Verfahren zur Vor-Information
Bauauftrag (VOB)
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
DE-15366 Hoppegarten
19.11.2022
a) Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Sachgebiet Geotechnik
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Telefon +49 3342/249-1182
E-Mail: mailto: maik.schuessler@ls.brandenburg.de
b) Ausbau A 10 zwischen der Anschlussstelle (AS) Erkner (km 28,7) und südlich der Spreebrücke (km 33,9) einschließlich Neubau der AS Freienbrink-Nord (km 30,5), Baugrundvorgutachten Ausbau A 10 zwischen der Anschlussstelle (AS) Erkner (km 28,7) und südlich der Spreebrücke (km 33,9) einschließlich Neubau der AS Freienbrink-Nord (km 30,5), Baugrundvorgutachten Die Autobahn GmbH des Bundes plant derzeit den Ausbau A 10 zwischen der Anschlussstelle (AS) Erkner (km 28,7) und südlich der Spreebrücke (km 33,9) einschließlich den Neubau der AS Freienbrink-Nord (km 30,5). Der Landesbetrieb Straßenwesen ist für die Baugrunduntersuchung zuständig. Bei den Ausbaumaßnahmen handelt es sich vorwiegend um den Neubau parallel zur A 10 liegender Verteilerfahrbahnen. Neben dem allgemeinen Straßenbau ist der Entwässerungsproblematik besondere Bedeutung beizumessen, da der gesamte Abschnitt im Trinkwasserschutzgebiet liegt. Im Planungsabschnitt sind vorhandene Brückenbauwerke durch Neubauten zu ersetzen oder baulich zu erweitern. Darüber hinaus wird auch der Neubau von Brückenbauwerken im Zuge der Verteilerbahnen erforderlich. Es handelt sich insgesamt um 23 Bauwerke bzw. Teilbauwerke. Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 10 wurden Anfang bis Mitte der 90-er Jahre über 20 Baugrundgutachten mit zahlreichen Bodenaufschlüssen und Laboruntersuchungen für den Abschnitt erstellt. Für die weitere Planung müssen die vorhandenen Baugrundgutachten (derzeit eingescannt) digital aufgearbeitet und zu einem Baugrundvorgutachten zusammengestellt werden. Lagepläne mit eingetragenen Aufschlussansatzpunkten werden übergeben. Folgende Leistungen sind auszuführen: - Digitalisierung vorhandener Bodenaufschlüsse (ca. 250 Stück mit i. M. 8 m Tiefe) und zugehörige Laboruntersuchungen - Erstellung Baugrundvorgutachten mit Aussagen zum Straßenbau einschließlich Entwässerung und Einschätzung der Gründungsmöglichkeiten für die Brückenbauwerke sowie Darstellung der Einzelprofile und von Baugrundschnitten
c) Als Beginn der Bearbeitung ist der 28.11.2022 vorgesehen. Das Baugrundvorgutachten muss dann bis zum 28.02.2023 vorliegen. Sollte Interesse an der Erbringung der genannten Leistung bestehen, ist dieses unter Angabe der Bekanntmachungs-Nr. 326-22-01 bei der ausschreibenden Stelle bis zum 28.10.2022 anzuzeigen. Mit der Interessenbekundung sind Projektreferenzen über erstellte ähnliche oder vergleichbare Leistungen einzureichen. Darüber hinaus sind Angaben zu den fachlichen Qualifikationen der mit der Leistungserbringung zu beauftragenden Mitarbeiter vorzulegen. Die Vergabe der Leistung erfolgt nach vorheriger Prüfung der Referenzen. Als Vergabeverfahren wird das Verhandlungsverfahren (mit der Möglichkeit zur Vergabe nach Erstangebot) entsprechend UVgO gewählt. Durch die Einreichung der Referenzen und die Interessenbekundung besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe.