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Titel
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Durchführung von Probennahme aus Böden
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist18.10.2021
Beschreibung

1. a) Umweltbundesamt

Referat Z 1.5

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

 

E-Mail: carolin.walther@uba.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

2. Angaben zum Verfahren

 

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

 

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

 

c) Geschäftszeichen Projekt 165590, Az 91 003-17/0004.

 

3. Angaben zu Angeboten

 

a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform) o mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel o mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

 

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 18.10.2021 -14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 05.11.2021

 

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) DE Formular -- Auftragsbekanntmachung.

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

 

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-416087

 

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

 

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe l.a)

 

d) Anforderungsfrist 18.10.2021 -14:00 Uhr DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

 

5. Angaben zur Leistung

 

a) Art und Umfang der Leistung lDie Probennahme aus Böden in situ gehört zur Vorerkundung und kann laut der Mantelverordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 43 vom 16.7.2021), die 2023 in Kraft von der Pflicht der Durchführung weiterer analytischer Untersuchungen befreien. Bereits vorliegende Ergebnisse aus einer vorangegangenen in situ-Untersuchung können für die übliche erst nach Aushub verpflichtende Untersuchung herangezogen werden, sofern sich die Beschaffenheit der Böden zum Zeitpunkt des Aushubs oder des Abschiebens, insbesondere aufgrund der zwischenzeitlichen Nutzung nicht verändert hat. Im § 20 der novellierten BBodSchV () sind besondere Anforderungen an die in situ- Probennahme aus Böden geregelt worden. In Abs. 2 ist festgelegt, dass zur Probengewinnung Verfahren anzuwenden sind, die in der DIN EN ISO 22475-1 (technische Ausfüh-rungen) und der DIN ISO 10381-2 (Probengewinnung, Transport, Lagerung) aufgeführt sind. Gemäß § 21 der novellierten BBodSchV "Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken", ist die Probenahme gemäß der "Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen" (LAGA PN 98) vorzunehmen. Die DIN 19698-6:2019-01 Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 6: In situ-Beprobung ist sowohl für linienartige als auch für flächige Grundmengen und Bauwerke vorgesehen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Norm ist eine homogene Merkmalsverteilung und die Bedingung, dass ein Aufhalden und Zwischenlagern aus örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Diese Norm gilt als aktueller Stand der Normung und Technik und bietet die Möglichkeit normengerechte in situ-Vorerkundungen durchführen zu können. Je nach Untersuchungsziel und -ergebnis bietet sich aber auch die Möglichkeit weitere Untersuchungen, wie Haufwerksuntersuchungen (gemäß LAGA PN 98) einzusparen. Die Norm basiert auf Expertenwissen und wurde für die praktische Anwendung noch nicht verifiziert. Die DIN 19698-6:2019-01 beschreibt eine horizontorientierte in situ Rasterfeldbeprobung. Um diese Norm im praktischen Bodenschutz empfehlen zu können, muss die Gleichwertigkeit mit der im Abfallbereich und Bodenschutz zum Teil schon gesetzlich geregelten und auf europäischer Ebene notifizierten LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Dazu soll eine erste Pilotstudie auf der Basis realer Zahlen aus Baumaßnahmen, für die sowohl die Probenahme gemäß DIN 19698-6 als auch nach LAGA PN 98 erfolgte, durchgeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse sollen statistisch ausgewertet werden, um erste Trends hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Gleichwertigkeit der beiden Herangehensweisen festzustellen. Der Einfluss visuell erkennbarer Heterogenitätsmerkmale auf die Abschätzung der Ergebnisunsicherheit ist bei in situ Probenahmen im geringeren Ma-ße abschätzbar als bei Haufwerksbeprobungen. Daher soll anhand von Partikelmodellen die Größenordnung dieses Einflusses überprüft werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

c) Ort der Leistungserbringung Dessau-Roßlau DE Formular -- Auftragsbekanntmachung.

 

6. Angaben zu Losen

 

a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.

 

b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für nur ein Los.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Monaten.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

 

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen - Umfassende Kenntnisse bei der Verifizierung und Validierung von Probenahmeverfahren, nachzuweisen durch mind. 2 Referenzen, jeweils nicht älter als 8 Jahre - statistische Expertise, nachzuweisen durch min. 5 Referenzen, jeweils nicht älter als 8 Jahre Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.

 

12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.

 

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung.

 

14. Sonstige Angaben Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter Internet: http.:www.evergabe-online.info/. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 160526 vom 01.10.2021