Titel | Neubau eines Rasenspielfeldes | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Gemeinde Metelen Sendplatz 18 48629 Metelen | |
Ausführungsort | DE-48629 Metelen | |
Frist | 23.02.2022 | |
Beschreibung | a) Gemeinde Metelen Sendplatz 18 48629 Metelen Telefon +49 2551691291 Fax +49 25516991291 E-Mail: vergabestelle@kreis-steinfurt.de Internet: http.:www.kreis-steinfurt.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 30-01.59.06-13-18-Ö c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) - mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel - mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Sportpark Süd, Am Stadtbad, 48629 Metelen f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Die Gemeinde Metelen beabsichtigt im Sportpark Süd der Gemeinde Metelen den Neubau eines Rasenspielfeldes mit Tribüne, Umgangswegen und autom. Beregnungsanlage sowie einer Brunnenbohrung zur Wasserversorgung. Sämtliche Abbrucharbeiten sowie der Abtrag des vorh. Bodens bis OK tragfähiger Baugrund werden im Vorfeld durch den Verein übernommen. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 31.10.2022 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/ Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen - werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY29P98/documents Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. o) Ablauf der Angebotsfrist am 23.02.2022 um 10:30 Uhr Ablauf der Bindefrist am 23.03.2022 p) Adresse für elektronische Angebote Internet: http.:www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY29P98 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE r) Zuschlagskriterien - nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am 23.02.2022 um 10:30 Uhr Ort 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen: Wegen der Ansteckungsgefahr des COVID-19-Virus wird auf eine Beteiligung der Bieter bei der Angebotseröffnung verzichtet. Die Bieter erhalten unverzüglich nach der Angebotseröffnung das Submissionsprotokoll über den Vergabemarktplatz. t) geforderte Sicherheiten Sicherheitsleistung Eine Sicherheit ist für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Eine Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind den Vergabeunterlagen beigefügte zusätzliche Vertragsbedingungen v) Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften w) Beurteilung der Eignung x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Kreis Steinfurt - Kommunalaufsicht Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Telefon +49 2551691023 Fax +49 25516991023 E-Mail: cornelia.herbring@kreis-steinfurt.de Internet: http.:www.kreis-steinfurt.de Sonstiges Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen (vor Auftragsvergabe) der Vergabestelle vorzulegen - Urkalkulation - Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EstG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29P98 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 162363 vom 22.01.2022 |