Titel | Erneuerung des Durchlasses | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Landratsamt Bautzen Bahnhofstraße 9 02625 Bautzen | |
Ausführungsort | DE-02625 Bautzen | |
Frist | 24.01.2022 | |
Beschreibung | a) Landratsamt Bautzen Bahnhofstraße 9 02625 Bautzen Telefon: +49 3591-525123312 Fax: +49 3591-525023312 E-Mail: vergabe2@lra-bautzen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Straßenbau e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: K 9275 – Gräfenhain; Postleitzahl: 01936; Ort: Königsbrück; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der vorliegenden Planung ist die Erneuerung des Durchlasses auf der K 9275 in der Ortsdurchfahrt (OD) Gräfenhain.Das zu erneuernde Durchlassbauwerk befindet sich an der Kreisstraße 9275 (K 9275) im Landkreis Bautzen, in der Ortslage Gräfenhain. Gräfenhain gehört verwaltungsmäßig zur Stadt Königsbrück. Die K 9275 führt von der Stadt Königsbrück durch die Ortslage Gräfenhain nach Laußnitz. In der Ortsdurchfahrt Gräfenhain verläuft die K 9275 als „Hauptstraße“ bzw. als „Dorfstraße“. Das Durchlassbauwerk befindet sich auf der Hauptstraße, westlich von der Kreuzung Hauptstraße/ Dorfstraße und südwestlich neben dem am Buswendeplatz befindlichen Teichgewässer, das vom Gräfenhainer Bach gespeist wird. Das überschüttete Durchlassbauwerk überführt die K 9275 über den Gräfenhainer Bach. Der Gräfenhainer Bach wird oberstromig (nördlich) vom Durchlass als Teichgewässer angestaut. Das angestaute Teichwasser fließt über einen Überlauf durch das Durchlassbauwerk in südwestlicher Richtung als Gräfenhainer Bach ab. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde der Durchlassüberbau im Bereich des Steindeckerdurchbruchs provisorisch mit einer Stahlplatte gesichert und die zulässige Bauwerksbelastung auf die Brückenklasse 16/16 nach DIN 1072 herabgestuft. Das bedeutet, dass derzeitig nur noch Fahrzeuge mit einer Gesamtlast von maximal 16 t und einer Achslast von maximal 11 t auf der K 9275 über das Bestandsbauwerk fahren dürfen. Das vorhandene Durchlassbauwerk hat flachgegründete Wiederlager aus Natursteinmauerwerk (Granodiorit) und einen Überbau aus Naturstein-Steindeckern (Granodiorit). Das stark geschädigte Durchlassbauwerk soll 2022 durch einen rahmenartigen Ersatzneubau aus Stahlbeton ersetzt werden. Der unmittelbare Baubereich wird im Rahmen der Erneuerung des Durchlasses grundhaft erneuert. Eine Veränderung der Trassierung der Straße ist damit nicht verbunden. Zu den Baumaßnahmen gehören: - Baustellenabsperrung, Baufeldfreimachung, Baustelleneinrichtung - Verkehrssicherung - Medienumverlegung, Einrichtung und Rückbau Provisorien - Herstellung und Rückbau Verbau - Herstellung und Rückbau der Bachumleitung - Rückbau der vorhandenen Straße bis UK Planum - Baugrubenaushub, und -verfüllung - Abbruch des vorhandenen Durchlasses - Herstellung Durchlass aus Fertigteilen - Wasserbaumaßnahmen - Herstellung Straßenoberbau, Gehweg - Landschaftspflegerische Leistungen. Es ist mit folgenden Grobmengen zu rechnen: - Abbruch Beton+Mauerwerk 20,0 m³ - Rückbau Pflasterbefestigung 160,0 m² - Erdarbeiten Straße und Brücke 210,0 m³ - Erdarbeiten Leitungen Medien 140,0 m³ - Baugrubenverbau 15,0 m² - Bachverrohrung 25,0 m - Stahlbetonbau: Fertigteile 18,0 m³ - Ortbeton: Fundamente 56,0 m³ - Wasserbau Bachsohle 25,0 m² - Füllstabgeländer 8,0 m - Grundhafter Straßenbau Granitpflaster 160,0 m² Hinweis zur Corona-Pandemie: Sämtliche Mehraufwendungen, wie z. B. Hygienemaßnahmen und Zusatzleistungen aus Bestimmungen und Coronaregeln, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 14.03.2022, Ende: 25.08.2022 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter Internet: http.:www.evergabe.de/unterlagen/2505174/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 24.01.2022, 10:00 Uhr; Bindefrist: 24.02.2022 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Zuschlagskriterium ist, bei Erfüllung aller Anforderungen, der Preis. s) Eröffnungstermin: Datum: 24.01.2022, 10:00 Uhr; Ort: elektronische Öffnung über eVergabe.de; Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: gem. Ausschreibungsunterlagen und VOB/B u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. Ausschreibungsunterlagen und VOB/B v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung 08-19 vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; ZU BEACHTEN: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: I. Verpflichtende Eignungsnachweise (Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis (s.o.) geführt werden.): 1.1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; 1.2. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; 1.3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; 2.1. Angaben zu Registereintragungen; 2.2. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; 4.1. Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (ggf. länger), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 4.2. Angabe zu Arbeitskräften + II. Ergänzende Eignungsnachweise: 1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens; 3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens; 4. Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben beabsichtige(n). +++ HINWEIS: Gem. § 3 Abs. 1 SächsVergabeG muss grunds. das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' (hier: HVA B-StB Eigenerklärung Eignung) vorgelegt werden. +++ x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 39; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 161997 vom 30.12.2021 |