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Titel
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Rückzugs- und Ruheräume für benthische Lebensräume
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Küterstraße 30
24103 Kiel
AusführungsortDE-24103 Kiel
Frist22.04.2022
Beschreibung

a) Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH)

Geschäftsbereich Beschaffung

Küterstraße 30

24103 Kiel


Angebote einzureichen bei: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Küterstraße 30, 24103 Kiel


b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO


c) Form, in der Angebote einzureichen sind Die Angebote sind in elektronischer Form über das E-Vergabesystem der GMSH (Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de), einzureichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abforderung der Vergabeunterlagen registriert sein.


d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Ziel der MSRL-Maßnahme (> Anlage: Maßnahmenkennblatt (MSRL-Maßnahmenprogramm, Stand 30.06.2021) ist es, bestimmte Arten, Lebensräume und Funktionen in Nord- und Ostsee zu schützen, indem Rückzugs- und Ruheräume geschaffen werden. Dies umfasst laut der Maßnahmenbeschreibung u.a. räumliche und/oder zeitliche Regulierungen und Sanierungen anthropogener Belastungen und menschlicher Aktivitäten gem. Anhang III MSRL, die sich in unterschiedlichem Maß auf die einzelnen Schutzgüter auswirken. Es bestehen Synergien der MSRL-Maßnahme mit den Zielsetzungen aus anderen Naturschutzkontexten: - Biodiversitätsstrategie SH: Zu den qualitativen Zielen der Biodiversitätsstrategie gehört das Bestehen von ausreichenden Rückzugs- und Ruheräumen für Tiere und Pflanzen in der Nord- und Ostsee. Bis Ende 2024 soll geprüft werden, wo Nullnutzungszonen eingerichtet werden können. Mit der Flensburger Förde, Teilen der Schlei, Helgoland und Helgoländer Felssockel sowie dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurden zudem 4 Kernaktionsräume mit wesentlichen Anteilen im marinen Bereich in der ersten Tranche identifiziert, für die bis Ende 2022 Handlungserfordernisse und Maßnahmen zu erarbeiten sind. - Biodiversitätsstrategie EU: Bis 2030 sollen 10 % der EUMeeresflächen streng geschützt werden. Auf diesen Flächen sollen natürliche Prozesse ungestört von menschlichen Belastungen ablaufen. - 97. UMK (16.11.2021): Begrüßung des MSRLMaßnahmenprogramms. Anerkennung der besonderen Bedeutung der Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen für Arten, in denen diese effektiv vor menschlichen Störungen geschützt sind. Ausgangspunkt der Betrachtung ist die bestehende Schutzgebietskulisse in Schleswig-Holstein sowie bestehende Regelungen (z.B. naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen einschließlich NSG-Verordnungen und Nationalparkgesetz, fischereirechtliche Regelungen, Befahrensverordnungen, Managementpläne, freiwillige Vereinbarungen etc.) und deren Wirksamkeit. Hinsichtlich der Rückzugsfunktion und Schutzwirkungen findet eine Evaluierung der bestehenden Schutzgebietskulisse und Maßnahmen statt. Schutzmaßnahmen außerhalb der Schutzgebiete werden näher betrachtet und ggf. umgesetzt, wenn die Anforderungen, insbesondere der MSRL, in bestehenden Schutzgebieten nicht erfüllt werden können. Bei Arten muss dabei generell auch die Bedeutung Schleswig-Holsteins für den Erhalt der Art innerhalb ihres Verbreitungsgebietes in die Bewertungen einbezogen werden. Die Maßnahme zielt für Schleswig-Holstein vor allem auf den Schutz der folgenden Arten/Lebensräume und Funktionalitäten vor anthropogenen Auswirkungen ab: • Benthische Lebensräume: Regulierung von physikalischen Störungen in Rückzugs- und Ruheräumen. Im Fokus stehen hier Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-RL, besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, aber auch benthische Biotopklassen gemäß Kommissionsbeschluss 2017/848 (broad habitat types, BHT); • See- und Küstenvögel sowie Meeressäugetiere: Vermeidung von Störungen, Verletzungen und Mortalität, z.B. an Rast- , Mauser- und Nahrungsplätzen; Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten der Zielarten; • Fische: Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen insbesondere im Hinblick auf Laichgründe und Kinderstuben; • Wiederbesiedlung durch Arten bzw. Regeneration von Habitaten, die derzeit keine stabilen Populationen bzw. Vorkommen in der deutschen Nord- und Ostsee aufweisen, für die aber wissenschaftlich belegt ist, dass sie historisch weiträumig und in höheren Abundanzen bzw. Vorkommen auftraten bzw. deren Vorkommen den vorherrschenden physiografischen, geografischen und klimatischen Bedingungen entspricht und deren Abnahme nicht auf den gegenwärtig stattfindenden Klimawandel oder andere, nicht lokal zu regulierende Faktoren zurückzuführen ist (z.B. Riffe). Ziel soll es sein, räumliche und/oder zeitliche Schutzmaßnahmen zu finden, die möglichst viele Schutzgüter integrieren. Gleichzeitig soll bei der Auswahl der Maßnahmen auch der Zielsetzung der MSRL Rechnung getragen werden, die nachhaltige Nutzung des Meeres, z.B. eine nachhaltige Küstenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein, heute und durch künftige Generationen zu ermöglichen. Die MSRL-Maßnahme schließt die gesamten Küstengewässer Schleswig-Holsteins innerhalb der 12sm Zone ein. Die MSRL-Maßnahme ist mehrstufig aufgebaut (s. Maßnahmenkennblatt): 1. Fachliche Analyse des Bedarfs an Rückzugs- und Ruheräumen, die erforderlich sind, um die Anforderungen und Ziele der MSRL-, FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu erfüllen. Dieser Bedarf wird ermittelt für die Ökosystemkomponenten und durch die Erhebung der spezifischen relevanten Belastungen gemäß Anhang III MSRL. 2. Räumliche Analyse, wo der ermittelte Bedarf ökologisch sinnvoll abgedeckt werden kann (Verortung). Analyse, was mit bestehenden Maßnahmen bereits abgedeckt ist (z.B. Schutzgebiete, Managementpläne und freiwillige Vereinbarungen), welche Nutzungen in den Gebieten vertreten sind, Ermitteln von Defiziten (wo existieren bereits Rückzugs- und Ruheräume, wie hoch ist der Fehlbedarf innerhalb und außerhalb bestehender Schutzgebiete, welche raumordnerischen und fachplanerischen Festlegungen gibt es, in welchen Gebieten finden sich die meisten Überschneidungen zwischen Bedarf und Schutzbestand, wo gibt es entgegenstehenden Bestandsschutz spezifischer Zulassungen) und Priorisierung des Handlungsbedarfs und Nutzung möglicher Synergien. Bestandteil ist auch eine Konfliktanalyse auf der Basis der kartierten Nutzungen, in welchen Räumen weitere Schutzmaßnahmen welche sozioökonomischen Auswirkungen haben können (Voreinschätzung). In diesem Schritt werden auch die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte berücksichtigt. Es sollen nach Möglichkeit mehrere alternative Flächen ermittelt werden, auf denen Rückzugs- und Ruheräume ökologisch sinnvoll eingerichtet werden können. Zu diesen Flächen wird in diesem Schritt auch eine erste sozioökonomische Einschätzung vorgenommen, die bei Bedarf in Schritt 4 vertieft werden kann. 3. Analyse, welche Instrumente zur Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Verfügung stehen und welche ggf. angepasst werden müssten unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und sozioökonomischer Auswirkungen. 4. Vorlage von Fachvorschlägen für räumliche und/oder zeitliche Ruhe- und Rückzugsräume und geeigneten Instrumente auf der Grundlage der Analysen unter 1-3 als Vorbereitung von Entscheidungen. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch deren sozioökonomischen Effekte zu berücksichtigen. Eine Voreinschätzung dazu wurde in Schritt 2 vorgenommen, die als Grundlage für weiterführende Analysen dient. Diese sind bei Bedarf durchzuführen. Bei der Priorisierung des Handlungsbedarfs sollen die Maßnahmen, die bei gleichem Schutzzweck die geringsten Konflikte mit vorhandenen Nutzungen wie Fischerei und Aquakultur verursachen, bevorzugt werden. 5. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und Umsetzung bzw. Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden. 6. Erfolgskontrolle Gegenstand des Auftrages sind die fachlichen Analysen der Stufen 1 und 2 in Nord- und Ostsee. Ausgenommen ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (hier laufen gesonderte Prozesse).


e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten. nein


f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.


g) Ausführungsfristen Leistungsbeginn: Der Auftrag beginnt mit der Auftragsvergabe. Leistungsende: Der Auftrag endet am 15.12.2023.


h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabe- unterlagen abgibt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Küterstraße 30, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1295.


i)Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Angebotsschluss: 29. April 2022, um 07:30 Uhr. Bindefrist: 01. Juni 2022.


j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt.


k) wesentlichen Zahlungsbedin- gungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Entfällt.


l) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegen- den Unterlagen, die die Auf- traggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, EMail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2017-2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen. Mitarbeiter*Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit). 4. Das Büro oder die Bietergemeinschaft hat seine/ihre aktuelle fachliche Eignung darzustellen. Die Namen und berufliche Qualifikationen, Funktionen, Sachkunde sowie die Abdeckung der geforderten Expertise der Personen sind zu nennen, die die Leistung tatsächlich erbringen. 5. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt). 6. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt). 7. Preisblatt (Formblatt, Excel-Tabelle). 8. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt). 9. Nachweis von Erfahrungen in der Erstellung konzeptioneller Planungen mit ähnlicher Aufgabenstellung (z.B. FFHManagementpläne, Planungen zur Umsetzung der WRRL etc.). 10. Nachweis von Kenntnis in der Anwendung der relevanten umweltrechtlichen Vorgaben (z.B. BNatSchG, LNatSchG, MSRL, LFischG) und der aktuellen einschlägigen Forschungsarbeiten. 11. Darstellung des Zeitrahmens. 12. Aussagekräftiges Konzept gemäß Anforderungen der Bewertungsmatrix. Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Präqualifikation Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Gewerbezentralregisterauszug: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz angefordert.


m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabe- unterlagen genannt werden - Preis 40% - Qualität Umsetzungskonzept 60%


n) Fragen Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22. April 2022, 10:00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail) E-Mail: corinna.witt@gmsh.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen Antwortkatalog erfasst, der ständig unter Internet: http.:www.evergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.


o) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe


l) genannten Eigenerklärung sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.


p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.


q) Hinweis zur e-Vergabe Elektronische Rechnungsstellung Wir stellen Ihnen die Vergabeunterlagen unter Internet: http.:www.e-vergabesh.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müssen. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter Internet: http.:www.e-vergabe-sh.de informieren. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 163811 vom 07.04.2022