Titel | Transport und die Verwertung der erfassten Grünabfälle | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landratsamt Oldenburg Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen | |
Ausführungsort | DE-27793 Wildeshausen | |
Frist | 15.02.2021 | |
Vergabeunterlagen | www.dtvp.de/…/documents | |
TED Nr. | 22503-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Landkreis Oldenburg Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: +49 4431-85367
E-Mail: uwe.doelemeyer@oldenburg-kreis.de Internet: http.:www.oldenburg-kreis.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDS/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDS
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Landkreis Oldenburg – Betriebsführung von Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen und Verwertung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 915/2020
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90500000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe und der Grüngutannahmestellen sowie die Übernahme, der Transport und die Verwertung der erfassten Grünabfälle durch den Auftragnehmer.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE94D
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Dem Auftragnehmer obliegt der Betrieb der Wertstoffhöfe Hude, Wildeshausen und Wardenburg sowie der Grünabfallannahmestellen in Großenkneten-Sage, Harpstedt, Hatten, Hude, Wildeshausen und Wardenburg. Ihm obliegt weiterhin die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der erfassten Grünabfälle. Er führt die Behandlung und Verwertung der Grünabfälle in der/den im Angebot benannten Behandlungsanlage(n) durch.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2022 Ende: 31.12.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich jeweils zweimal um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 12 Monaten kündigt.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. BB 1 Unternehmensbeschreibung Eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. BB 2 Registereintrag Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 des Angebotsformulars einreichen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz Anzugeben sind die Umsätze der Jahre 2017-2019 und der Mittelwert der 3 Jahre. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Anzugeben sind sämtliche Umsätze, die mit dem Betrieb von Wertstoffhöfen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen Erzielt wurden für die Jahre 2017-2019 und der Mittelwert der 3 Jahre. Anzugeben sind weiter sämtliche Umsätze, die mit Verwertung von Grünabfällen erzielt wurden für die Jahre 2017-2019 und der Mittelwert der 3 Jahre.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 des Angebotsformulars einreichen. BL 1 Referenzen Mindestens eine Referenz für den Betrieb von Wertstoffhöfen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen; die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein mit Angabe von Auftraggeber Name und Adresse der Anlage Zeitraum Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggebern (mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.02.2021 Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15.02.2021 Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen). Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDGDS
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 413115-1334 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.01.2021 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 156262 vom 20.01.2021 |