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Titel
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Sanierung von Regenrückhaltebecken
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleLandratsamt Osnabrück Fachdienst 1 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
AusführungsortDE-49201 Dissen am Teutoburger Wald
Frist23.08.2021
Vergabeunterlagenvergabe.niedersachsen.de/…/CXTBYYDYDLM
Beschreibung

a) Landkreis Osnabrück

Abt. 11.5

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Telefon +49 541/501-1100

Fax +49 541/501-61100

 

E-Mail: vergabe@lkos.de

Internet: http.:www.landkreis-osnabrueck.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer LKOS 2021 - 247

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDLM schriftlich

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung u. Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

 

e) Ort der Ausführung Verschiedene Regenrückhaltebecken im Stadtgebiet 49201 Dissen aTW

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Auszuführen ist die Entschlamung des Regenrückhaltebeckens am Südring sowie des Sandfanges an der Robert-Bosch-Straße. Hinzu kommen Rodungsarbeiten an den Regenrückhaltebecken "Am Fledderbach" und an der Robert-Bosch-Straße in der Stadt Dissen aTW. Das Regenrückhaltebecken "Südring" hat eine Flächengröße von ca. 6.500 m2, von der der vordere Bereich als Löschwasserstelle ausgebildet ist und im Dauerstau steht (1.200 m2). Die Restfläche ist mit jungem Baum- und Gehölzaufwuchs dicht bewachsen. Das Becken liegt an der Straße Südring und ist über die Industriestraße und die Versmolder Straße an die Autobahn A 33 angebunden. Im Dauerstaubereich befindet sich eine Löschwasserentnahme- stelle, die bei den Arbeiten durch entsprechende Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN zu sichern ist. Die Arbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Auf der Südseite des Beckens verläuft über die gesamte Länge ein 3 m breiter Unterhaltungsweg, der zu Beginn der Maßnahme von Gras- und Krautaufwuchs durch Abschieben zu befreien ist. Das Regenrückhaltebecken hat zwei Zuläufe (Straßenseitengraben DN 800 und von Norden unter der Straße Südring Rahmenprofil 100 x 200 cm). Regenrückhaltebecken und Sandfang "Robert-Bosch-Straße" liegen in der Industriestraße und sind über einen hier einmündenden Unterhaltungsweg zu erreichen. Der Sandfang hat eine Breite von ca. 15 m und ist nur von einer Seite aus zu befahren. Hier ist der Einsatz eines Langarmbaggers erforderlich. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 03.08.2021 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5 Der Sandfang ist im bespannten Zustand von Südwest nach Nordost gegen die Fließrichtung zu räumen, damit sich aufgewirbeltes Material wieder setzen kann und nicht in das RRB eingeschwemmt wird. Der Vorgang ist zu wiederholen. Der Aushub ist auf der gegenüberliegenden Seite des Unterhaltungsweges zum Ausbluten abzulagern. Von dem Regenrückhaltebecken "Robert-Bosch-Straße" ist nur der nordöstliche Teil von Gehölzaufwuchs zu roden. Das Regenrückhaltebecken "Am Fledderbach" ist von Gehölzaufwuchs im unteren Böschungsbereich und teilweise im Sohlbereich zu räumen. Der Gehölzaufwuchs ist hier komplett zu roden. Hier liegt ein sehr hoher Grundwasserstand vor, deshalb ist die Räumung mit Kettenfahrzeugen vorzunehmen. Es handelt sich um einen ca. 15 Jahre alten Gehölzaufwuchs aus überwiegend Erlen und Weiden. Die Autobahn A 33 ist über die Straßen Industriestraße und Am Fledderbach zu erreichen. Nach dem Abpumpen des im Becken eingestauten Wassers wird nach Angaben des AG die Entschlammung durchgeführt. Das Abpumpen des Wassers in den Becken mit Dauerstau erfolgt nach Absprache mit dem AG sowie mit dem beauftragten Elektrofischer. Es erfolgt zunächst eine Teilentleerung, anschließend wird der Fischbestand durch den Elektrofischer und Helfer geborgen und in den bereitgestellten Mulden bis zum Abtransport gehältert. Während der Endphase des Abfischens ist die Restwassermenge abzupumpen. Für die Zeit des Abfischens (voraussichtlich ein Samstag) muss ein Baumaschinenführer anwesend sein, um eventuell Hilfestellungen mit Maschinen und Geräten zu geben. Ein Bagger ist bereitzustellen. Die Überwachung der Entleerung des Beckens ist mit einzukalkulieren. Umfang der Leistung: vgl. Leistungsbeschreibung

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

 

f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 01.10.2021 Fertigstellung oder Dauer der 28.02.2022 Leistungen: weitere Fristen

 

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 1 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5 nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabe Niedersachsen" (Internet: http.:vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDLM/documents) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 16.08.2021 und Anschreiben bis

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 23.08.2021 um 10:45 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 27.09.2021

 

p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabe Niedersachsen" (Internet: http.:vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDLM) Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst Deutsch; sein müssen:

 

r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: OZ Bezeichnung Gewichtung 1 Preis 100%

 

s) Eröffnungstermin am 23.08.2021 um 10:45 Uhr Ort Kreishaus Osnabrück Personen, die bei der Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 Eröffnung anwesend sein VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen. dürfen Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

 

t) geforderte Sicherheiten VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 03.08.2021 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

 

w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabe Niedersachsen" (Internet: http.:vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDLM/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Konzept Schlammverwertung: Konzept zur vorgesehenen Art der Verwertung des entnommenen Schlamms ist mit dem Angebot vorzulegen bzw. im Leistungsverzeichnis anzugeben Sonstige Unterlagen • Angebotsschreiben: Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten. Ansonsten muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden, da das Angebotsschreiben nicht nachgefordert werden darf. Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden. • Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen. • Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart: Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder - das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder - das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 03.08.2021 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5 • Leistungsverzeichnis: Leistungsverzeichnis mit den Preisen Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Aufgliederung der Einheitspreise: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. • Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen. • GAEB-Datei: Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen. • Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gem. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen, die nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind, vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen. Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen. • Originalkalkulation: Der Auftragnehmer hat die Originalkalkulation des Angebotes in einem verschlossenen Umschlag vor Zuschlagserteilung an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die Kalkulation des Bieters und ggf. der Nachunternehmer zur Prüfung zu öffnen und die Kalkulation einzusehen. Der AG wird den Bieter vor der Öffnung rechtzeitig verständigen und ihm freistellen bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die ggf. erforderliche Einbeziehung / Unterrichtung der Nachunternehmer ist Angelegenheit des Bieters. Die Urkalkulation wird beim AG während der Maßnahme hinterlegt. Die Preisermittlung (Urkalkulation) ist so aufzustellen, dass aus ihr sämtliche Einzelheiten und Ansätze der Kalkulation zu ersehen sind (Geräteeinsatz, Gerätekosten, Personaleinsatz, Leistung, einzelne Materialpreise etc.). Das gilt auch für mit EDV-Anlagen hergestellte Preisermittlungen. Das Eintragen von Endpreisen, aus denen der Ursprung nicht zu erkennen ist, genügt nicht. Vielmehr muss bei Materialpreisen, Stundenansätzen, Gerätekosten sowie Nachunternehmerleistungen, der Kalkulation detailliert zu entnehmen sein, wie die Preise entstanden sind. Vorgenannte Regelungen treffen auch für Nachunternehmerleistungen zu. Werden kalkulatorisch Kalkulationsbausteine verwendet, ist der Kalkulation jeder Kalkulationsbaustein aufgeschlüsselt beizufügen. Angaben und Formalitäten, Gem. § 4 Abs. 4 der Verordnung über Auftragswertgrenzen und die erforderlich sind, um die Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- Einhaltung der Auflagen und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung zur persönlichen Lage zu - NWertVO) vom 3. April 2020 (geändert durch Verordnung vom überprüfen 26.03.2021 [Nds. GVBl. S. 165]) sind abweichend von § 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A Eigenerklärungen für alle Angaben ausreichend, soweit die Auftragssumme 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt. Bestehen konkrete Zweifel an der Richtigkeit einer vorgelegten Eigenerklärung, so ist diese auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück Straße Am Schölerberg 1 PLZ, Ort 49082 Osnabrück Telefon Fax VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 03.08.2021 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5 E-Mail Internet Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ausgefüllt ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (Internet: http.:www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter Internet: http.:www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo . VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 03.08.2021 12:30 Uhr - VMS 9.6.0.5

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 159628 vom 06.08.2021