Titel | Erstellung Lärmaktionsplan der vierten Runde für die Stadt nach § 47d BImSchG | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Münster Zentrales Vergabemanagement Klemensstraße 10 48143 Münster | |
Ausführungsort | DE-48143 Münster | |
Frist | 26.10.2022 | |
Beschreibung | a) Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement Klemensstraße 10 48143 Münster E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de Internet: http.:www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht Keine Adressinformation vorhanden. b) Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Interessensbekundungsverfahren/ Markterkundung (§ 20 UVgO) Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren. HIER: Erstellung Lärmaktionsplan der vierten Runde für die Stadt Münster nach §47d BImSchG Die Stadt Münster beabsichtigt den Lärmaktionsplan der vierten Runde gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2022/49/EG) i. V. m. §47 d BImSchG und auf Grundlage der Ergbenisse der Lärmkartierung 2022 zu erstellen. Die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist an die aktuellen LAI-Hinweise auszurichten. Für die Lärmkartierung 2022 Straße und IED Anlagen ist abgeschlossen. Für die Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Kartierungsergebnisse werden georeferenziert als ArcGIS Shapefiles zur Verfügung gestellt. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Leistungen kann der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Ort Münster c) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ab 01.02.2023, Zeitraum von 12 Monaten Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 24.10.2022 Ende der Angebotsfrist 26.10.2022 06:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 25.11.2022 d) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien. e) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. f) Nachweise / Bedingungen Auflagen zur persönlichen Lage Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen Markterkundung (§ 20 UVgO) : Es findet keine Wertung statt! Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren. g) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Ja h) Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Das Verfahren richtet sich an Ingenieur- und Gutachterbüros deren Unternehmensschwerpunkte die Anforderungen an die Aufgabenstellung widerspiegeln. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja i) Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Kurze Beschreibung der Herangehensweise, mit einer Darlegung des zeitlichen Rahmen der Umsetzung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Präsentation des Unternehmens unter Darlegung der Schwerpunkte in den Aktivitäten Technische Leistungsfähigkeit • 3 Referenzen zur Interessensbekundung aus vergleichbaren Aufgabenbereichen: Das Verfahren richtet sich an Ingenieur- und Gutachterbüros deren Unternehmensschwerpunkte die Anforderungen an die Aufgabenstellung widerspiegeln. Es sollten entsprechende Referenzprojekte vorhanden sein: Lärmaktionsplanung; Schalltechnische Berechnung, Bewertung /Beurteilung und Begutachtung von Straßenverkehrslärm; Qualitätsgesicherter Berechnungssoftware Sonstige Unterlagen • 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mittels Eigenerklärung vorzulegen) j) Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WF" URL zu den Auftragsunterlagen Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYWGMDPPQH/documents k) Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 26.10.2022 07:30 Uhr Ort Münster Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen Markterkundung: Die Öffnung der eingegangenen Interessensbekundungen findet ohne die Anwesenheit von Beteiligten statt. Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Elektronisch in Textform URL zur Abgabe elektronischer Angebote Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYWGMDPPQH l) Besondere Anforderungen zu Unterauftragnehmern Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben. Nein m) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. n) Verfahren/Sonstiges Angaben zum Verfahren Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die MARKTERKUNDUNG im Sinne des § 20 UVgO: Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem sich später anschließenden Ausschreibungsverfahren. Wir bitten Sie um die elektronische Mitteilung via Bietertool vom Vergabemarktplatz NRW. Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung oder hier auch die Interessensbekundung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt. Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: Internet: http.:support.cosinex.de/unternehmen/ Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes bzw. hier Ihrer ersten elektronischen Interessensbekundung ist die Installation eines "Bietertools" auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wir Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung / Interessensbekundung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe bzw. der Interessensbekundung durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe bzw. Interessensbekundung einen Tag vor Ablauf der Frist das Angebot / Ihre Meldung einzustellen. Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und bei späteren Angeboten auch zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, ist es daher nicht notwendigm Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu zu fügen. Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot / Ihre Interessensbekundung bereits eingestellt, können Sie diese jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen. Ihr elektronisches Angebot/ Ihre Interessensbekundung wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, selbst von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes / Ihrer Interessensbekundung ist also gewährleistet. Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadtmuenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NordrheinWestfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Bekanntmachungs-ID CXTDYYDYWGMDPPQH | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 167925 vom 16.10.2022 |