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Titel
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Regelung von Verpackungsholz und Holzverpackungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
Worblentalstraße 68
3003 Bern-Ittigen
AusführungsortCH-3003 Bern-Ittigen
Frist15.06.2020
Vergabeunterlagenwww.simap.ch/…/Search?NOTICE_NR=1132121
TED Nr.209307-2020
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Wald

Worblentalstraße 68

3003 Bern-Ittigen

 

E-Mail: wald@bafu.admin.ch

Internet: www.simap.ch

Internet: www.bafu.admin.ch

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchführung von Kontrollen bei Betrieben, die Verpackungsholz oder Holzverpackungen gemäss internationalem Standard für phytosanitäre Massnahmen behandeln oder markieren (ISPM 15 Standard)

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90720000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Der ISPM 15 Standard ist ein int. Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Verpackungsholz und Holzverpackungen. Ziel ist die Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen. Die Aufgabe des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist es u. a., die Einschleppung und die Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen zu verhindern. Die Pflanzengesundheitsverordnung regelt u. a. die Zulassung für die Betriebe, die Verpackungsholz und Holzverpackungen behandeln oder markieren. Die Technischen Richtlinien des EPSD regeln die Rahmenbedingungen für die Zulassung der Betriebe und die Umsetzung des ISPM 15 Standards in der Schweiz. Um die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überprüfen, vergibt der EPSD hiermit deren Kontrolle einer externen Kontrollorganisation.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Schweiz

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der ISPM 15 Standard ist ein int. Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Verpackungsholz und Holzverpackungen. Ziel ist die Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen. Die Aufgabe des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist es u. a., die Einschleppung und die Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen zu verhindern. Die Pflanzengesundheitsverordnung regelt u. a. die Zulassung für die Betriebe, die Verpackungsholz und Holzverpackungen behandeln oder markieren. Die Technischen Richtlinien des EPSD regeln die Rahmenbedingungen für die Zulassung der Betriebe und die Umsetzung des ISPM 15 Standards in der Schweiz. Um die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überprüfen, vergibt der EPSD hiermit deren Kontrolle einer externen Kontrollorganisation.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1 Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK2 Erfahrung der für diesen Auftrag eingesetzten Schlüsselpersonen / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: Praktische Erfahrung der Schlüsselpersonen (Chefkontrolleur und Leiter Backoffice) mit Kontrollen im Sinne eines Standards. Vorzugsweise stammen die Erfahrungen aus den Bereichen Pflanzenschutz, Holz, / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK3 Abdeckung der Sprachregionen / Italienisch / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: Aufzeigen, wie die Abdeckung der verschiedenen Sprachregionen durch die Kontrolleure vorgesehene ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Kontrollen auf Deutsch, Französisch und Italienisch durc / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK4 Effiziente Organisation / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: Darstellung der Organisation sowie schriftliches Aufzeigen des vorgesehenen Einsatzkonzepts unter Berücksichtigung der verschiedenen Regionen und verschiedenen Betriebe. Der Auftraggeber geht davon au / Gewichtung: 1

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung des Auftrags um 2x 2 Jahre: — 1.1.2026-31.12.2027 (Option 1); — 1.1.2028-31.12.2029 (Option 2).

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags um 2x 2 Jahre: — 1.1.2026-31.12.2027 (Option 1); — 1.1.2028-31.12.2029 (Option 2). Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: EK1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK2. Erfahrung des Anbieters Der für die Durchführung der Arbeiten vorgesehene Anbieter verfügt über Referenzen mit folgenden Anforderungen: Kontrolltätigkeiten im Bereich Pflanzenschutz, Holz, Lebensmittel oder Materialtechnologie. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK3. Personelle Ressourcen / Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Insgesamt müssen mindestens 3 Personen (inkl. Schlüsselpersonen, siehe unten) gestellt werden, um die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein abzudecken und die verschiedenen Funktionen wahrzunehmen. Der Anbieter hat 2 Schlüsselpersonen zu stellen. Einen Leiter Backoffice und einen Chefkontrolleur. Einer der beiden nimmt die Funktion des Projektleiters (PL) wahr, der andere die Funktion des Projektleiters Stellvertreter (PL Stv.). Der Projektleiter (PL) ist zudem der Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann. Der PL kann nicht durch einen Subunternehmer gestellt werden. EK4. Erfahrung der Schlüsselpersonen Die Schlüsselpersonen (Chefkontrolleur und Leiter Backoffice) verfügen über genügend Erfahrung in Kontrolltätigkeiten im Sinne eines Standards (auch der Leiter Backoffice!), die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität sowie hinsichtlich der für das Projekt notwendigen fachlichen Kompetenz vergleichbar sind. Sie weisen diese Erfahrung anhand von je 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Der Leiter Backoffice verfügt zudem über die Erfahrung in der Leitung eines Backoffice. Er weist diese anhand 1 Referenz in den letzten 10 Jahren aus. EK5. Sprachkenntnisse der Kontrolleure Der Anbieter ist bereit, Kontrolleure einzusetzen, von welchen mindestens je einer in deutscher resp. französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren kann sowie die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher resp. französischer Sprache erstellen und abliefern kann. EK6. Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK7. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK8. Akzeptanz der Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsverträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) Der Anbieter akzeptiert die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge vorbehaltlos. Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html EK9. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10. Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Beauftragte verpflichtet sich, die ordnungsgemäß erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat. EK11. Arbeitsinstrumente Die vom BAFU bewilligten Unterlagen und Arbeitsinstrumente (iPad, Geschäftsverwaltungssoftware / SharePoint, usw.) sind einzusetzen, so dass die Qualität der Arbeit sichergestellt ist, und dass das BAFU Zugriff zu den Dokumenten und Daten hat. Der Beauftragte hat jedem Kontrolleur ein iPad zur Verfügung zu stellen. EK12. Messinstrumente Die vom BAFU bewilligten Messinstrumente gemäß technischer Richtlinie (ECOLOG TN2 mit Einsteck-Temperaturfühler oder HOBO U12-015 mit Stechsensor) sind durch den Anbieter zur Verfügung zu stellen und einzusetzen, so dass die Qualität der Arbeit sichergestellt ist und dass das BAFU Zugriff zu den Dokumenten und Daten hat. EK13. Datenbank Bereitschaft, die bestehende online-Datenbank so zu pflegen, dass ein unterbruchfreier Betrieb und das Reporting sichergestellt ist. Beim Ausfall der EDV haben das Backoffice und die Kontrolleure die Weiterführung der Arbeiten sicherzustellen. Das Backup der online-Datenbank ist aber Sache des BAFU. EK14. Einsicht in Prozesse Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage durch Audits Einsicht in die Prozesse. EK15. Versicherung Der Anbieter bestätigt, gegen Personen und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Er muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und er legt einem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei. EK16. Arbeitssicherheit Der Anbieter ist für die Sicherheit des eingesetzten Personals zuständig. Er bestätigt, sein Personal betr. Sicherheit auszubilden, SUVA konform einzusetzen und mit der notwendigen Ausrüstung zu versehen. EK17. Interessenskonflikt Keiner der eingesetzten Kontrolleure ist von einem Interessenskonflikt (Befangenheit) in diesem Kontrollbereich betroffen. EK18. Bürozeiten Backoffice Bestätigung, dass das Backoffice während der normalen Bürozeiten erreichbar und im Einsatz ist, Montag-Freitag zwischen 8.00 Uhr-17.00 Uhr MEZ. Für das BAFU und die Kontrolleure ist für dringende Geschäfte und Notfälle außerhalb der Bürozeit eine Handyerreichbarkeit durch das Backoffice sicherzustellen.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.06.2020

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 19.06.2020 Ortszeit: 23:59 Ort: Bern Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) Internet-Link: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html. Verhandlungen: bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die maßgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin / Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf einem USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Mail zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen). Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. außerhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 4.5.2020, Dok. 1131801. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 2.6.2020. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 4.5.2020 bis 15.6.2020 Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Zahlungsbedingungen: Keine.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.05.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152755 vom 07.05.2020