Titel | Durchführung von Trink- und Badewasseruntersuchungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Landratsamt Esslingen Pulverwiesen 11 73728 Esslingen | |
Ausführungsort | DE-73728 Esslingen am Neckar | |
Frist | 15.11.2021 | |
Beschreibung | a1) Landratsamt Esslingen, Amt 54 Pulverwiesen 11 73728 Esslingen Telefon 0 71 1/3 90 2-42 24 9 Fax 0 71 1/3 90 2-52 24 9
E-Mail: hochbau@lra-es.de Internet: http.:www.landkreis-esslingen.de/start/service/bekanntmachungen.html
a2) Zuschlag erteilende Stelle: Vergabestelle, siehe oben
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Adresse für elektronische Angebote Internet: http.:www.subreport.de/E61554919 Anschrift für schriftliche Angebote Vergabestelle, siehe oben
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO Vergabenummer
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe Kl elektronisch Kl in Textform G mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. G mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. G schriftlich
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen Diverse Liegenschaften im Landkreis Esslingen (Schulgebäude, Bürogebäude, Gemeinschaftsunterkünfte) Art der Leistung: Trink- und Badewasseruntersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung BW Umfang der Leistung: Das Landratsamt Esslingen beabsichtigt die Badewasser und Trinkwasseruntersuchungen, für die kreiseigenen Schwimmbäder und die Liegenschaften des Landkreises gebündelt zu vergeben. Gültig dafür ist die: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 99 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Die Beauftragung erfolgt in 2 Losen:
Los1 - Badewasseruntersuchungen an 3 Sonderpädagogischen Schuleinrichtungen
Los2 - Trinkwasseruntersuchungen an 10 Schulgebäuden, 9 Büro- und sonstigen Gebäuden und an 11 Gemeinschaftsunterkünften
e) Aufteilung in Lose: Gnein Kl ja, Angebote sind möglich G nur für ein Los Kl für ein oder mehrere Lose H nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
f) Zulassung von Nebenangeboten: Kl nein Gja © Ew^1 ^Aus9^abe 03/2020 Seite 1 von 3 Auftragsbekanntmachung
g) Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn ab KW 3/2022 Los1 - Regeluntersuchungen Badewasser im monatlichen Abstand Los2 - Regeluntersuchungen Trinkwasser 1x jährlich
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden £3 elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: http.:www.subreport.de/E61554919 H nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: H Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: G Abgabe Verschwiegenheitserklärung G andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden £3 nachgefordert G nicht nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 15.11.2021 um 11:30 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 15.01.2022
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlfrist 30 Tage ab Rechnungseingang
I) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Anforderungen an Trinkwasseruntersuchungsstellen: Nach § 15 Abs. 4 dürfen die dort genannten Untersuchungen, einschließlich Probenahmen, nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen: Akkreditierung für Untersuchungen und Probennahme, Einhaltung der Vorgaben nach den Absätzen 1 bis 2a und mindestens einmal jährlich 7 erfolgreiche Teilnahmen an externen Qualitätssicherungsprogrammen. Für Baden-Württemberg werden für den Nachweis an einer erfolgreichen Teilnahme an externen Qualitätssicherungsprogrammen Ringversuchsanbieter vorgegeben. Die Labore, die diese Voraussetzungen erfüllen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, werden in Baden-Württemberg vom MLR zugelassen und in einer Liste auf der Internetseite des MLR bekannt gemacht. Labore, die in einem Bundesland gelistet sind, können bundesweit tätig werden. Die Anbieter müssen: - akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 - notifiziert nach § 15 TrinkwV - und zugelassen nach § 44 IfSG sein. Die über die Akkreditierung hinausgehende Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle ist Voraussetzung dafür, dass von den Laboren jeweils durchgeführte Untersuchungen (einschließlich Probennahmen) vom Gesundheitsamt als Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung gewertet werden können. Die Ergebnisse sind mit elektronischer Übermittlung als PDF und im LABDÜS- oder Octoware- Format durch das untersuchende Labor an das Gesundheitsamt Esslingen weiterzuleiten Nur durch die Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle kann der AG die Erfüllung seiner Untersuchungspflichten nachweisen. Der Auftrag für die Trinkwasseruntersuchung erstreckt sich auch auf die Probennahme (§ 14 Abs. 6 bzw. § 14b Abs. 2). Die Akkreditierungsurkunde der Untersuchungsstelle nach §15 Abs.4 S.1 der TrinkwV ist dem Angebot beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungshinweise MLR, BW, zur Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Trinkwasserverordnung Stand 06.10.2020.
m) Zuschlagskriterien © Ew^1 ^Aus9^abe 03/2020 Seite 2 von 3 Auftragsbekanntmachung OS siehe Vergabeunterlagen IEI nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Preis 100% Sonstiges: © Ew^1 ^Aus9^abe 03/2020 Seite 3 von 3 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 160892 vom 22.10.2021 |