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Titel
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„Sanierung Westflügel Altes Jagdschloss“
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberGemeinde Wermsdorf
Altes Jagdschloß 1
04779 Wermsdorf
AusführungsortDE-04779 Wermsdorf
Frist22.01.2021
Vergabeunterlagenwww.evergabe.de/…/zustellweg-auswaehlen
TED Nr.631117-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Gemeinde Wermsdorf

Altes Jagdschloss 1

04779 Wermsdorf

Telefon: +49 343648110


E-Mail: info@wermsdorf.de

Internet: http.:www.wermsdorf.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.evergabe.de/unterlagen/2350497/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers nal- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Generalplanungsleistungen „Sanierung Westflügel Altes Jagdschloss“ in 04779 Wermsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: Referenznummer 01/2020


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71222000


II.1.3) Art des Auftrags leistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Gemeinde Wermsdorf liegt im Südwesten des Landkreises Nordsachsen. Infolge seiner geschichtlichen Bedeutung entwickelte sich Wermsdorf zu einer starken Gemeinde mit kleinstädtischem Charakter. Seine Fläche und Einwohnerzahl vergrößerte sich im Zuge der Gemeindegebietsreform beträchtlich. Einschließlich ihrer Ortsteile Calbitz, Collm, Gröppendorf, Lampersdorf, Liptitz, Luppa Mahlis, Malkwitz, Wadewitz und Wiederoda umfasst die Gemeinde eine Fläche von 105 km2, in der rund 5.600 Einwohner leben. Sie ist flächenmäßig eine der größten im Landkreis Nordsachsen und hat außerdem einen großen Anteil Wald- und Wasserflächen. Wermsdorf besitzt einen durch die sächsische Geschichte geprägten Ortskern. Das Alte Jagdschloss im Stil der Renaissance und die königliche Jagdresidenz Hubertusburg im Stil des Barocks sind dabei besonders herausragend. Das Alte Jagdschloss in Wermsdorf wurde Anfang des 17. Jahrhunderts durch die sächsischen Kurfürsten errichtet. Es diente in den vergangenen Jahrhunderten in erster Linie als Jagdschloss, als Verwaltungssitz bzw. zu Wohnzwecken und als Pferdestall. Es besteht aus drei unregelmäßig an einanderstoßenden Gebäudeteilen. An das Jagdschloss ist direkt ein Schlosspark mit Reithalle angegliedert. Im Ostflügel und teilweise im Nordflügel ist zwischenzeitlich die Gemeindeverwaltung von Wermsdorf untergebracht. Im Westflügel befinden sich im Erdgeschoss ein Reitstall sowie Abstellräume des Heimatvereins. Das 1.Obergeschoss wurde früher als Wohnraum genutzt, aber seit ca. 10 Jahren stehen die Räumlichkeiten leer. Der Ausbauzustand entspricht dem Standard der 1950er Jahre. Der Dachboden des Westflügels wird nicht genutzt.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 2.364.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED53 Hauptort der Ausführung: Wermsdorf DEUTSCHLAND


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 7.2.1 Bauzustand Es handelt sich um einen historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestand. Die tragenden Wände und Außenwände im EG und OG sind in Massivbauweise, im EG vorrangig Bruch-steinwände, im OG vorrangig Ziegelmauerwerk, ausgebildet. Treppenraum- und Raumtrenn-wände sind aus Mauerwerk vorhanden oder als Trockenbaukonstruktion geplant. Die Decken über EG und über OG sind vorhandene Holzbalkendecken mit Einschub. Eine Bauforschungsuntersuchung zum Westflügel, mit Erstellung von Baualtersplänen zu den einzelnen Bauphasen, konnte mangels Archivunterlagen nicht erstellt werden. Anhand von Grundrissen aus der Entstehungszeit und Archivfotos können die verschiedenen Bauphasen nur vermutet und schematisch dargestellt werden. Mit Errichtung des Jagdschlosses bestand der größte Teil des Westflügels nur aus eingeschossi-gen Stallanlagen mit Satteldach. Das 1.Obergeschoss wurde früher als Wohnraum genutzt, aber seit ca. 10 Jahren stehen die Räumlichkeiten leer. Der Ausbauzustand entspricht dem Standard der 1950er Jahre. Der Dach-boden des Westflügels wird nicht genutzt. Vor ca. 20 Jahren wurde die Dacheindeckung er-neuert und der Dachstuhl instandgesetzt. Der Westflügel ist ein zweigeschossiger Mauerwerksbau mit einer Satteldachkonstruktion. Er besteht im Wesentlichen aus zwei verschiedenen Gebäudeteilen, deren Abgrenzung äußerlich, anhand von unterschiedlichen Fensterformaten, Dächern und Giebeln, deutlich zu erkennen ist. Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. 7.2.2 Geplante Maßnahme Von der Gemeinde Wermsdorf ist geplant, die leerstehenden Bereiche des Westflügels einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Erdgeschoss des Westflügels sollen Räume zur Nutzung für Jugendliche, aber auch für Se-nioren entstehen. Weiterhin ist die Schaffung von größeren, multifunktionellen Räumen für gemeinsame Freizeitaktivitäten und kleineren Veranstaltungen geplant. Im 1.Obergeschoss des Westflügels werden durch die Zusammenlegung kleinerer Räume zu größeren, flexiblen Nutzungseinheiten ebenfalls solche Räumlichkeiten geschaffen. Der restli-che Teil des Obergeschosses wird baulich umgestaltet als offene Büroanlage zur Nutzung für Coworking Spaces bzw. für Räume zur Nutzung für Künstler und zur Ausrichtung von wech-selnden Kunstausstellungen. Der vorhandene und genutzte Pferdestall im Erdgeschoss mit den zugehörigen Büros bleibt auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme erhalten und in Betrieb. Das gesamte Alte Jagdschloss, einschließlich des angrenzenden Schlossparks und der Reithalle stehen unter Denkmalschutz. Alle Maßnahmen am und im Gebäude sowie im Außenbereich bedürfen immer einer denkmal-schutzrechtlichen Genehmigung und sind schon in der Planungsphase mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Nordsach-sen abzustimmen. Von der historischen Bausubstanz soll so viel wie möglich erhalten werden. Im Innenbereich des Westflügels, an den Fassaden und im Außenbereich sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, welche im Folgenden kurz zusammengefasst sind: — Entkernung Innenbereich mit Rückbau Innenwände, Schornsteine, Öfen, Treppen, etc, — Neue Grundrissanordnung für zukünftige Nutzungen mit neuen Innenwänden, Fuß-böden, Putzen, Innentüren, Treppen, etc, — Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen und statische Eingriffe in die bestehenden Wand- und Deckenkonstruktionen — ca. 300 m2 Rückbau vorh. Holzbalkendecke ü. EG und Einbau einer neuen Ziegel-decke ü. EG, unter erschwerten Bedingungen — Einbau eines neuen Treppenhauses, mit neuer Massivtreppe und behindertengerech-ten Aufzug — Einbau einer neuen Heizungsanlage, neuer Sanitär-Ausstattung und neue ELT-Installationen — Fassadeninstandsetzung mit Erneuerung des Außenputzes und der Fenster sowie der Sanierung und Teilerneuerung der Sandsteingewände, — vertikale und horizontale Abdichtungsarbeiten und partielle Fundamentunterfan-gungen an den Außenwänden — Aufgrund der hohen kulturhistorischen Bedeutung des Alten Jagschlosses erfolgt die Bauausführung in enger Abstimmung und unter Kontrolle des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen Die Leistungsphasen 1-3 wurden bereits beauftragt und ausgeführt. Es sind nunmehr noch die Leistungen der LPH 4-9 zu beauftragen. Die Beauftragung soll optional erfolgen. Mit der Zu-schlagserteilung soll zunächst die Leistungsphase 4 beauftragt werden. Die Beauftragung der weiteren Optionen 5 bis 7 und 8 bis 9 sind von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig. Die Leistungsphasen 1-3 gemäß §§ 34 ff. HOAI, die Objektplanung, hat das Ingenieurbüro BfB Büro für Bauplanung GmbH, Oschatz, die Leistungsphasen 1-3, gemäß §§ 53 ff. HOAI, der TGA haben die Ingenieurbüros Ingenieur-Büro Elektrotechnik Dipl. Ing. W. Voigt, Zschaitz und das Ingenieurbüro Eckert, Oschatz ausgeführt. Die Statik wurde durch das Inge-nieurbüro Statik und Konstruktion Dipl. Ing. Gunther Lohse, Käbschütztal erbracht. Die bishe-rigen Planungsleistungen Wärmeschutz und Brandschutz wurden durch das Ingenieurbüro TAUPITZ Architekten-Ingenieure GmbH, Riesa vorgenommen. Sämtliche bisher erbrachten Planungsleistungen werden mit der hier vorliegenden Ausschreibung veröffentlicht. Es wird vollumfänglich auf diese vorliegenden Planungsleistungen verwiesen. 7.3 Lageeinordnung/Baugrun stück Lage des Baugrundstückes: Landkreis: Nordsachsen Gemeinde: Wermsdorf Straße: Altes Jagdschloss 1 Gemarkung: Wermsdorf Flurstück: Nr. 200/1 Das Alte Jagdschloss befindet sich in der Ortsmitte und besteht aus drei unregelmäßig aneinan-derstoßenden Gebäudeteilen. An das Jagdschloss ist direkt ein Schlosspark mit Reithalle ange-gliedert. 8. Planungsziele/Anforderungen an den Baukörper Das gesamte Alte Jagdschloss, einschließlich des angrenzenden Schlossparks und der Reithalle stehen unter Denkmalschutz. Alle Maßnahmen am und im Gebäude sowie im Außenbereich bedürfen immer einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung und sind schon in der Planungs-phase mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Nordsachsen abzustimmen. Es handelt sich vorliegend um ein Gebäude, das im unteren Bereich als Pferdestall genutzt wird. Es ist zu beachten, dass eine anderweitige Unterbringung der Pferde während der Sanie-rungsmaßnahme nicht nur besonders kostenaufwändig, sondern auch für die Tiere bei zusätzli-chem Transport und ungewohnter Umgebung nicht sonderlich zuträglich wäre. Es ist also da-rauf zu achten, dass die Sanierungsmaßnahmen begonnen und abgeschlossen werden können, wenn die Tiere sowohl in den Tag- als auch in den Nachstunden im Außenbereich stehen kön-nen und daher keine zusätzliche Unterbringung benötigt wird. Insofern sind mithin als Zeitfens-ter die Monate zwischen Mai und Oktober eines Jahres zu nutzen. 8.1 Gebäudetechnik Es ist die komplette Erneuerung der Elektro- und Schwachstromanlage notwendig. Bauseitig wird ein Aufzug eingebaut. HLS-seitig ist die Warmwasserversorgung dezentral mit Durchlauf-erhitzern geplant. Es ist in jeder Hinsicht eine ökologische und gleichzeitig wirtschaftliche Lösung bei der Ge-bäudetechnik anzustreben. Über die ENEV-Anforderungen hinausgehende energetischen Stan-dards sind anzustreben, müssen jedoch auch die Kostenvorgaben und die Folgekosten berück-sichtigen. Es wird auf die vorliegende Planung verwiesen. 8.2 Vorliegende Planungen und vorhandene Unterlagen Die Leistungsphasen 1-3 gemäß §§ 34 ff. HOAI, die Objektplanung, hat das Ingenieurbüro BfB Büro für Bauplanung GmbH, Oschatz, die Leistungsphasen 1-3, gemäß §§ 53 ff. HOAI, der TGA haben die Ingenieurbüros Ingenieur-Büro Elektrotechnik Dipl. Ing. W. Voigt, Zschaitz und das Ingenieurbüro Eckert, Oschatz ausgeführt. Die Statik wurde durch das Inge-nieurbüro Statik und Konstruktion Dipl. Ing. Gunther Lohse, Käbschütztal erbracht. Die bishe-rigen Planungsleistungen Wärmeschutz und Brandschutz wurden durch das Ingenieurbüro TAUPITZ Architekten-Ingenieure GmbH, Riesa vorgenommen. Sämtliche bisher erbrachten Planungsleistungen werden mit der hier vorliegenden Ausschreibung veröffentlicht. Es wird vollumfänglich auf diese vorliegenden Planungsleistungen verwiesen. Da die Anlage dieser Unterlagen und die Bekanntgabe der vorbefassten Ingenieurbüros erfol-gen, können sich auch diese Ingenieurbüros als Bewerber an diesem Verfahren beteiligen. Der vorhandene Planungsstand kann sehr wohl optimiert und angepasst werden. 8.3 Ausschreibungsgegenstand/finanzielle und zeitliche Rahmenbedingungen Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG 200-700) ca. 2,8 Mio. EUR brutto (bei einem Mehr-wertsteuersatz von 19 %) veranschlagt. Für die Finanzierung der Maßnahme liegt ein Fördermittelbescheid der Sächsischem Aufbau-bank über eine Zuwendung in Höhe von 938.000,00 EUR aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“(LZP) – Programmjahr 2020 vor. Alle Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte sollen ausgeschrieben werden: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 4-9, § 34 HOAI 2. Fachplanung - Tragwerksplanung LPH 4-6, § 51 HOAI 3. Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung LPH 4-9 § 55 HOAI 4. Besondere Leistungen/Beratungsleistungen wie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne und Sigeko. Die Beauftragung erfolgt optional. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Leistungspha-se 4 beauftragt. Die Leistungsphase 5-7 und 8 bis 9 werden anschließend ebenfalls optional beauftragt und die Beauftragung ist maß eblich von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: umfassende Darstellung eines Referenzobjektes – Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Vorstellung zur Projektorganisation/interne und externe Kommunikation / Gewichtung: 5 Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung/mögliche konkrete Terminplanung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Qualitätsmanagement/Folgekosten/Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5 Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/Präsentation des Projektteams/technische Büroausstattung / Gewichtung: 10 Kostenkriterium - Name: Honorar mit Kosten; Nebenkosten; Stundenlöhne; Besondere Leistungen / Gewichtung: 20


II.2.6) Geschätzter Wert .: 382.000,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.04.2021 Ende: 30.06.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Verlängerung bezieht sich auf die optional zu vergebenden Leistungen der LPH 5-9 gemäß §§ 34ff HOAI.


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Wertung der eingehenden Bewerbung erfolgt unter folgenden objektiven Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden — Kriterien für die 1. Auswahlphase max. erreichbare Punktzahl, — durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen 3 Jahre (2018, 2019, 2020) 5, — durchschnittliche Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (2016-2020) 5, — durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen .3 Jahre (2018, 2019, 2020) 5, — Durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen 3 Jahre (2018, 2019, 2020) 5, — Berufserfahrung des Projektleiters 5, — Berufserfahrung des Planers Objektplanung 5, — Berufserfahrung des Fachplaners TGA 5, — Berufserfahrung des Fachplaners ELT 5, — Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk 5, — Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen für die Sanierung von Gebäuden in den vergangenen 10 Jahren (2011-2020) 5, — Anzahl von Referenzen für Planungsleistung für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen sechs Jahren (2015-2020) 5, — Anzahl der Referenzen für öffentliche Auftraggeber und mit Fördermitteln in den vergangenen 10 Jahren (2011-2020) 5. Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen immer mit 1 Punkt bewertet sind. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, wobei die geforderten Mindestanforderungen zu beachten sind. Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht wie der Teilnahmeantrag u. a. auf www.eVergabe.de zur Verfügung. Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt optional. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphase 5-7 und 8 bis 9 werden anschließend ebenfalls optional beauftragt und die Beauftragung ist maßgeblich von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig.


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck sowie die Bewertungsmatrizen, der Vertragsentwurf und die Planungsunterlagen zu den bisher erbrachten Planungsleistungen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert. Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, dass vorstehend beschriebene Gebäude nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Gemeinde Wermsdorf durch Herrn Keller durchgeführt. Es ist zu beachten, dass Herr Keller keine Fragestellungen der Bewerber zur Ausschreibung beantworten wird. Diese Fragestellungen können ausschließlich schriftlich über das Portal www.evergabe.de erfolgen. Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern möglich ist und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können. Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird. Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen. Den Ausschreibungsunterlagen sind die Unterlagen der bisher erbrachten Planungsleistungen LPH 1-3 beigefügt. Die Anlage dieser Unterlagen und die Bekanntgabe der vorbefassten Ingenieurbüros erfolgen im Rahmen der Ausschreibung, da sich auch diese Bewerber potentiell am Verfahren beteiligen können sollen. Der vorhandene Planungsstand kann sehr wohl optimiert und angepasst werden.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben: a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf. b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist. c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind. d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen. e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG, f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben, g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung. h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen. Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen: a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2020); Die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers und des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein, b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3 000 000,00 EUR Personenschäden und über 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen. c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 400 000,00 EUR, — durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 500 000,00 EUR, — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), — ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegen-den Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein, b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzu-setzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters sowie der übri-gen Fachplaner. Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Be-werbers) zu führen. Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Be-werbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Archi-tekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerken-nung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrie-ben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein, c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebens-laufes nachzuweisen. d) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräfti-gen Lebenslaufes nachzuweisen. e) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Le-benslaufes nachzuweisen. g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. h) Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu er-bringenden Leistungen für die Sanierung von Gebäuden in den vergangenen zehn Jah-ren (2011-2020). i) Angabe von mindestens zwei Referenzen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den vergangenen sechs Jahren (2015-2020) j) Angabe von mindestens zwei Referenzen für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von öffentlichen Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen auch drei Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können nicht jeweils für diese Nachunternehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft gezählt und insgesamt ad-diert werden, sondern gehen nur einfach in die Wertung ein. Referenzen können jedoch jeweils für die unterschiedlichen Kategorien, also sowohl für h), i) als auch j) gewertet werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sonstiges: Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftragge-bern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufor-dern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen ha-ben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristge-recht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Die Leistungserbringung muss durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein. Ferner sind folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich: — Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros, — ggf. Benennung des Nachunternehmers, — Projektbezeichnung, — Name des Projektleiters, — Beauftragter Leistungsumfang (mindestens 1 x LPH 2-8), — Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700) von der Kostenberechnung, — Honorarzone, — Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens, — Länge der Projektzeit (Planungs- und Bauzeit), — öffentliche Fördermittel ja/nein, — öffentliche Auftraggeberin, — Kontaktdaten Auftraggeberin. Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft: — durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), — durchschnittliche Anzahl von mindestens 3 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), — 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter, — 5 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung, — 3 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA, — 3 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – ELT, — 3 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk, — 3 Referenzen für die Sanierung von Gebäuden im Zeitraum 2011-2020, — 2 Referenzen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden im Zeitraum 2015-2020, — 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeberinnen und mit Umsetzung von Fördermitteln im Zeitraum 2011-2020, — ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung; Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Einzelheiten siehe Ausschreibungstext.


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Einzelheiten siehe Ausschreibungstext.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.01.2021 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 29.01.2021


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2021


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei www.eVergabe.de einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei www.eVergabe.de werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Ange-bot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten (wobei er hierfür nachweispflichtig ist), b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an die Auftraggeberin unter www.eVergabe.de spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen, die für alle Bewerber von Relevanz sind, werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter www.eVergabe.de bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht, c) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt, d) geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer be-glaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen, e) Informationspflicht der Bewerber: Der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ab-lauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Er-läuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorge-nommen wurden. Weiter wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 4 Kalendertage abzuändern oder zu ver-schieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisie-rungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teil-nahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dies der Auftraggeberin bis zum Ende der Teilnahmefrist auf www.eVergabe.de, mitzuteilen, sofern: — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag ab-gegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vor-liegen, — der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem be-treffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrück-lich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläute-rungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist der Auftraggeberin vorliegen muss, — Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird. Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrizen, der Vertragsentwurf und der Beschluss sowie die Begründung zum Be-bauungsplan stehen unter www.evergabe.de zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Die Auftragge-berin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls anonymisiert eingestellt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419970 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Fax: +49 3419971049 Internet: http.:www.ldl.sachsen.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.evergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.evergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419970 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Fax: +49 3419971049 Internet: http.:www.ldl.sachsen.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.12.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 155958 vom 29.12.2020