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Titel
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Generierung von Datensätzen für ein bundesweites Solardachkataster
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn
AusführungsortDE-53023 Bonn
Frist24.10.2022
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478266
TED Nr.524333-2022
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

10623 Berlin


E-Mail: mailto: verdingung@bundesimmobilien.de

Internet: www.bundesimmobilien.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Generierung von Datensätzen für ein bundesweites Solardachkataster zur Integration in eine bestehende Geodateninfrastruktur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale - VOEK 354-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 354-21


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Generierung von Datensätzen für ein bundesweites Solardachkataster zur Integration in eine bestehende Geodateninfrastruktur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA22 Hauptort der Ausführung: Bonn


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die BImA unterstützt ausdrücklich die Erzeugung umweltfreundlicher erneuerbarer Energien. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Thematik Dachflächenphotovoltaik sowie der gesetzlich festgelegten Ziele im Rahmen der klimaneutralen Bundesverwaltung verfolgt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Ziel, auch Dachflächen der Wohn- und Dienstliegenschaften ihres deutschlandweiten Portfolios zur Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu nutzen. Hierzu sind eine Analyse und Bewertung von Gebäuden bzw. Dachflächen im Hinblick auf deren Potenzial für PV-Anlagen erforderlich. Ein zentraler Baustein dafür ist die Betrachtung des gebäude- bzw. dachflächenspezifischen Solarpotenzials u.a. unter Berücksichtigung der Globalstrahlung in kWh/m² p.a., der Ausrichtung von Dachflächen und ggf. verschattender Elemente. Es soll ein Solardachkataster speziell für die Dachflächen der über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilten rd. 52.000 Gebäude im BImA-Bestand erstellt werden. Die BImA verfügt bereits über eine WebGIS-Anwendung zur Potenzialabschätzung für Photovoltaikfreiflächen- und Windenergieanlagen (sog. EE-App). Das vorliegend ausgeschriebene Solardachkataster soll die bestehende Potenzialdarstellung erweitern und in die bestehende Anwendung integriert werden. Es liegt somit bereits ein technisches System sowohl zur Haltung, als auch zur Darstellung der Solardachkatasterdaten vor, es ist in diesem Zusammenhang kein zusätzlicher Entwicklungsaufwand erforderlich. Die Ausschreibung bezieht sich damit auf die Generierung von Datensätzen für ein Solardachkataster und eine entsprechende Datenlieferung an die BImA.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 7 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die vertraglich geschuldete Leistung sollte nach 7 Monaten vollständig erbracht und abnahmereif sein. Wird die Fertigstellung durch für den Auftragnehmer unvorhersehbare Umstände verzögert, kann die Übergabe der Arbeitsergebnisse um eine angemessene kurze Zeit einvernehmenlich verschoben werden. Die Datensätze sind 2 Jahre nach erstmaliger Fertigstellung des Katasters zu aktualisieren.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 24.10.2022 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2022


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25.10.2022 Ortszeit: 00:00


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben Der Bieter hat aufgrund des am 08.04.2022 veröffentlichten 5. EU-Saktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Anlage B-03.1 "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland" ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft und Eignungsnachweise“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (Internet: www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.10.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt Bonn 53123 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bonn 53119 Deutschland


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.09.2022

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 167492 vom 28.09.2022