Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Durchführung von Grundwassermessstellenausbau
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleWNA Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Kleiner Werder 5c
39114 Magdeburg
AusführungsortDE-39114 Magdeburg
Frist15.12.2021
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424255
Beschreibung

a) Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg

Kleiner Werder 5c

39114 Magdeburg

Telefon: +49 391 5350

Telefax: +49 391 5352114


E-Mail: VS.WNA-MAG@wsv.bund.de

Internet: http.:www.wna-magdeburg.wsv.de


b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 3837SB4-235.03/4801-042-02-07-01/1


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)


d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung Lübeck


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Es sind Baugrunduntersuchungen (d.h. Baugrunderkundung und Laborversuche) für die Erstel-lung eines Geotechnischen Berichts erforderlich. Nachfolgende Erkundungsverfahren sind geplant: - Kernbohrungen (BK) nach DIN EN ISO 22475-1 als Vertikalbohrungen (Ø  100 mm), - Grundwassermessstellenausbau (BK-GWM) DN 125 nach DVGW W 121 im Kernbohrloch (Ø  300 mm), - Kleinrammbohrungen (BS) nach DIN EN ISO 22 475-1 (Ø  40 mm und < 80 mm), - Ausbau als Pegel (BS-P) Durchmesser 2“ durch Einbau eines Rammpegels in bestehende Klein-rammbohrung, - Drucksondierungen (CPT) nach DIN EN ISO 22 476-1 und - Schwere Rammsondierungen (DPH) nach DIN EN ISO 22 476-2.


h) Losweise Vergabe Nein


i) Ausführungsfristen Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 98 Kalendertage Weitere Fristen siehe Punkt 5 (Ausführungsfristen) der Besonderen Vetragsbedingunen. Der Beginn der Arbeiten wird für Anfang Februar 2022 avisiert


j) Nebenangebote nicht zugelassen


k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen


l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424255 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen. Es werden alle geforderten Unterlagen aus Abschnitt C der Angebotsaufforderung nachgefordert, außer: dem Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis.


o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 15.12.2021 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 28.01.2022


p) Angebote sind einzureichen elektronisch via Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424255


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen


t) Geforderte Sicherheiten Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche wird verzichtet.


u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Ab dem 27.11.2020 besteht eine gesetzliche Einreichungspflicht für elektronische Rechnungen (e-Rechnung). D.h. ab diesem Zeitpunkt dürfen wir Ihre Rechnungen nur noch als eRechnung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) entgegennehmen. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 16 VOB/B oder § 286 Abs. 3 BGB begründen.


v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.


x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat U20 -Nachprüfungsstelle - Am Propsthof 51 53121 Bonn Telefax: 0228 42968-1155 E-Mail: gdws@wsv.bund.de

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 161279 vom 15.11.2021