Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Durchführung von Bauzustandsdokumentation
Drucken  
VergabeverfahrenVerfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberAmt Gartz (Oder)
Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)
VergabestelleLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Region Ost Dienststätte Eberswalde
Tramper Chaussee 3
16225 Eberswalde
AusführungsortDE-16307 Gartz
Frist18.06.2021
Beschreibung

A. Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde

Kontaktstelle Dezernat Bau Ost, Sachgebiet Bauüberwachung Ost II

Zu Händen Frau Severina Liebchen

Tramper Chaussee 3

Ort 16225 Eberswalde

Telefon 03342 249-1588

 

E-Mail: mailto:mailto:LS-Bau-Ost@LS.Brandenburg.de

 

B. Art und Umfang der Leistung

 

1 Allgemeines: Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde plant im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Brandenburg und der Stadt Gartz/Oder den Ausbau der Bundesstraße B 2 innerhalb der Stadt im Tiefeinbau und ca. 1 km außerhalb der Stadt im Hocheinbau. Weiterhin ist eine Instandsetzung der L 27 im Abschnitt 10 vorgesehen. Innerhalb der Ortsdurchfahrt wird das anfallende Oberflächenwasser gefasst und durch eine Regenwasserleitung in die Vorflut, Graben zur Oder, geführt. Bevor das Wasser in den Graben abgegeben wird, ist es durch eine Sedimentationsanlage zu reinigen. Im Zuge der Bauarbeiten können erhebliche Erschütterungen auftreten, welche Schäden an den umliegenden Gebäuden verursachen können. Aus diesem Grunde und zur Abwehr etwaiger unberechtigter Schadensersatzansprüche sollen ausgewählte Gebäude bautechnisch beweisgesichert und ausgewählte Straßenbauarbeiten mittels Erschütterungsmessung begleitet werden.

 

2 Auftragsgegenstand: Beweissicherung: Gegenstand der Leistung soll eine vorsorgliche und baubegleitende Beweissicherung ausgewählter Gebäude in der Wiesenstraße, sowie an der B2 und L23 in 16307 Gartz (Oder), hinsichtlich auftretender Bewegungen und Deformationen durch den angrenzenden Baubetrieb sein. Das Ziel soll eine beweiskräftige Dokumentation - bereits bestehender Gebäudeschäden (vor der den Straßenbauarbeiten), - durch die Baumaßnahme hervorgerufenen Veränderungen von Altschäden, - neu entstandener Schäden an den Gebäuden sein.

 

3 Durchführung des Auftrages: Optische Bauzustandserfassung Die optische Bauzustandsfeststellung beinhaltet die Erstsicherung vor Baubeginn, Zwischen- und Schlusssicherungen sowie Begutachtungen nach konkreten Schadensmeldungen. Im Rahmen der Erstsicherung sind die baulichen Zustände (Fassadenflächen, Innenräume, Geschossebenen, Treppenräume, Keller) und die bereits vorhandenen Schäden an jeweiligen Gebäuden (Risse, Abplatzungen, klemmende Türen und Fenster, Feuchtigkeitsschäden und Schäden an der Außenfassade) zu erfassen. Der AN unterstützt den AG bei der Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Terminabsprache mit den "dinglich Berechtigten" (Eigentümer bzw. Mieter) zur Einholung der Betretungserlaubnis gehört in den Zuständigkeitsbereich des AN und ist in die Honorarkalkulation einzurechnen. Mindestens 14 Tage vor der Erstsicherung ist mit den dinglich Berechtigten ein Besichtigungstermin zu vereinbaren. Sollte der Zutritt von einem dinglich Berechtigten verweigert werden, muss eine maximal mögliche Zustandsbeurteilung von der Straße aus erfolgen. Das Protokoll über die Ortsbesichtigung ist dem jeweiligen dinglich Bevollmächtigten zu übergeben und abzeichnen zu lassen. Zwischen- und Nachkontrollen erfolgen durch Vergleich der baulichen Zustände der Gebäude vor und nach den Bauarbeiten. Soweit möglich, sollte bei der Schlusssicherung eine Freistellungserklärung vom dinglich Berechtigten erwirkt werden. Die Zustandsaufnahme hat mit geeigneten Messmitteln und Methoden vor dem Hintergrund sensiblen privaten Eigentums zu erfolgen. Hierzu gehört die Verwendung von Risslinealen zur Dokumentation vorhandener Rissbreiten, die Verwendung von Wasserwaagen zur Feststellung von Schiefstellungen vorhandener Einbauten, Anlagen o.ä., oder die Verwendung von Messlatten zur Herstellung von Größenbezügen auf Bilddokumenten. Rissmonitoring Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.

 

4 Ergebnisse: Im Ergebnis wird der AN dem AG folgende Unterlagen analog übergeben: Feststellungsgutachten zur Auswertung über das Schadenskataster, inkl. Fotodokumentation für jedes Gebäude und für die jeweilige Erst-, Zwischen- und Schlusssicherung. Erschütterungsmessung Gegenstand der abzufragenden Leistung soll die Messung und Bewertung von Erschütterungen aus dem Baubetrieb an den angrenzenden Gebäuden der B2, L27 und Wiesenstraße in 16307 Gartz (Oder) sein, um ggf. Maßnahmen zur Reduzierung der Erschütterungseinwirkung einzuleiten zu können. Die Leistungserbringung erfolgt nach Abruf. Es sollen Termine für 24-stündige Erschütterungsmessungen und weitere Termine für umfassende Kurzzeitmessungen veranschlagt werden. Die Erschütterungsmessungen sind beim Einbau der gebundenen und ungebundenen Schichten zwingend erforderlich. Der Termin für den Einbau dieser Baustoffe ergibt sich aus dem Baufortschritt, in Koordination mit der archäologischen Baubegleitung und kann daher noch nicht festgesetzt werden. Die Baubeschreibung für die Baumaßnahme wird mit Zuschlagserteilung übergeben.

 

C. Haupterfüllungsort: Bezeichnung B2 Gartz (Oder)/ L 27 Ort 16307 Gartz (Oder)

 

D. Ausführungsfristen: Zeitraum der Leistungserbringung Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Juni 2021. Die Bauarbeiten werden sich nach derzeitigen Planungsstand bis 31.10.2022 erstrecken. Die Ausführungsarbeiten für die L27 werden im Juni 2021 beginnen. Der Vertrag endet mit der Beweissicherung der hiermit ausgeschriebenen Leistung und der Übergabe aller zu erbringenden Unterlagen, auch der Unterlagen zu den Erschütterungsmessungen. Der AG behält sich vor, den Vertrag fortzuführen, soweit eine Beweissicherung weiterer Gebäude oder weitere Erschütterungsmessungen geboten sind. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung besteht jedoch nicht.

 

E. Zusätzliche Angaben Diese Leistungsabfrage richtet sich ausschließlich an: - Öffentlich bestellte Sachverständige für Schäden an Gebäuden - Zugelassene Bausachverständige mit Fortbildungsnachweis zum "Sachverständigen für Schäden an Gebäuden" Dies ist keine öffentliche Ausschreibung. Es handelt sich um eine Ex-ante Bekanntmachung zur Herstellung der Transparenz im Vergabeverfahren. Wir freuen uns über Interessenbekunden an der geplanten Ausschreibung unter der oben genannten EMailadresse bis zum 26.05.2021.

 

F. Die Bekanntmachung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt schnellstmöglich nach Ablauf der 14-tägigen Frist dieser ex-anteBekanntmachung in der 21. Kalenderwoche bzw. mit Beginn der 22. Kalenderwoche. Bekanntmachungs-ID: CXP9YJWRCZF

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 158260 vom 18.05.2021