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Titel
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Prüfung der Nachkalkulationen der Wasser- und Bodenverbände
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
VergabestelleLandesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist29.07.2022
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

a) Landesamt für Umwelt (LfU) - Referat S6 - Zentrale Vergabestelle

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam, OT Groß Glienicke


E-Mail: mailto: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de

Internet: lfu.brandenburg.de


b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RVYU Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RVYU/documents


c) Art und Umfang der Leistung Die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg erbringen für das Land Branden-burg Leistungen im Rahmen der Durchführung der Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung, Unterhaltung und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen, sowie Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Zudem übernehmen sie Aufgaben der Projektsteuerung bei Aufgaben zu Neubau und Sanierung wasserwirt-schaftlicher Anlagen sowie beim Ausbau der Gewässer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Im Rahmen von Fördermaßnahmen treten sie als Projektträger auf. Die Aufgabenerfüllung erfolgt durch die Vergabe von Leistungen, aber auch durch Eigenleistungen der GUV. Die Abrechnung der Eigenleistungen der GUV gegenüber dem Land Brandenburg erfolgt mit Stundensätzen für eingesetztes Personal und Maschinen. Diese Stundensätze werden nach den Vorgaben des Leitfadens für die Kalkulation und Abrechnung (LfKA) kalkuliert. Die seit 01.05.2021 geltenden Verwaltungsvorschriften für die Unterhaltung geben vor, dass die Nachkalkulation des Vorjahres jeweils zum 31.10. des Jahres einzureichen sind. Die Nachkalkulation schließt die Abrechnung gegenüber dem LfU ab und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der mit ihr geltend gemachten Forderungen und Überschüsse sind zu prüfen. Ziel der Prüfung ist es, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der gegenüber dem LfU geltend gemachten Forderungen bzw. abgeführten Überschüsse bestätigen zu können bzw. die notwendigen Korrekturen hierfür vornehmen zu können. Dafür ist zu prüfen, ob die Kalkulation die Stunden- und Verrechnungssätze LfKA konform erfolgte und - bei Bedarf - woraus sich ggf. bestehende Differenzen im geltend gemachten Abrechnungsstand ergeben. Für die ordnungsgemäße Abrechnung der Nachkalkulation, sind zum einen der Abrechnungsstand des GUV mit dem im LfU vorliegenden Abrechnungsstand abzugleichen (geltend gemachte Stunden+kalkulierten Stunden- und Verrechnungssätzen = erfolgte Auszahlungshöhe). Dies erfolgt grundsätzlich durch das LfU selbst. Zum anderen ist die Kalkulation der Stunden- und Verrechnungssätze für Personal- und Maschinen entsprechend den Vorgaben des LfKA in der jeweils gültigen Fassung zu prüfen. Für diese Überprüfung und bei der Prüfung von festgestellten Differenzen zum Abrechnungsstand zwischen GUV und LfU ist externer, betriebswirtschaftlicher Sachverstand erforderlich.


d) Haupterfüllungsort Bezeichnung Postanschrift Ort Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Angabe zum Haupterfüllungsort betrifft die Stelle, an der das Leistungsergebnis abzugeben ist. Ggf. können Anfahrten und Tätigkeiten bei einzelnen GUV vor Ort erforderlich werden, wenn diese die zu prüfenden Unterlagen nur in ihren eigenen Räumlichkeiten zur


e) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Prüfungen: Nachkalkulation 2021: 15.10.2022 Nachkalkulation 2022: 15.10.2023 Nachkalkulation 2023: 15.10.2024 Nachkalkulation 2024: 15.10.2025 Verfügung stellen. Ende der Prüfungen Nachkalkulation 2021: 30.06.2023 Nachkalkulation 2022: 30.06.2024 Nachkalkulation 2023: 30.06.2025 Nachkalkulation 2024: 30.06.2026 Zuschlagskriterien Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:


f) Kriterium Gewichtung Honorar (Angebotspreis) 70 fachlich-methodisches 20 Vorgehen Erfahrung mit dem -|o anzuwendenden Prüfmaßstab I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp) Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II. fachlich-methodisches Vorgehen Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzeptes, d. h. Darstellung der angebotenen Leistung mit Rückbezug zu den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgabenstellungen Das Kriterium wird nach der folgenden Methode bewertet: 20 Punkte - Zu jeder einzelnen Fragen der Checkliste Nachkalkulation gibt es gut- sehr gut strukturierte, nachvollziehbare Angaben, wie der Bieter zum Prüfungsergebnis gelangt. 10 Punkte - Es gibt befriedigend strukturierte, nachvollziehbare Angaben, wie der Bieter zum Prüfungsergebnis gelangt. Zu Fragen der Checkliste gibt es keinen direkten Bezug. 0 Punkte - Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten, enthalten keine verwertbaren Aussagen oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten. IM. Erfahrung mit dem anzuwenden Prüfmaßstab Die für das Vorhaben vorgesehenen Personen verfügen über Erfahrungen in der Anwendung des LfKA. Diese sind über eine Referenz aus den letzten drei Jahren (01.05.2019 - 30.04.2022) nachzuweisen. Das Kriterium wird nach der folgenden Methode bewertet: 10 Punkte - Erfahrungen sind vorhanden und durch Aufträge der letzten drei Jahre belegt. 0 Punkte - keine Erfahrung in den letzten 3 Jahren


g) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. IV. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg." Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


h) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mindestanforderung: Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.


i) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mindestanforderungen: I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten drei (3, 01.05.2019 - 30.04.2022) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Prüfung von Kosten- und Leistungsrechnung/doppischer Buchführung nach HGB Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom Auftragnehmer abgenommen und/ oder abgerechnet wurde. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei (3) Referenzen einzureichen. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden. II. Es sind die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen anzugeben, die im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualifikation beauftragt sind, §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 IM Nr. 2 VgV. Mindestanforderungen: - Es steht mindestens ein/-e Prüferin/-in im Durchführungszeitraum zur Verfügung. - Mindestens eine Person im Projektteam verfügt über vertiefte Kenntnisse der Kosten- und Leistungsrechnung nach HGB sowie eine Aus- oder Fortbildung zur/-m Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer/-in und Buchprüfer/-in oder vergleichbar. Der Nachweis kann durch - eine Eigenerklärung zur Personalkapazität und - eine Vorstellung der für das Vorhaben vorgesehenen Person/-en mit Arbeitsschwerpunkten, Lebensläufen und Referenzen sowie Zeugnissen/ Zertifikaten zu Qualifikation und Erfahrung erbracht werden.


j) Sonstige Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2). - bei Ünteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), - sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend gemacht wird, die Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) und - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/ Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4).


k) Wesentliche Zahlungsbedingungen Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.


l) Schlusstermin für den Eingang der Angebote Bindefrist des Angebots 29.07.2022 um 23:59 Uhr 26.08.2022


m) Zusätzliche Angaben Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. VI. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 206.077,50 EUR netto / 245.232,23 EUR brutto Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.


n) Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RVYU

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 165623 vom 06.07.2022