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Titel
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Auswertung & Interpretation von geophysikalischen Messungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Eschenstraße 55
31224 Peine
AusführungsortDE-31224 Peine
Frist26.02.2021
Vergabeunterlagenwww.subreport.de/E51741917
TED Nr.45927-2021
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Eschenstr. 55

31224 Peine

Deutschland

Telefon: +49 5336 / 89-775

Fax: +49 5336/89366


E-Mail: joerg.blumenberg@bge.de

Internet: http.:www.bge.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:Internet: http.:www.subreport.de/E51741917 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.subreport.de/E51741917 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: RV Auswertung & Interpretation von geophysikalischen Messungen und 3D-Modellierung


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71620000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die Auswertung & Interpretation von geophysikalischen Messungen und 3D-Modellierung.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 2.305.500,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE91A


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag über die Auswertung & Interpretation von geophysikalischen Messungen und 3D-Modellierung.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 42 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Option zur Verlängerung um 12 Monate


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Eignungskriterien.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand, Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.02.2021, Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.07.2021


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, Bonn, 53123, Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.


(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriftenein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,


2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.01.2021

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 156444 vom 02.02.2021