Titel | Bohrungen von Grundwasser-Messstellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Stadt Münster Klemensstraße 10 48143 Münster | |
Ausführungsort | DE-48143 Münster | |
Frist | 30.07.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.vergabe-westfalen.de/…/CXTDYYDYRLS | |
Beschreibung | a) Stadt Münster Klemensstraße 10 48143 Münster E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de Internet: www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2020-0478-66 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: - elektronisch in Textform Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRLS d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Stadtgebiet Münster f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Bohrungen von 40 Grundwasser-Messstellen als Planungsgrundlage von zukünftigen Baugebieten Umfang der Leistung: ca. 450 m Trockenbohrungen (DN mind 273 mm) inkl. Sondierbohrungen für die Kamofmittelüberprüfung zur Erstellung von rd. 40 GW-Messstellen. Vertragslaufzeit ca. 4 Jahre g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen weitere Fristen Laufzeit des Rahmenvertrages: ca. 4 Jahre; der Rahmenvertrag besteht aus ca. 30 Stück Einzelaufträgen mit 1-3 GW-Messstellen. Diese Einzelaufträge sind innerhalb von 3 Wochen nach Erteilung des Einzelauftrages fertig zu stellen. j) Nebenangebote zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW WF" (Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRLS/documents) Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 27.07.2020 o) Ablauf der Angebotsfrist am 30.07.2020 um 06:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 04.09.2020 p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabemarktplatz NRW WF" (Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRLS) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch; r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: OZ Bezeichnung Gewichtung 1 Preis 100% s) Eröffnungstermin am 30.07.2020 um 09:20 Uhr Ort Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement, Klemensstraße 10. 48143 Münster Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt. t) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt, sofern die Auftragssumme mind. 250.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt: 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Besondere Vertragsbedingungen (Formular 214) v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabemarktplatz NRW WF" (Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYRLS/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS), 01_12_2015 (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS 1999): Der AN hat dem AG für die hier ausgeschriebenen Arbeiten einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein. Der den Zuschlag erhaltende Bieter muss bis zum Baubeginn seine Eignung mittels Dritterklärung (Bescheinigung gem. MVAS 1999) nachweisen. Angaben und Formalitäten - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes die erforderlich sind, um die - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, Einhaltung der Auflagen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt zur persönlichen Lage zu - Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft überprüfen vorliegt (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen) Angaben und Formalitäten, - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen die erforderlich sind, um die Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, Einhaltung der Auflagen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss zur wirtschaftlichen des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten und finanziellen Leistungen Leistungsfähigkeit zu - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein überprüfen Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen) Angaben und Formalitäten, - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu die erforderlich sind, um die vergebenden Leistung vergleichbar sind Einhaltung der Auflagen zur - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen technischen und beruflichen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra Leistungsfähigkeit zu ausgewiesenem Leitungspersonal überprüfen (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen) x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Bezirksregierung Münster Straße Albrecht-Thaer-Straße 9 PLZ, Ort 48147 Münster Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE ist von der Stadt Münster seit dem 01.01.2020 bei allen Vergabeverfahren die ALLEINIGE zugelassene Form der Angebotsabgabe. Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben. Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt. Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: Internet: support.cosinex.de/unternehmen/ Die "Video-Tutorials" bieten eine gute Hilfestellung bei den ersten Schritten hin zur ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSABGABE. Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die Installation eines "Bietertools" auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertools wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen. Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Signatur in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu. Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen. Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet. Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück. Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 Internet: recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Die Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 153521 vom 11.07.2020 |