Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz „Stichprobenflächen" im Shapeformat (Anlage LB 6) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attributierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen. Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Coleanthus subtilis - Scheidenblütgras


Los-Nr.: Los 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz — Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Coleanthus subtilis - Scheidenblütgras II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.11.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Gladiolus palustris - Sumpf-Gladiole


Los-Nr.: Los 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz — Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Gladiolus palustris - Sumpf-Gladiole II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 30.11.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Jurinea cyanoides - Sand-Silberscharte


Los-Nr.: Los 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz — Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Bromus grossus - Dicke Trespe II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.11.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung): Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprü-fung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Aus-nahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-f der Vergabeunterlagen). 3.1.2.1 Abgrenzung von neuen Vorkommen Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist - insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen. Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren. 3.1.2.2 Datenabgabe Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz "Stichprobenflächen" im Shape-format (Anlage LB 6) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attributierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen. Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Marsilea quadrifolia - Kleefarn


Los-Nr.: Los 5 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz — Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Marsilea quadrifolia - Kleefarn II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.11.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung): Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprü-fung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Aus-nahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-f der Vergabeunterlagen). 3.1.2.1 Abgrenzung von neuen Vorkommen Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist - insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen. Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren. 3.1.2.2 Datenabgabe Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz "Stichprobenflächen" im Shape-format (Anlage LB 6) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attributierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen. Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: MTrichomanes speciosum - Prächtiger Dünnfarn


Los-Nr.: Los 6 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort: — Sitz des Auftragnehmers — Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz — Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: — Gerichtsstand ist Mainz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typi-scher Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogel-schutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen sechs FFH-Pflanzenarten (Höhere Pflanzen, andere werden gesondert be-handelt) in den Anhängen II, IV oder V der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring unter-liegen (Tabelle 1): Tabelle 1: In RPL vorkommende FFH-Moosarten — Bromus grossus Dicke Trespe — Coleanthus subtilis Scheidenblütgras — Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole — Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte — Marsilea quadrifolia Kleefarn — Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistungen bestehen aus: 1. Aktualisierung einschließlich Korrektur und Ergänzung des Verbreitungsbildes der in RLP vorkommenden FFH-Pflanzenarten; 2. Auswahl zusätzlicher SPF in Absprache mit dem AG; 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzung der bisherigen SPF (Bundesstichproben); 4. Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes auf allen SPF; 5. Erstellung eines Endberichtes. Ausführliche Beschreibungen der Leistungen in den Losen sind insb. unter 3. und den Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Das Los 1 betrifft die Pflanzenart Trichomanes speciosum - Prächtiger Dünnfarn II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.11.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung): Wird ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, dass ohne Überprü-fung im Gelände nicht zu verifizieren ist, können in vorher mit dem AG abgestimmten Aus-nahmefällen über die Recherche hinaus Geländebegehungen abgestimmt werden. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 4 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle in einer E-Mail kurz. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlagen 4a-f der Vergabeunterlagen). 3.1.2.1 Abgrenzung von neuen Vorkommen Wenn bei den Geländebegehungen neue Vorkommen vorgefunden werden, sind diese in einem zweiten Schritt wie folgt direkt vor Ort abzugrenzen. Ein Vorkommen bzw. Habitat besteht aus einem zusammenhängenden Bestand oder einem eng verzahnten Komplex aus Teilflächen. Wenn Vorkommen in enger, kleinräumiger Verzahnung auftreten, werden sie zu einem Komplex zusammengefasst. Eine Untersuchungsfläche kann in gewissem Umfang qualitativ inhomogen sein und hinsichtlich Habitatstruktur, Populationsverteilung und Beeinträchtigungen Teilbereiche enthalten, die für sich betrachtet anders (besser oder schlechter) als das gesamte Vorkommen bewertet würden. Eine Unterteilung funktional zusammengehöriger Vorkommen in zahlreiche Kleinvorkommen einheitlicher Bewertung soll unterbleiben. Zusammenhängende Bestände werden als ein Vorkommen betrachtet. Sie werden nur dann als verschiedene Vorkommen abgegrenzt, wenn dies schutzgutspezifisch fachlich klar zu begründen ist - insbesondere durch erhebliche und großflächige Standort- bzw. Nutzungsunterschiede oder Barrieren. Dabei sind die exakten, realen Grenzen des Vorkommens zu dokumentieren und nicht die möglicherweise abweichenden Flurstücksgrenzen. Bei Unklarheit über die Abgrenzung eines Vorkommens ist der AG umgehend zu informieren. 3.1.2.2 Datenabgabe Die abgegrenzten Vorkommen sind in dem bereitgestellten Geodatensatz "Stichprobenflächen" im Shape-format (Anlage LB 6) digital als Polygone zu übertragen. Dabei ist die Attributierung aus dem bereitgestellten Geodatensatz für die neuen Vorkommen zu übernehmen, wobei jedoch nur das ID-Feld vom AN auszufüllen ist (TK-Quadrant (z. B. TK 6110, Quadrant 1 = 61101) plus fortlaufende dreistellige Nummer für ein Vorkommen (z. B. 001, 002, 003)). Alle anderen Felder der Attributtabelle sind nicht vom AN auszufüllen. Für neue Vorkommen sind entsprechende Zeilen in der Verbreitungstabelle (Anlage LB 3) einzufügen. Die Vergütung der vorstehenden Leistungen zu Ziffer 3.1.2 erfolgt nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Weitere Regelungen sind Kapitel 2 und 3 der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 10) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass: 1. er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 1.1.2008 liegt, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Pflanzen vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben: — Vegetationskundliche Kartierungen; — Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen; — Artenschutzuntersuchungen zu Pflanzen. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens einer Referenz um vegetationskundliche Kartierungen oder Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen handeln muss. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. 2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen: — Biologie; — Landespflege; — Biogeographie oder Geographie; — Botanik, Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie; — Naturschutz; — Umweltwissenschaften und Nachhaltigkeitswissenschaften mit entsprechendem Schwerpunkt aus den oben aufgeführten Abschlüssen. 3. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen. a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich von vegetationskundlichen Kartierungen und/oder Kartierung von Biotopen und/oder Lebensraumtypen und/oder Artenschutzuntersuchungen zu Pflanzen b) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten, c) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen, Die Eignung zu 1. ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 2. und 3. für jede Person mittels der Anlage 11 darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht möglich ist, hat er die Gründe nachvollziehbar und ausführlich im Angebotsanschreiben darzulegen. Darzulegen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.06.2020 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2020


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 29.06.2020 Ortszeit: 13:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen. Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereit gestellt bzw. durchgeführt. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern/Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 19.6.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten. Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Nebenangebot: Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattangeboten im Anschreiben sind zulässig. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY59Y


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131-162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.05.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 153083 vom 10.06.2020