Titel | FFH-Monitoring von Schmetterlinge II | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 15.02.2022 | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Referat 13 Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY45W
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY45W/documents
b) Art und Umfang der Leistung 1 Veranlassung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna- Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) . 1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft. 1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Ab 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in Rheinland-Pfalz als prioritär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben. 1.3 FFH-Monitoring Schmetterlingsarten in Rheinland-Pfalz In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 11 FFH-Schmetterlingsarten in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Zwei davon werden in dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung behandelt. Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 1/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH LfU_13_03/2022: FFH-Monitoring Schmetterlinge II VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Berichtsperiode 2019-2024 Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen, wobei dies nicht auf beide Lose zutrifft: 1. Aktualisierung des Verbreitungsbildes 2. Auswahl zusätzlicher SPF 3. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes 4. Erstellung eines Endberichtes Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Haupterfüllungsort Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Ausführungsfristen Erfüllungsort: - Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Mainz Bestimmungen über die Ausführungsfrist (1) Werktage sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme von Samstagen und Feiertagen. (2) Zeitplan Los 5 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags und endet am 20.11.2023. Für Los 5 wird durch den Auftraggeber folgender Zeitplan vorgegeben: a) Abgabe des vorläufigen Verbreitungsbildes beim AG spätestens am 04.04.2022 (vgl. 3.1.1) b) Abgabe der zusätzlichen Stichprobenflächenauswahl beim AG spätestens am 04.04.2022 (vgl. 3.2) c) Spätestens am 11.04.2022 erfolgt ein telefonisches Abstimmungsgespräch zwischen AN und AG (vgl. 3.2) d) Überprüfung der bestehenden Stichprobenflächen in 2022 muss vor e) erfol- gen, kann jedoch in einem Arbeitsgang verbunden werden (vgl. 3.3) e) Durchführung des FFH-Monitoring nach den zeitlichen und methodischen Vor- gaben aus Anlage LB 1 auf allen Stichprobenflächen in 2022 (vgl. 3.3.2) f) Abgabe der Daten aus d) und e) am 31.10.2022. g) Wiederholte Durchführung des FFH-Monitoring nach den zeitlichen und me- thodischen Vorgaben aus Anlage LB 1 auf allen Stichprobenflächen in 2023 (vgl. 3.3.2) h) Abgabe aller Daten aus g), des vollständigen Verbreitungsbildes und des End- berichtes am 23.10.2023 (vgl. 3.4) i) Einarbeitung von Korrekturen oder Änderungswünschen von Seiten des AG bis zum 20.11.2023 (3) Zeitplan Los 9 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags und endet am 24.10.2022. Für Los 9 wird durch den Auftraggeber folgender Zeitplan vorgegeben: a) Abgabe des vollständigen Verbreitungsbildes und des Endberichtes am 26.09.2022 (vgl. 3.4) b) Einarbeitung von Korrekturen oder Änderungswünschen von Seiten des AG bis zum 24.10.2022 Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 2/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH LfU_13_03/2022: FFH-Monitoring Schmetterlinge II VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Berichtsperiode 2019-2024
c) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
d) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
e) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Angebote sind möglich für: Anzahl der Lose: Ja ein oder mehrere Lose 2
Los Nr.: 5 Bezeichnung: Lycaena helle Erfüllungsort Art und Umfang der Leistung Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Blauschillernder Feuerfalter Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, wel-che nach Aufwand vergütet werden, mit den nachfolgenden Stundenbedarfen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der u.g. Bedarfe besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestab- nahmemenge und mit Obergrenzen gemäß der u.g. Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Pos. 1. Überprüfung und Aktualisierung des Verbreitungsbildes: Vorläufiges Verbreitungsbild: Max. 25 Stunden für die Überprüfung und Aktualisierung des vorläufigen Verbrei- tungsbildes der Berichtsperiode 2019 - 2024 (vgl. 3.1.1) Vollständiges Verbreitungsbild: Max. 5 Stunden für die Überprüfung und Aktualisierung des vollständigen Verbrei- tungsbildes der Berichtsperiode 2019 - 2024 (vgl. 3.1.1) Pos. 2. Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl: Max. 10 Stunden für die Ergänzung der Stichprobenflächen-Anzahl (vgl. 3.2) Pos. 3. Überprüfung und Abgrenzung der Stichprobenflächen: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass max. 45 Stichprobenflächen überprüft und abgegrenzt werden können (vgl. 3.3.1). Pos. 4. Durchführung des FFH-Monitorings 2022 auf den Stichprobenflächen: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflä-chen das FFH-Monitoring in 2022 durchgeführt werden kann (vgl. 3.3.2). Pos. 5. Durchführung des FFH-Monitorings 2023 auf den Stichprobenflächen: Es wird zum jetzigen Zeitpunkt angenommen, dass auf max. 45 Stichprobenflä-chen die Wiederholung des FFH-Monitorings in 2023 durchgeführt werden kann (vgl. 3.3.2). Pos. 6. Endbericht: Max. 10 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. 3.4) Pos. 7. Optionale Leistungen: Ergänzende Geländebegehungen: Max. 30 Stunden für ergänzende Geländebegehungen (vgl. 3.1.3) Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 3/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH LfU_13_03/2022: FFH-Monitoring Schmetterlinge II VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Berichtsperiode 2019-2024 Zusätzliche Angaben Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhalten würde, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, wird er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. Mögliche Rabattgewährungen (in Prozent) des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Los Nr.: 9 Bezeichnung: Proserpinus proserpina - Nachtkerzenschwärmer Erfüllungsort Art und Umfang der Leistung Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Zusätzliche Angaben Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, wel-che nach Aufwand vergütet werden, mit den nachfolgenden Stundenbedarfen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der u.g. Bedarfe besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestab- nahmemenge und mit Obergrenzen gemäß der u.g. Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Pos. 1. Überprüfung und Aktualisierung des Verbreitungsbildes: Vorläufiges Verbreitungsbild: Max. 30 Stunden für die Überprüfung und Aktualisierung des vorläufigen Verbrei- tungsbildes der Berichtsperiode 2019 - 2024 (vgl. 3.1.1) Pos. 2. Endbericht: Max. 10 Stunden für das Verfassen des Endberichtes (vgl. 3.4) Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen. Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhalten würde, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, wird er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge. Mögliche Rabattgewährungen (in Prozent) des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht. Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 4/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH LfU_13_03/2022: FFH-Monitoring Schmetterlinge II VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Berichtsperiode 2019-2024 Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
f) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. Die vorstehende Anforderung ist mittels des Formulars 310 zu belegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2013 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2013 liegt, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für die Schmetterlinge in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: - Kartierungen und/oder Monitoring von Schmetterlingen - Planung und Umsetzung von Artenschutz- oder Artenhilfsprojekten für Schmetterlinge Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung, bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z.B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffen o.a.) sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf die Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenznachweise sind mittels des Formulars 311 darzustellen. Sonstige Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBI. S. 334). Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302a-b) und Rabattgewährungen gemäß Angebotsanschreiben (Formular 301) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.02.2022 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Wesentliche Zahlungsbedingungen (1) Vergütung nach Pauschalsätzen Die Vergütung erfolgt nach Durchführung und Abnahme der erbrachten Leistungen. (2) Eine Anpassung der vereinbarten Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 5/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH LfU_13_03/2022: FFH-Monitoring Schmetterlinge II - Berichtsperiode 2019-2024 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (3) Reisekosten, Reisezeiten, Materialkosten und sonstige Nebenkosten sind in den Pauschalvergütungssätzen und Stundensätzen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. (4) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen sind zu berücksichtigen.
g) Schlusstermin für den Eingang der Angebote Bindefrist des Angebots 15.02.2022 um 13:00 Uhr 15.03.2022
h) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY45W Generierungsdatum: 20.01.2022 10:02:51 Uhr Seite 6/6 © 2017 - 2022 cosinex GmbH | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 162416 vom 26.01.2022 |