Titel | Probennahmen an Tankstellen, Analytik der Kraftstoffproben | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg | |
Ausführungsort | DE-86179 Augsburg | |
Frist | 16.09.2021 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe.bayern.de/…/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=c4jKNIFIuu4%253d | |
TED Nr. | 423724-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich Str. 160 86179 Augsburg
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Internet: http.:www.lfu.bayern.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=c4jKNIFIuu4%253d Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.auftraege.bayern.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Kraftstoffbeprobung und -Analytik 2022-02 bis 2026-01 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000391
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71610000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung der Probennahmen an Tankstellen und der Analytik der Kraftstoffproben im Vollzug der 10. BImSchV in den Jahren 2022-02 bis 2026-01
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71610000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE2
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Untersuchung von Kraftstoffproben an bayerischen Tankstellen im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV "Kraftstoffqualitätsverordnung"
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.02.2022 Ende: 31.01.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung) Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein. Die Untersuchungsstelle muss sich regelmäßig an einschlägigen Ringversuchen beteiligen und die dabei erzielten Ergebnisse müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit liegen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Verstößen oder bei nachzugehenden Hinweisen auf Verstöße gegen die 10. BImSchV eine umgehende Beprobung im Auftrag des LfU (innerhalb 24 h) durchzuführen. Dies muss mit einer Eigenerklärung nachgewiesen werden. - Der Auftragnehmer muss anhand von Referenzen nachweisen, dass er gleichartige Untersuchungen, d. h. Beprobung und Analytik im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV in den letzten 3 Jahren erfolgreich durchgeführt hat. - Der Auftragnehmer muss für die gesamte Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter angegeben. Hierfür muss der jeweilige Name mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse) benannt werden. - Um auf Verstöße rasch reagieren zu können, sind erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU vorab (binnen 3 Arbeitstagen) zu übermitteln. Daher ist es notwendig, dass die Proben innerhalb von 48 h nach der Probenahme dem Labor übergeben werden. Da je Untersuchungskampagne ca. 54 Proben anfallen, ist ein mehrmaliger Probenrücktransport einzuplanen. Die entsprechende Vorgehensweise ist vom Auftragnehmer nachvollziehbar in einer schriftlichen Planung darzustellen.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.09.2021 Ortszeit: 11:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.10.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 16.09.2021 Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Internet: http.:www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.08.2021 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 159931 vom 24.08.2021 |