Titel | Errichtung neuer Grundwassermessstellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Standort Gera | |
Vergabestelle | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Standort Gera Puschkinplatz 7 07545 Gera | |
Ausführungsort | DE-07745 Jena | |
Frist | 19.11.2021 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=422051 | |
Beschreibung | a) Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Göschwitzerstraße 41 07745 Jena Telefon: +49 361 573942103 E-mail: vergabe@tlubn.thueringen.de Internet: tlubn.thueringen.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: R-IV/42-2021/71 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Ostthüringen f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt im Rahmen der Optimierung des Landesmessnetzes „Grundwasser“ insgesamt fünf neue Grundwassermessstellen (GWM) im Raum Ostthüringen zu errichten. Die Zielstellung des TLUBN für alle 5 neu zu errichtenden Grundwassermessstellen besteht in der Erschließung des ersten, ständig grundwasserführenden Horizontes im anstehenden Festgestein an den jeweiligen Standorten, um einen umfassenden Überblick über die Grundwasserbeschaffenheit, insbesondere zur Nitratbelastung, zu erhalten. Die technischen Arbeiten zur Errichtung der GWM an den Standorten sind bis zum 30.04.2022 abzuschließen und umfassen Bohr-/Ausbau- und Testarbeiten (Bohrlochgeophysik, Kamerabefahrung, Pumpversuche) zur Überwachung des qualitativen und mengenmäßigen Zustandes. h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 03.01.2022 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 30.04.2022 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 19.11.2021 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 02.01.2022 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. - Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erbracht werden. Das Formblatt 124 ist in der Vergabeunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen: - Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) - DVGW-Zertifikat nach W 120 mit Angabe des Zertifizierungsumfang x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist. 3. Nachprüfungsverfahren a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist elektronisch, schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzerstraße 41, 07745 Jena, E-Mail: vergabe@tlubn. thüringen.de b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nichtüberschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahrenbeanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 161077 vom 03.11.2021 |