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Titel
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Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
AusführungsortDE-18311 Ribnitz-Damgarten
Frist21.07.2022
Vergabeunterlagenportal.evergabemv.de/E14589438
Beschreibung

a) Stadt Ribnitz-Damgarten

Am Markt 1

18311 Ribnitz-Damgarten

Telefon 0 38 1/2 08 73 22 3

 

E-Mail: mailto: t.buchmann@pm-rostock.de

Internet: www.ribnitz-damgarten.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer PEHP_2022-002

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

 

e) Ort der Ausführung Halbinsel Pütnitz , 18311 Ribnitz-Damgarten Die Leistungen werden auf dem ehemaligen Miltärflughafengelände auf der Halbinsel Pütnitz ausgeführt.

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat den ehemaligen Flugplatz Pütnitz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben und beabsichtigt die Entwicklung der Fläche für eine touristische Nutzung. Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes ist sowohl der Boden als auch das Grundwasser unter anderem mit Mineralölkohlenwasserstoffen, PAK und BTEX verunreinigt. Anhand von vorangegangenen Untersuchungskampagnen wurden insgesamt 41 Problembereiche identifiziert. Des Weiteren befinden sich auf dem ehemaligen Flugplatzgelände umfangreiche versiegelte Flächen sowie Gebäude, die im Rahmen der militärischen Nutzung des Geländes errichtet wurden. Im Zuge der hier ausgeschriebenen Boden- und Grundwasser- und Bausubstanzuntersuchung sollen einerseits die 41 Problembereiche näher untersucht werden und anderseits die bei den versiegelten Flächen und Gebäuden eine vorläufige abfallrechtliche Charakterisierung vorgenommen werden. -> Boden- und Grundwasseruntersuchungen Als Ergänzung zu den vorangegangenen Untersuchungen sollen weitere Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt werden. Für die Bodenuntersuchungen sind Kleinrammbohrung (KRB) mit einem Durchmesser von 80 mm bis in Tiefen von 3 – 5 m abzuteufen. Des Weiteren sollen an mehreren Stellen Baggerschürfen bis in rd. 2,5 m Tiefe geführt werden. Aufgrund der hohen Anzahl an geplanten Bohrungen muss zwingend der Einsatz von mind. 2 Bohrtrupps gleichzeitig erfolgen. Als Ergänzung zu den bestehenden Grundwassermessstellen sollen zusätzliche Messstellen errichtet werden. Die zu errichtenden Grundwassermessstellen sollen mittels Schnecke, Schappe und/oder Ventilbohrer bis max. 10,0 m u. GOK abgeteuft werden. Die Endteufe ist abhängig von der Grundwasserleitersohle und kann daher zwischen 4,0 m und 10,0 m variieren. Die Messstellen werden überflur ausgebaut und sind durch Schutzdreiecke zu sichern. Das bei den Bohrungen anfallende Bohrgut kann nicht auf dem Standort verbleiben und ist vom Auftragnehmer fachgerecht auf Nachweis zu entsorgen. Die ca. 10,0 m tiefen Trockenbohrungen sollen zu DN 50-PVC-Grundwassermessstellen ausgebaut werden. Geplant ist ein Ausbau der Messstellen mit 5 m PVC-Filterrohren (Filter-schlitzweite: 0,3 mm) © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 und 6 m PVC-Vollrohren. Der Ringraum soll im Filterbereich mit einer entsprechenden Filterkieskörnung und im Bereich des Vollrohres zur Abdichtung mit Quellton verfüllt werden. Die Messstellenrohre sind ca. 1 m über GOK abzuschließen und mittels eines verzinkten Stahlrohres (2“) sowie eines einbetonierten Schutzdreiecks zu sichern. Im Anschluss an den Ausbau der Grundwassermessstellen sind die Messstellen bis zur Sandfreiheit klarzupumpen. Das abgepumpte Grundwasser ist aufgrund der oben beschriebenen Kontamination aufzufangen und fachgerecht zu entsorgen oder es kann alternativ über einen mobilen Aktivkohlefilter im Bereich der Ansatzpunkte versickert werden. Neben der Errichtung neuer Grundwassermessstellen sind auch Reparaturen an einer Reihe von Bestandmessstellen durchzuführen. Hierzu gehören die Nachrüstung mit Abdeckkappen, die Installation von Schutzdreiecken, das Bergen von Hindernissen aus Messstellen und ähnliche Arbeiten. Die reparierten Messstellen sind durch kurze Pumpversuche auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und nach der Reparatur neu einzumessen. -> Untersuchung Versiegelung und Gebäude Auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes befinden sich umfangreiche versiegelte Flächen. Diese bestehen größtenteils aus industriell hergestellten Stahlbetonplatten, die flächenhaft auf ein Sand- bzw. Kiesbett verlegt worden sind. In deutlich geringerem Umfang sind daneben auch asphaltierte sowie gepflasterte Flächen vorhanden. Darüber hinaus ist bereichsweise auch eine geringermächtige Asphaltdecke auf einem aus Betonplatten bestehenden Untergrund vorhanden. Nach vorläufigem Kenntnisstand kann die versiegelte Fläche insgesamt mit ca. 400.000 m² angegeben werden. Diese kann grob wie folgt untergliedert werden: • Fläche Betonplattenversiegelung: > 330.000 m² • Fläche Betonplatten mit Asphaltüberdeckung: ca. 36.000 m² • Fläche Betonpflaster mit Asphaltanhaftungen: ca. 4.000 m² • Fläche Asphalt: ca. 28.500 m² Für die Betonplatten sowie das Betonpflaster kann von einer Materialstärke von ca. 0,2 m ausgegangen werden. Für die asphaltierten Flächen an der sowjetischen Rollbahn von einer Asphaltdicke von ca. 0,1 m. Die Stärke der Asphaltüberdeckung über Betonplatten bei der deutschen Rollbahn beträgt wenige Zentimeter. -> Ergänzende Untersuchungen versiegelte Flächen, Beprobung und Analytik Ziel der Untersuchungen ist eine vorläufige abfallrechtliche Charakterisierung der bei den geplanten Entsiegelungsarbeiten anfallenden Reststoffe. Grundsätzlich wird ein Bohrpunktraster von ca. 15.000 m² je Bohrpunkt für den vermutlich weitgehend homogenen Beton bzw. ca. 10.000 m² je Bohrpunkt für die unterschiedlichen asphaltierten bzw. mit Asphaltresten beaufschlagten Flächen zugrunde gelegt. Abweichend davon sind an der Zapfstelle 2 aufgrund der dortigen Materialbeschaffenheit zwei Bohrpunkte vorgesehen. Die Verteilung der geplanten Untersuchungspunkte ist dem Lageplan, Anlage 4, zu entnehmen. Für die chemische Analytik werden in der Regel jeweils 2 im Bohrpunktraster entnommene Bohrkerne aus sortenreinem Beton als Mischprobe für das Labor zusammengestellt. Bei auffälligen, vom übrigen Standard abweichenden Ergebnissen einer Mischprobe kann diese dann anhand der Einzelproben ggf. weiter differenziert werden. Proben aus Asphalt sowie aus Beton mit Asphaltüberdeckung sollen demgegenüber aufgrund der geringeren Probenanzahl grundsätzlich als Einzelproben untersucht werden. Die Laborproben aus dem Beton werden nach LAGA M 20, Tab. II.1.4-1 (Mindestuntersuchungsprogramm für Bauschutt vor der Aufbereitung bei unspezifischem Verdacht) analysiert, Beton mit nicht trennfähigen Asphaltanhaftungen ergänzend auch nach dem Parameterkatalog der DepV, Anhang 3, Tabelle 2 (DK I – III). Asphaltproben werden auf PAK und Phenole gemäß RuVA StB 01 analysiert, ergänzend sind exemplarische Asbest-Untersuchungen vorgesehen. Ein Wiederverschluss der Probenahmepunkte ist nicht erforderlich. An insgesamt 10 Stellen innerhalb der betonierten Flächen sind neben den Bohrkernproben exemplarische Abschlagsproben der Fugenmassen zu entnehmen und auf MKW, PAK sowie Asbest zu analysieren. -> Gebäudebestand und Auswahl exemplarischer Objekte Der Gebäudebestand beinhaltet Gebäude, die im Zuge der militärischen Nutzung der Fläche errichtet worden sind. Insbesondere die ehemaligen Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie die ehemaligen Flugzeughangars wurden dabei zu Beginn des Nutzungszeitraums Ende der 1930er Jahre errichtet. Im Zeitraum nach 1945 wurden diese durch einzelne kleinere Gebäude, insbesondere zu Lagerzwecken, ergänzt. Überschlägig gesehen können im Wesentlichen folgende Gebäudetypen hinsichtlich ihrer Bauweise und ihrer ehemaligen Nutzung unterschieden werden: • Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der 1930er Jahre im Ziegelbauweise („Rote Stadt“), derzeit leerstehend • Weitere Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude teils späterer Bauphasen in Ziegel- / Mauerwerksbauweise, teils außen verputzt, überwiegend derzeit leerstehend • Ehemalige Flugzeughangars aus den 1930er Jahren, Nutzung teils als Lager- / Werkstatthallen und Technikmuseum • Sonstige Funktionsgebäude (Lager, Werkstätten, Sondernutzungen etc.), überwiegend derzeit leerstehend Im Rahmen der hier angefragten orientierenden Untersuchung ist vorgesehen, insgesamt 5 einzelne Gebäude exemplarisch hinsichtlich des Schadstoffinventars in der Bausubstanz zu untersuchen. Aufgrund des laufenden Abstimmungsprozesses sind die hierfür vorgesehenen Gebäude im Einzelnen noch nicht bekannt. Sie werden voraussichtlich erst nach Auftragserteilung, jedoch in jedem Fall vor Ausführung der Probenahmearbeiten benannt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass mindestens ein Gebäude jeder der genannten Kategorien zu untersuchen ist. Im Rahmen der Untersuchungen sind Materialproben aus schadstoffverdächtigen Bauteilen zu gewinnen und auf die verdachtsspezifischen Parameter (Asbest, PAK, PCB, Schwermetalle, Holzschutzmittel, ggf. weitere bei entsprechendem Verdacht) zu untersuchen. Diese Bauteile werden im Rahmen der Ortsbegehungen durch das Probenahmepersonal angesprochen. Das hierfür eingesetzte Personal muss sachkundig sein, mindestens eine Person aus dem Team muss über einen Sachkundenachweis für Arbeiten an asbesthaltigen Produkten nach TRGS 519 verfügen. Beispiele für Materialien, die im Rahmen der Gebäudesubstanzuntersuchungen zu beurteilen sind, sind unter anderem Faserzementprodukte, Dachbahnen, Dämmmaterialien, Fugenfüllmassen, Konstruktionshölzer, Farbanstriche, Lacke und Be-schichtungen sowie Putze und Fliesenkleber. Zur Untersuchung der mineralischen Bausubstanz sind je untersuchtem Gebäude ca. 2 bis 3 Bohrkerne zu entnehmen, davon mindestens einer aus der Außenwand und einer aus der Sohlplatte bzw. einer Geschossdecke. Die Analytik erfolgt nach LAGA M 20, Tab. II.1.4-1 (Mindestuntersuchungsprogramm für Bauschutt vor der Aufbereitung bei unspezifischem Verdacht). Die Probenahme ist mittels Probenahmeprotokoll sowie fotografisch zu dokumentieren. Da keine Grundrisspläne der Gebäude vorliegen, ist die Probenahmestelle im Protokoll textlich so zu beschreiben, dass sie eindeutig räumlich zugeordnet werden kann. Die voraussichtlich zu untersuchenden Gebäude sind derzeit ungenutzt und zum Schutz vor Vandalismus verschlossen. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird seitens des Auftraggebers kurzfristig vor Beginn der Probenahmearbeiten eine Öffnung der Gebäudeeingänge vorgenommen, um den ungehinderten Zugang zu den zu untersuchenden Gebäuden gewährleisten zu können. Die Öffnung des Hangars schließt dabei eine Zugänglichkeit des Hallenraumes für Kraftfahrzeuge (z. B. Hubsteiger) ein. Alle übrigen Gebäude sind mit Fahrzeugen im Nahbereich anfahrbar, im Inneren jedoch nur zu Fuß zugänglich. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb sowie im Umfeld der zu untersuchenden Gebäude keine Versorgung mit Strom und Wasser vorhanden ist. Entsprechende Verbrauchsgüter und Geräte zur sicheren Durchführung der Probenahmearbeiten sind daher seitens des Auftragnehmers in eigener Regie zu beschaffen und zu betreiben.

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

 

f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 1. September 2022 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: Für die Ausführung der Leistungen sind 2 Monate weitere Fristen veranschlagt.

 

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: portal.evergabemv.de/E14589438 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 21.07.2022 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 22.08.2022

 

p) Adresse für elektronische Angebote Internet: portal.evergabemv.de/E14589438 Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

 

s) Eröffnungstermin am 21.07.2022 um 10:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

 

t) geforderte Sicherheiten

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

 

 

w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen Bedingung an die Ausführung: siehe Vergabeunterlagen Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Johannes-Stelling-Straße 14; 19053 Schwerin E-Mail: mailto: vergabekammer@wm.mv-regierung.de; Telefon: 0385-588 5165

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 165242 vom 23.06.2022